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# taz.de -- Plan für Umgang mit Flüchtlingen: Aus „sicheren“ Staaten
> Flüchtlinge werden in Deutschland sehr unterschiedlich behandelt – je
> nach Herkunftsland. Für Menschen aus „sicheren“ Staaten soll gelten ...
Bild: Provisorische Flüchtlingsunterkunft in einer Turnhalle an der Uni Siegen.
Unterbringung: Am 20. Juli beschloss die bayrische Landesregierung „zwei,
möglichst grenznahe, Aufnahme-Einrichtungen nur für Asylbewerber mit
geringer Bleibewahrscheinlichkeit aus südosteuropäischen Ländern zu
schaffen. Dort sollen „alle für eine schnelle Verfahrensabwicklung
erforderlichen Behörden“ präsent sein – von der Ausländerbehörde bis zum
Verwaltungsgericht. Die Flüchtlinge bleiben bis zur Abschiebung dort und
werden nicht mehr in die Kommunen weiterverteilt.
Versorgung: Bayern will das „Sachleistungsprinzip“ wieder einführen. Die
BewohnerInnen der Lager sollen nur noch ein Taschengeld bekommen und
ansonsten per Kantine versorgt werden. Diese Praxis war in Bayern erst im
Februar durch das neue (Bundes-)Asylbewerberleistungsgesetz beendet worden.
Finanzminister Markus Söder (CSU) will aber auch das Taschengeld streichen.
Bayern hat dazu eine Bundesratsinitiative gestartet, die vorsieht, dass
allen südosteuropäischen Flüchtlingen unterstellt werden darf, nur zum
Zweck des Sozialleistungsbezug eingereist zu sein. Dann könnte auch das
Taschengeld gestrichen werden.
Arbeit: Schon am 31. März hat das bayerische Innenministerium angeordnet,
Asylbewerbern aus Südosteuropa „ab sofort grundsätzlich keine
Beschäftigungserlaubnisse“ mehr zu erteilen. Schon erteilte Erlaubnisse
können aus „grundsätzlichen migrationspolitischen Erwägungen“ entzogen
werden, selbst für laufende Ausbildungen. So wolle es „deutlich machen,
dass mit dem Stellen aussichtsloser Asylanträge nicht das Ziel einer
Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann“, so das
Innenministerium. Ob Baden-Württemberg Ähnliches plant, konnte ein Sprecher
des Integrationsministeriums am Dienstag nicht sagen.
Verfahren: In den Lagern sollen die Flüchtlinge aus Südosteuropa „innerhalb
der drei ersten Tage“ ihren Asylantrag stellen. Gleichzeitig werden sie
sofort über die „freiwillige Ausreise“ beraten und „zu jedem Zeitpunkt“
dabei unterstützt, so hat es die Landesregierung am 20. Juli beschlossen.
Anhörung, Entscheidung und Zustellung der Entscheidung durch das
Asyl-Bundesamt erfolgen „binnen zwei Wochen“. Gerichtliche Widersprüche
werden ebenfalls innerhalb von zwei Wochen entschieden.
Abschiebung: Laut Beschluss des bayrischen Kabinetts aus der vergangenen
Woche sollen Abschiebungen nach der endgültigen Ablehnung der Asylanträge
durch das Asyl-Bundesamt oder ein Verwaltungsgericht „unmittelbar und
kontinuierlich“ direkt aus der Einrichtung“ erfolgen. Ob in den Lagern für
die südosteuropäischen Flüchtlinge auch Abschiebehaftplätze entstehen
sollen, ist offen. Bereits im Mai hatte Bundesinnenministerer Thomas de
Maizière (CDU) angekündigt, dass die Abschiebungen aus den Sonderlagern in
die Balkanstaaten von der Bundespolizei zentral gesteuert und durchgeführt
werden.
Die geltenden Regelungen für alle übrigen Flüchtlinge – also jene aus
„unsicheren“ Staaten [1][lesen Sie hier].
30 Jul 2015
## LINKS
[1] /Plan-fuer-Umgang-mit-Fluechtlingen/!5218012
## AUTOREN
Christian Jakob
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