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# taz.de -- Völkerrechtler über Militäreinsatz in Mali: „Auf Ersuchen der …
> Die Regierung Malis hat Frankreich um die Intervention gebeten. Deshalb
> ist der Einsatz zulässig, sagt der Völkerrechtler Georg Nolte.
Bild: Französische Soldaten in Bamako: „Die Regierung Malis darf andere Staa…
taz: Herr Nolte, ist die französische Intervention in Mali vereinbar mit
dem Völkerrecht?
Georg Nolte: Ja. Denn Frankreich handelt auf Ersuchen der malischen
Regierung.
Wie würden Sie den Konflikt in Mali völkerrechtlich charakterisieren?
In Mali besteht ein interner bewaffneter Konflikt, bei dem die Regierung
Malis von Aufständischen angegriffen wird. Diese Aufständischen bezeichnet
der UN-Sicherheitsrat als Terroristen und Kriminelle. Die Regierung Malis
darf sich deshalb selbst gegen die bewaffneten Aufständischen wehren, oder
sie darf andere Staaten um Hilfe bitten.
Benötigt Frankreich für seine Intervention auch ein Mandat des
UN-Sicherheitsrats?
Nein. Dies wäre aber erforderlich gewesen, wenn die Regierung Malis mit der
Intervention nicht einverstanden wäre oder es sich um einen echten
Volksaufstand handeln würde.
Warum hat der UN-Sicherheitsrat dann im Dezember in der Resolution 2085 die
Bildung einer afrikanischen Unterstützungstruppe für Mali genehmigt?
Völkerrechtlich wäre dies nicht unbedingt notwendig gewesen. Die
UN-Resolution war aber jedenfalls politisch wichtig, um die afrikanischen
Nachbarstaaten zu motivieren und deren Eingreifen international
abzusichern.
Könnte man die UN-Resolution auch so verstehen, dass der Sicherheitsrat nur
eine afrikanische Unterstützungstruppe für zulässig hält?
Nein. Es war immer klar, dass die Bildung dieser afrikanischen Truppe
Monate dauern wird. Es ist nicht anzunehmen, dass der Sicherheitsrat der
malischen Regierung verbieten wollte, in Falle einer kurzfristigen
Zuspitzung der Lage einen handlungsfähigen Staat wie Frankreich zu Hilfe zu
rufen. Am 10. Januar hat der Präsident des UN-Sicherheitsrats im Namen
seiner Mitglieder alle UN-Staaten sogar ausdrücklich dazu aufgerufen, den
malischen Streitkräften zu helfen.
Hat Mali nach dem Militärputsch vom April 2012 überhaupt eine anerkannte
Regierung?
Ja. Seit April 2012 ist Dioncounda Traoré der international anerkannte
Übergangspräsident. Er hat auch die französische Intervention erbeten.
Die Aufständischen haben im Frühjahr 2012 im Norden Malis den souveränen
Staat Azawad ausgerufen. Ist er völkerrechtlich nicht gegen
Militärinterventionen von außen geschützt?
Nein. Azawad wurde bisher, soweit ersichtlich, von keinem anderen Staat
anerkannt, und die Herrschaft der Aufständischen über das Gebiet ist auch
nicht stabilisiert. Der Norden Malis ist weiterhin Teil des malischen
Staatsgebiets und kein eigener Staat.
15 Jan 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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