# taz.de -- Range nach dem „Landesverrat“-Skandal: „Wollte nicht vom Hof … | |
> Ex-Generalbundesanwalt Range hat sein Vorgehen gegen netzpolitik.org und | |
> gegenüber dem Justizministerium verteidigt. Er habe sich nicht strafbar | |
> machen wollen. | |
Bild: Wollte kein „geprügelter Hund“ sein: Ex-Generalbundesanwalt Harald R… | |
BERLIN dpa | Der im Zuge der Landesverrat-Affäre gefeuerte | |
Generalbundesanwalt Harald Range hat seine Ermittlungen gegen kritische | |
Journalisten und seine öffentlichen Attacken gegen Bundesjustizminister | |
Heiko Maas (SPD) verteidigt. „Ich wollte nicht wie ein geprügelter Hund vom | |
Hof schleichen, sondern aufrecht durchs Tor gehen – auch um mich nicht | |
strafbar zu machen“, [1][sagte Range] der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. | |
Man könne nicht einfach ein Beweismittel austauschen, fügte er mit Blick | |
auf ein externes Gutachten hinzu, das auf Veranlassung von Maas gestoppt | |
wurde. Darin war ein externer Fachmann zu dem vorläufigen Schluss gekommen, | |
dass es sich bei Veröffentlichungen des Blogs netzpolitik.org über | |
Aktivitäten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internetüberwachung um | |
den Verrat von Staatsgeheimnissen handelt. | |
Range hatte ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Redakteure | |
von netzpolitik.org eingeleitet. Das wurde vielfach als Angriff auf die | |
Pressefreiheit kritisiert, die Regierung distanzierte sich. Am Dienstag | |
griff Range Minister Maas frontal an und erklärte: „Auf Ermittlungen | |
Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun | |
erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der | |
Justiz.“ Noch am selben Tag beantragte Maas Ranges Versetzung in den | |
Ruhestand. | |
Nach Informationen der FAZ war der Bundesanwaltschaft schnell klar, dass | |
sich der Verdacht des Verrats eher gegen Mitarbeiter im Verfassungsschutz | |
richten würde als gegen die Redakteure. Die habe Range von dem Verfahren | |
unterrichtet, um eine mögliche Verjährung von Vorwürfen wegen Bestimmungen | |
des Presserechts zu verhindern. Range habe angedeutet, dass er sich | |
ansonsten womöglich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht hätte, schreibt | |
die Zeitung. | |
7 Aug 2015 | |
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[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/harald-range-ich-wollte-nicht-wie… | |
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