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# taz.de -- Entsorgung von Elektroschrott: „Das Gesetz ist eine Mogelpackung�…
> Elektrogeräte beim Händler abzugeben, soll leichter werden. Thomas
> Fischer von der Umwelthilfe über Toaster im Müll und Lücken in den
> Vorschriften.
Bild: Und am Ende landet doch wieder alles auf einem Haufen.
taz: Herr Fischer, Kunden sollen alte und defekte Elektrogeräte künftig
leichter bei den Händlern entsorgen können, das hat die Bundesregierung
beschlossen. Landen jetzt weniger Toaster im Hausmüll?
Thomas Fischer: Nein. Denn Kunden können Geräte nur zurückgeben, wenn ein
Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Der Kunde
müsste also mit einem Maßband in den Laden. Zudem sind Discounter wie Lidl
und Aldi, die ausgesprochen häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen
– Toaster, Lockenstäbe, Rasierapparate – komplett ausgenommen. In den
allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten also weiterhin
wieder nach Hause geschickt.
Es würde schon reichen, wenn ein Händler einfach seine Elektrogeräte etwas
stärker zusammenrückt, um die 400 Quadratmeter zu unterschreiten?
Genau so. Und das alles ist fatal, denn: Ein Kunde versucht in der Regel
genau ein Mal, sein altes Gerät zurückzubringen. Klappt das nicht, schmeißt
er sein Gerät beim nächsten Mal vermutlich in den Hausmüll. Das Gesetz ist
also eine Mogelpackung.
Die EU schreibt aber vor, dass bis 2019 mindestens 65 Prozent des
Elektromülls erfasst und wiederverwertet werden soll. Wie ginge es also
besser?
Momentan liegt die Quote in Deutschland bei 40 Prozent, mehr als die Hälfte
der wiederverwertbaren Altgeräte landet also im Restmüll. Das ist ein
großes Problem. Erhöhen lässt sich die Quote aber nur mit wirklich
verbraucherfreundlichen Regelungen. Am besten wäre es, wenn Kunden ihre
Geräte in sämtlichen Läden ab 100 Quadratmeter Verkaufsfläche, und zwar
gesamter Verkaufsfläche, zurückgeben können.
Wäre eine Erhöhung der Nutzungsdauer nicht wichtiger als eine hohe
Recyclingquote?
Definitiv. Abfälle zu vermeiden ist der beste Weg. Doch auch dafür gibt das
Gesetz keinen Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign – etwa der einfache
Austausch von Akkus durch den Verbraucher – ist genauso wenig
vorgeschrieben wie der Zugang von geprüften Reparaturbetrieben zu den
Sammelstellen oder eine Verlängerung der Gewährleistungszeit auf über zwei
Jahre.
3 Jul 2015
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Elektroschrott
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Ökologie
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