# taz.de -- Plan für Umgang mit Flüchtlingen: Aus „sicheren“ Staaten | |
> Flüchtlinge werden in Deutschland sehr unterschiedlich behandelt – je | |
> nach Herkunftsland. Für Menschen aus „sicheren“ Staaten soll gelten ... | |
Bild: Provisorische Flüchtlingsunterkunft in einer Turnhalle an der Uni Siegen. | |
Unterbringung: Am 20. Juli beschloss die bayrische Landesregierung „zwei, | |
möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit | |
geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus südosteuropäischen Ländern zu | |
schaffen. Dort sollen „alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung | |
erforderlichen Behörden“ präsent sein – von der Ausländerbehörde bis zum | |
Verwaltungsgericht. Die Flüchtlinge bleiben bis zur Abschiebung dort und | |
werden nicht mehr in die Kommunen weiterverteilt. | |
Versorgung: Bayern will das „Sachleistungsprinzip“ wieder einführen. Die | |
BewohnerInnen der Lager sollen nur noch ein Taschengeld bekommen und | |
ansonsten per Kantine versorgt werden. Diese Praxis war in Bayern erst im | |
Februar durch das neue (Bundes-)Asylbewerberleistungsgesetz beendet worden. | |
Finanzminister Markus Söder (CSU) will aber auch das Taschengeld streichen. | |
Bayern hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet, die vorsieht, dass | |
allen südosteuropäischen Flüchtlingen unterstellt werden darf, nur zum | |
Zweck des Sozialleistungsbezug eingereist zu sein. Dann könnte auch das | |
Taschengeld gestrichen werden. | |
Arbeit: Schon am 31. März hat das bayerische Innenministerium angeordnet, | |
Asylbewerbern aus Südosteuropa „ab sofort grundsätzlich keine | |
Beschäftigungserlaubnisse“ mehr zu erteilen. Schon erteilte Erlaubnisse | |
können aus „grundsätzlichen migrationspolitischen Erwägungen“ entzogen | |
werden, selbst für laufende Ausbildungen. So wolle es „deutlich machen, | |
dass mit dem Stellen aussichtsloser Asylanträge nicht das Ziel einer | |
Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann“, so das | |
Innenministerium. Ob Baden-Württemberg Ähnliches plant, konnte ein Sprecher | |
des Integrationsministeriums am Dienstag nicht sagen. | |
Verfahren: In den Lagern sollen die Flüchtlinge aus Südosteuropa „innerhalb | |
der drei ersten Tage“ ihren Asylantrag stellen. Gleichzeitig werden sie | |
sofort über die „freiwillige Ausreise“ beraten und „zu jedem Zeitpunkt“ | |
dabei unterstützt, so hat es die Landesregierung am 20. Juli beschlossen. | |
Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das | |
Asyl-Bundesamt erfolgen „binnen zwei Wochen“. Gerichtliche Widersprüche | |
werden ebenfalls innerhalb von zwei Wochen entschieden. | |
Abschiebung: Laut Beschluss des bayrischen Kabinetts aus der vergangenen | |
Woche sollen Abschiebungen nach der endgültigen Ablehnung der Asylanträge | |
durch das Asyl-Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht „unmittelbar und | |
kontinuierlich“ direkt aus der Einrichtung“ erfolgen. Ob in den Lagern für | |
die südosteuropäischen Flüchtlinge auch Abschiebehaftplätze entstehen | |
sollen, ist offen. Bereits im Mai hatte Bundesinnenministerer Thomas de | |
Maizière (CDU) angekündigt, dass die Abschiebungen aus den Sonderlagern in | |
die Balkanstaaten von der Bundespolizei zentral gesteuert und durchgeführt | |
werden. | |
Die geltenden Regelungen für alle übrigen Flüchtlinge – also jene aus | |
„unsicheren“ Staaten [1][lesen Sie hier]. | |
30 Jul 2015 | |
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[1] /Plan-fuer-Umgang-mit-Fluechtlingen/!5218012 | |
## AUTOREN | |
Christian Jakob | |
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