# taz.de -- Kriminologe über Stadionverbote für Fans: „Viele sind nicht dau… | |
> Kriminologe Feltes fand heraus, dass 70 Prozent der mit einem | |
> Stadionverbot belegten Fans vorbestraft sind. Er warnt vor pauschalen | |
> Verurteilungen ganzer Gruppen. | |
Bild: Klare Botschaft | |
taz: Herr Feltes, Sie haben Stadionverbote untersucht, die gegen deutsche | |
Fußballfans verhängt wurden. Wie viele Fans sind betroffen? | |
Thomas Feltes: Wir haben alle Stadionverbote ausgewertet, die im März 2012 | |
bestanden. Damals waren es rund 2.700. Wann wird ein Stadionverbot | |
verhängt? | |
Anlass ist in der Regel, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen | |
einen Fußballfan einleitet, der vor, während oder nach einem Spiel | |
auffällig wurde. Ob die Ermittlungen auch zu einer Verurteilung führen, | |
spielt dabei keine Rolle. Die häufigsten Delikte sind Körperverletzungen, | |
Besitz von Pyrotechnik und Sachbeschädigungen. | |
Welche Fans sind am häufigsten betroffen? | |
Die meisten Stadionverbote wurden gegen Fans von Borussia Dortmund, Hansa | |
Rostock und Eintracht Frankfurt verhängt. Sinnvoller ist es aber, die Zahl | |
der Stadionverbote an den Zuschauerzahlen zu messen. Dann waren Rostock, | |
Halle und Saarbrücken am häufigsten betroffen. | |
Wenn ich als Fan ein Stadionverbot bekomme, gilt das nur im heimischen | |
Stadion? | |
Nein, Stadionverbote gelten bundesweit. Der betroffene Fan kann bei | |
Auswärtsspielen also mitfahren, darf das Stadion aber nicht betreten. Es | |
ist wohl das einzige Hausverbot, das auch an anderen Orten gilt. Die | |
Vereine bekommen aber nur dann eine Ligalizenz, wenn sie die Stadionverbote | |
anderer Vereine übernehmen. | |
Wie viele Fans mit Stadionverbot sind auch vorbestraft? | |
Laut unserer Auswertung des Bundeszentralregisters sind dort rund 70 | |
Prozent der Stadionverbotler registriert. | |
Also treffen Stadionverbote schon die Richtigen – eine kriminelle Klientel? | |
Das mag so aussehen, aber unter den im Bundeszentralregister eingetragenen | |
Sanktionen sind vornehmlich Geldstrafen und jugendrichterliche Maßnahmen. | |
Nur gegen vier Prozent der Betroffenen wurde schon einmal eine | |
Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Man muss auch bedenken, dass | |
generell rund die Hälfte aller jungen Männer bis zum 25. Lebensjahr | |
mindestens einmal strafrechtlich sanktioniert wird, ohne dauerhaft | |
kriminell zu werden. Außerdem ist bei Fußballfans der Kontrolldruck | |
besonders hoch. Sie fallen auf, sie exponieren sich, also werden sie auch | |
häufiger von Polizisten und Ordnungskräften kontrolliert. | |
Aufgrund welcher Delikte sind die Stadionverbotler vorbestraft? | |
Da gibt es die ganze Bandbreite, vom Schwarzfahren und der Beleidigung bis | |
zu schweren Straftaten wie Vergewaltigung. Meist ging es aber um leichtere | |
Vergehen; den größten Anteil machen mit rund 40 Prozent | |
Körperverletzungsdelikte aus. | |
Wie alt sind die Fans, die nicht mehr ins Stadion dürfen? | |
Zwei Drittel sind unter 30, das Durchschnittsalter ist 29 Jahre. | |
Geht es also vor allem um jugendtypische Verfehlungen? | |
Das dachten wir anfangs auch. Es gibt bei den Stadionverboten aber wohl | |
zwei Gruppen. Zum einen jüngere Fans, die wegen überwiegend | |
jugendspezifischer Delikte vorbestraft sind, etwa wegen Drogensachen und | |
dann auch beim Fußball auffallen. Hier besteht die Erwartung, dass dies | |
aufhört, wenn sie „erwachsen“ werden. Daneben gibt es aber immerhin ein | |
Drittel Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind und in diesem Alter | |
immer noch Straftaten begangen haben. | |
Bisher haben Sie vor stigmatisierenden Maßnahmen gegen Fußballfans gewarnt, | |
wollten nicht verallgemeinern. Müssen Sie umdenken? | |
Ich bleibe dabei: Viele Fans, gegen die ein Stadionverbot verhängt wurde, | |
sind nicht dauerhaft kriminell. Das Stadionverbot kann aber dazu beitragen, | |
dass jemand in die kriminelle Ecke gestellt wird. Es muss daher mit Bedacht | |
angewendet werden und pauschale Verbote gegen ganze Gruppen von Fans sind | |
eher dysfunktional. | |
13 Aug 2015 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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