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# taz.de -- Kleine Anfrage zu Waffengeschäften: Beschränkte Auskunftsfreude
> Die Bundestagsfraktion der Grünen will es wissen: Wie ernst meint es die
> Bundesregierung mit ihren Kleinwaffengrundsätzen?
Bild: Heiße Kleinwaffen warten auf schmutzige Deals.
Berlin taz | Heckler & Koch kann mit der Bundesregierung zufrieden sein.
1.600 vollautomatische Gewehre, 48 Granatmaschinenwaffen und 100
Maschinenpistolen für Oman; 14 vollautomatische Gewehre und 500
Maschinenpistolen für die Vereinigten Arabischen Emirate; 100
vollautomatische Gewehre, 100 Maschinenpistolen und 10 Maschinengewehre für
Malaysia – alles genehmigt. Weitere Lieferungen sogenannter kleiner und
leichter Waffen gingen unter anderem an Indien, Brasilien und den Libanon.
Nun hat die grüne Bundestagsfraktion wissen wollen, ob sich die
schwarz-rote Koalition in diesen Fällen, die im vergangenen Herbst den
Bundessicherheitsrat passierten, an ihre eigenen „Kleinwaffengrundsätze“
hält. Die Antwort des Wirtschaftsministerium: ausweichend.
Gemäß den im März 2015 verabschiedeten Kleinwaffengrundsätzen müssen
Empfängerländer grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung abgeben:
Darüber, dass durch Neubeschaffung ersetzte kleine und leichte Waffen
vernichtet werden (“Neu für Alt“). Sofern die Neubeschaffung „einen
plausiblen Mehrbedarf deckt“, müssen Käufer sich ersatzweise verpflichten,
die Waffen „bei einer späteren Außerdienststellung zu vernichten“.
Per Kleiner Anfrage hatten die Grünen für jeden Einzelfall erfahren wollen:
Gibt es jeweils eine solche Erklärung – und falls ja, in welcher Form wird
deren Einhaltung überprüft?
## Kontrolle noch nicht umgesetzt
In seiner Antwort, die der taz vorliegt, schreibt Wirtschaftsstaatssekretär
Matthias Machnig (SPD), „in der Mehrzahl“ würden Erklärungen vorliegen. U…
zwar für die zweite Variante, also „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“.
Welche Länder die Erklärung nicht abgegeben haben, verrät er allerdings
nicht. Ebenfalls keine Angaben macht Machnig, ob sich die Empfängerländer
mit Vor-Ort-Kontrollen einverstanden erklärt haben.
Eckpunkte für solche „Post-Shipment-Kontrollen“ hatte die Bundesregierung
im Juli 2015 beschlossen. Anders als damals von Wirtschaftsminister Sigmar
Gabriel (SPD) angekündigt, gibt es sie aber derzeit nicht einmal zur Probe:
„Bislang wurden noch keine Post-Shipment-Kontrollen im Rahmen von
Pilotprüfungen durchgeführt“, heißt es in dem Schreiben Machnigs. „Der
Zeitpunkt der Durchführung der ersten Post-Shipment-Kontrollen lässt sich
derzeit noch nicht bestimmen.“
Es sei „völlig inakzeptabel und unverschämt“, dass Gabriel die konkrete
Auskunft verweigere, „welche Vereinbarung bei seinen jüngsten
Kleinwaffengeschäften getroffen wurden“, kritisiert die
abrüstungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Agnieszka Brugger.
„Auf dem Papier gibt es in Deutschland sehr strenge Regeln für den Export
von Rüstungsgütern, in der Realität fehlt es ihnen aber massiv an
Wirksamkeit und Verbindlichkeit.“
Brugger fordert deshalb ein Rüstungsexportkontrollgesetz. Auf Antrag der
Grünen wird der Bundestag an diesem Donnerstag über mögliche Eckpunkte
eines solchen Gesetzes beraten. Die Regierungsparteien haben bereits
Ablehnung signalisiert. Aber immerhin soll Gabriel, laut Machnig, bereit
sein, „darüber nachzudenken, ob es sinnvoll wäre“.
17 Feb 2016
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Waffenexporte
Kleinwaffen
Heckler & Koch
Grüne
Wahlkampf
Rüstungsexporte
Eurofighter
G36
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Rüstungsindustrie
Schwere Waffen
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