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# taz.de -- Neuregelung für Elektroschrott: Retour auf dem Postweg
> Onlinehändler müssen nun alte Geräte annehmen, auch wenn die Kunden keine
> neuen kaufen. Umstritten ist aber noch, wer dazu verpflichtet ist.
Bild: Und so sieht der Elektroschrott am Ende aus, wenn er korrekt abgeliefert …
Berlin taz | Schuhe können zu groß sein, Teller nicht so schick wie auf dem
Foto. Aber eine SSD-Festplatte bleibt eine SSD-Festplatte. Kein Wunder,
dass Produkte aus dem Bereich Technik und Elektronik besonders häufig
online gekauft werden. Im Jahr 2014 – das sind die aktuellsten Zahlen des
Handelsverbands Deutschland – kauften die Kunden knapp ein Drittel aus
diesem Segment online, gemessen an den Ausgaben.
Bislang war das in der Regel ein Einweggeschäft. Bestenfalls kaufte man den
Haartrockner online – und gab ihn im Laden zurück, wenn er Schrott war.
Die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die am Sonntag
in Kraft tritt, soll das ändern: Onlinehändler müssen dann Elektro- und
Elektronikgeräte zurücknehmen, deren Kantenlänge unter 25 Zentimetern
liegt, auch, wenn die Kunden nicht gleichzeitig bei ihnen einkaufen.
Dafür muss der Händler entweder eine Abgabestelle „in zumutbarer
Entfernung“ nennen – genauer hat es der Gesetzgeber nicht formuliert. Oder
er kann alte Geräte per Versand entgegennehmen. Dann muss der Kunde das
Gerät zur Post bringen, das Porto zahlt der Händler.
Sebastian Schulz vom Bundesverband E-Commerce (bevh) geht davon aus, dass
die meisten Händler diese Optionen wählen werden. Andernfalls müssten sie
mit dem stationären Handel kooperieren, um bundesweit ein ausreichend
dichtes Netz an Sammelstellen aufzubauen.
## Uneinigkeit über die Geltung
Amazon etwa hat sich für die Rücknahme per Post entschieden und erklärt das
Annahmeprocedere auf der Webseite – anders als viele andere Händler, die
die neue Regelung anscheinend frühstens mit dem Inkrafttreten umsetzen
werden. Wer sich über die Rückgabebedingungen informieren will, sollte dann
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fündig werden.
Umstritten ist aber, welche Onlinehändler zur Annahme verpflichtet sind. Im
Gesetz ist von einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern die
Rede. Bei einem Ladengeschäft ist das verhältnismäßig eindeutig, hier zählt
die Grundfläche.
Aber was zählt bei einem Onlinehändler, der die Waren in seinem Lager fast
beliebig hoch stapeln kann? Die Regelfläche, meint das Umweltbundesamt. Die
Grundfläche, meint Schulz. Letzteres würde deutlich weniger Händler zur
Annahme verpflichten.
Vom Porto über den Weitertransport bis hin zur Abgabe der eingesandten
Geräte fallen Kosten an, die die Händler lieber vermeiden würden. „Wir
haben uns nie um diese Rücknahmeregelung gerissen“, sagt Schulz. „Ziel des
Gesetzes ist es, die Wege für die Verbraucher zu verkürzen“, erklärt
Kristine Sperlich, Expertin für Elektroaltgeräte beim Umweltbundesamt.
Statt den langen Weg zum Wertstoffhof zu nehmen, der möglicherweise noch am
Stadtrand liegt, können die Kunden alte Geräte einfach in der Innenstadt
abgeben.
Entscheidend dafür, wie viel mehr alte Geräte nun gesammelt werden, ist für
Sperlich, ob der Handel seine Informationspflichten ernst nimmt und die
Verbraucher für die Rückgabe sensibilisiert.
24 Jul 2016
## AUTOREN
Svenja Bergt
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