# taz.de -- Neuregelung für Elektroschrott: Retour auf dem Postweg | |
> Onlinehändler müssen nun alte Geräte annehmen, auch wenn die Kunden keine | |
> neuen kaufen. Umstritten ist aber noch, wer dazu verpflichtet ist. | |
Bild: Und so sieht der Elektroschrott am Ende aus, wenn er korrekt abgeliefert … | |
Berlin taz | Schuhe können zu groß sein, Teller nicht so schick wie auf dem | |
Foto. Aber eine SSD-Festplatte bleibt eine SSD-Festplatte. Kein Wunder, | |
dass Produkte aus dem Bereich Technik und Elektronik besonders häufig | |
online gekauft werden. Im Jahr 2014 – das sind die aktuellsten Zahlen des | |
Handelsverbands Deutschland – kauften die Kunden knapp ein Drittel aus | |
diesem Segment online, gemessen an den Ausgaben. | |
Bislang war das in der Regel ein Einweggeschäft. Bestenfalls kaufte man den | |
Haartrockner online – und gab ihn im Laden zurück, wenn er Schrott war. | |
Die letzte Stufe des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die am Sonntag | |
in Kraft tritt, soll das ändern: Onlinehändler müssen dann Elektro- und | |
Elektronikgeräte zurücknehmen, deren Kantenlänge unter 25 Zentimetern | |
liegt, auch, wenn die Kunden nicht gleichzeitig bei ihnen einkaufen. | |
Dafür muss der Händler entweder eine Abgabestelle „in zumutbarer | |
Entfernung“ nennen – genauer hat es der Gesetzgeber nicht formuliert. Oder | |
er kann alte Geräte per Versand entgegennehmen. Dann muss der Kunde das | |
Gerät zur Post bringen, das Porto zahlt der Händler. | |
Sebastian Schulz vom Bundesverband E-Commerce (bevh) geht davon aus, dass | |
die meisten Händler diese Optionen wählen werden. Andernfalls müssten sie | |
mit dem stationären Handel kooperieren, um bundesweit ein ausreichend | |
dichtes Netz an Sammelstellen aufzubauen. | |
## Uneinigkeit über die Geltung | |
Amazon etwa hat sich für die Rücknahme per Post entschieden und erklärt das | |
Annahmeprocedere auf der Webseite – anders als viele andere Händler, die | |
die neue Regelung anscheinend frühstens mit dem Inkrafttreten umsetzen | |
werden. Wer sich über die Rückgabebedingungen informieren will, sollte dann | |
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fündig werden. | |
Umstritten ist aber, welche Onlinehändler zur Annahme verpflichtet sind. Im | |
Gesetz ist von einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern die | |
Rede. Bei einem Ladengeschäft ist das verhältnismäßig eindeutig, hier zählt | |
die Grundfläche. | |
Aber was zählt bei einem Onlinehändler, der die Waren in seinem Lager fast | |
beliebig hoch stapeln kann? Die Regelfläche, meint das Umweltbundesamt. Die | |
Grundfläche, meint Schulz. Letzteres würde deutlich weniger Händler zur | |
Annahme verpflichten. | |
Vom Porto über den Weitertransport bis hin zur Abgabe der eingesandten | |
Geräte fallen Kosten an, die die Händler lieber vermeiden würden. „Wir | |
haben uns nie um diese Rücknahmeregelung gerissen“, sagt Schulz. „Ziel des | |
Gesetzes ist es, die Wege für die Verbraucher zu verkürzen“, erklärt | |
Kristine Sperlich, Expertin für Elektroaltgeräte beim Umweltbundesamt. | |
Statt den langen Weg zum Wertstoffhof zu nehmen, der möglicherweise noch am | |
Stadtrand liegt, können die Kunden alte Geräte einfach in der Innenstadt | |
abgeben. | |
Entscheidend dafür, wie viel mehr alte Geräte nun gesammelt werden, ist für | |
Sperlich, ob der Handel seine Informationspflichten ernst nimmt und die | |
Verbraucher für die Rückgabe sensibilisiert. | |
24 Jul 2016 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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