# taz.de -- Urteil zu Stadionverboten: Bei Gewaltverdacht möglich | |
> Stadionverbote können auch vorsorglich verhängt werden, entschied das | |
> Bundesverfassungsgericht. Allerdings gibt es Bedingungen. | |
Bild: Protest: Stadionverbote sind bei Fußballfans durchaus unbliebt | |
Karlsruhe taz | Über Fußballfans, die sich in einem gewaltbereiten Umfeld | |
bewegen, können bundesweite Stadionverbote verhängt werden. Konkrete | |
Straftaten müssen dazu nicht nachgewiesen werden. Das hat jetzt der Erste | |
Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Karlsruhe wies dabei die | |
Klage eines Fans von Bayern München ab, dem 2006 ein zweijähriges | |
bundesweites Stadionverbot erteilt worden war. | |
Anlass waren Auseinandersetzungen der Bayern-Ultra-Gruppe „Schickeria“ mit | |
Duisburger Fans gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den damals | |
16-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet, | |
stellte es aber alsbald wegen Geringfügigkeit ein. | |
Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass sich Fußballvereine zwar auf | |
ihr Hausrecht berufen können, Stadionverbote ohne sachlichen Grund aber | |
unzulässig seien. Da sich die Spiele an ein großes Publikum „ohne Ansehen | |
der Person“ wendeten, gelte die „mittelbare Drittwirkung der Grundrechte“ | |
und die „Sozialbindung des Eigentums“. | |
Als „sachlicher Grund“ könnten aber nicht nur frühere Straftaten gelten, … | |
Karlsruhe, sondern auch die Sorge, dass ein Fan in Zukunft stören werde. | |
Ein Indiz hierfür könne etwa die „wissentliche“ Anwesenheit in einem „zu | |
Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld, aus dem heraus auch tatsächlich | |
erhebliche Gewalttaten begangen“ wurden, sein. | |
Die Vereine müssten vor der Verhängung von Stadionverboten die Betroffenen | |
allerdings in der Regel persönlich anhören, so die Richter. Außerdem müsse | |
ein Verbot auf Verlangen begründet werden. | |
27 Apr 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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