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# taz.de -- Abkommen zum Waffenhandel: Rüstungskontrolle ohne Transparenz
> Die Vertragsstaaten konnten sich nicht auf verbindliche Regeln bei
> Rüstungslieferungen einigen. Das Abkommen soll den Handel einschränken.
Bild: Handelseinschränkungen gelten nach der Vereinbarung für Großwaffensyst…
GENF taz | Die erste Vertragsstaatenkonferenz zum Abkommen über den
Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) im mexikanischen Cancún, die Freitag
zu Ende ging, hat sich nicht auf uneingeschränkte Transparenz bei
Rüstungslieferungen einigen können. Der Hauptwiderstand gegen die
Vereinbarung entsprechender verbindlicher Regeln kam von Deutschland und
anderen Rüstungsexporteuren aus der EU. Der bislang von 130 Staaten
unterzeichnete ATT war im April 2013 von der UNO-Generalversammlung mit
Dreiviertelmehrheit verabschiedet worden. Er trat im Dezember 2014 nach der
erforderlichen Ratifikation durch 50 Länder (inzwischen 72) in Kraft.
Das Abkommen sieht Einschränkungen vor für den Handel mit sieben
Großwaffensystemen (Kampfpanzer und gepanzerte Fahrzeuge, schwere
Artilleriegeschütze, Kampfflugzeuge- und Hubschrauber, Kriegsschiffe,
Raketen beziehungsweise Raketenwerfer).
Das Abkommen gilt auch für Kleinwaffen, wenn die Gefahr besteht, dass sie
im vorgesehenen Empfängerland für Kriegsverbrechen, Völkermord und andere
schwere Meschenrechtsverstöße verwendet werden. Handelseinschränkungen
gelten auch bei der Gefahr, dass die Waffen „Frieden und Sicherheit“ im
Empfängerland oder in der Region gefährden, oder für
„geschlechtsspezifische Gewalttaten“, Terrorakte oder zu „Zwecken
organisierter Kriminalität“ eingesetzt werden.
Voraussetzung zur Umsetzung dieser Bestimmungen wäre die lückenlose
Offenlegung aller (geplanten) Rüstungsex- und Importe durch alle
Vertragsstaaten. Da darüber bei den Verhandlungen über den ATT-Vertragstext
keine Einigung erzielt werden konnte, wurde diese Frage sowie einige noch
offene Umsetzungbestimmungen auf die erste Vertragsstaatenkonferenz in
Cancún verschoben.
## Einigung bis spätestens Ende Mai 2016
Mexiko als Gastgeber sowie Control Arms, eine internationale Koalition von
Nichtregierungsorganisationen aus über 120 Ländern, forderten, dass die
Regierungen sämtliche relevanten Daten von Rüstungslieferungen in
jährlichen Berichten offenlegen müssen. Und zwar nicht nur gegenüber dem
bereits bestehenden, bislang aber auf freiwillige Berichte der Staaten
angewiesene UN-Waffenregister in New York, sondern auch gegenüber den
nationalen Parlamenten und der Öffentlichkeit.
Diese Forderung wurde von Deutschland und anderen Staaten abgelehnt. Nach
dem Scheitern dieser Forderung in Cancún soll nun bei weiteren
Verhandlungen zwischen den Vertragsstaaten bis spätestens Ende Mai 2016
eine Einigung erzielt werden. Bis dahin müssen die Vertragstaaten ihren
ersten Bericht zur Umsetzung des ATT vorlegen.
„Ziel ist die Vereinbarung einer für jeden Vertragsstaat unterschiedlosen
Berichtspflicht“, erklärte der Präsident der Vertragsstaatenkonferenz,
Jorge Lomonaco, Mexikos UNO-Botschafter in Genf. Die Direktorin von Control
Arms, Anna Macdonald betonte, die Pflicht zur Offenlegung der Berichte sei
„unverzichtbar für einen effektiven Waffenhandelsvertrag. Sollten einige
Staaten bei ihrer Weigerung zur Offenlegung bleiben, wäre der Vertrag
wertlos“.
Als zufriedenstellend begrüßte Macdonald die Entscheidungen der Konferenz
zur weiteren Beteiligung von NGOs sowie zur Finanzierung des künftigen
ATT-Sekretariats in Genf, das die Umsetzung des Vertrages überwachen soll.
In Cancún wurde beschlossen, dass künftige Entscheidungen nicht mehr wie
bislang im Konsens getroffen werden müssen – wobei jedes Land ein Veto
hätte – , sondern dass bei inhaltlichen Fragen eine Zweidrittelmehrheit und
bei prozeduralen Abstimmungen die einfache Mehrheit ausreichend sind.
30 Aug 2015
## AUTOREN
Andreas Zumach
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