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# taz.de -- Ex-Richter kritisiert Zschäpe-Anwälte: Der streitlustige Aktenwü…
> Im Stillen durchforstet der Ex-Richter Bernd Heintschel-Heinegg Akten für
> diverse NSU-Ausschüsse. Nun kritisiert er die Zschäpe-Anwälte.
Bild: Nicht erfreut über die Kritik: Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl (links)
MÜNCHEN taz | Zuletzt kannte man Bernd von Heintschel-Heinegg nur als
stillen Aktenwühler. Wenn überhaupt. Für den NSU-Untersuchungsausschuss im
Bundestag sichtete der frühere Richter 3.600 Aktenordner, bereiste
Verfassungsschutzämter - und belieferte die Abgeordneten mit allen
relevanten Dokumenten. Aktuell macht er diesen Job für die NSU-Ausschüsse
in NRW, Hessen und Baden-Württemberg. Als „Fährtensucher im
Dokumentendickicht“ beschrieb sich der 70-jährige Bayer einmal selbst.
Nun wagt sich der Fährtensucher in die Offensiveund attackiert die Anwälte
von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess. Bisher „vermag ich eine aktive
Verteidigung nicht zu erkennen“, schreibt von Heintschel-Heinegg auf einem
Rechtsblog. Die Anwälte bemerkten offenbar nicht, „in welche Richtung die
Beweisaufnahme läuft“. Richtung Höchststrafe nämlich. Auch sei irritierend,
dass die Anwälte - trotz wiederholtem Misstrauensantrag Zschäpes - an ihrem
Mandat „kleben“. Hätten Verteidiger doch eine „Beistandsfunktion“, die…
heißen könne, dass man sich nicht gegen solche Vorwürfe wehrt - sondern
„seine Entbindung beantragt“.
Das sitzt. In Rechtskreisen wird der Beitrag eifrig diskutiert. Denn von
Heintschel-Heinegg kennt sich nicht nur in der NSU-Materie aus - er war
auch Vorgänger von Manfred Götzl am Münchner Oberlandesgerichts. Der ist
heute Vorsitzender Richter im NSU-Prozess. Von einer „derben Frechheit“,
twitterte prompt Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl.
## Zschäpe-Verteidiger: „derbe Frechheit“
Er habe nur auf ein rechtlich „nicht ausdiskutiertes“ Problem hinweisen
wollen, verteidigt sich von Heintschel-Heinegg. Müssten Verteidiger nicht
ihre Person zurückstellen, wenn Mandanten, wie im Fall Zschäpe, so massiv
unzufrieden seien? Er jedenfalls, so Heintschel-Heinegg, würde keinen
Mandanten vertreten, wenn dieser „nicht restlos überzeugt“ sei, optimal
verteidigt zu werden.
Seit 2010, seinem 65. Lebensjahr, ist von Heintschel-Heinegg „nur noch“
Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Mit
Neonazi-Großprozessen kennt er sich aus - auch mit klaren Worten. Als
oberster Richter in München verurteilte er 2005 Martin Wiese zu sieben
Jahren Haft, für dessen Anschlagsplan auf das jüdische Zentrum in München.
Er beließ es nicht dabei, sondern erklärte Wieses Gruppe auch zur
„terroristischen Vereinigung“. Dies, so von Heintschell-Heinegg damals,
auch als „Warnung“ an die rechte Szene.
26 Jun 2015
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
Beate Zschäpe
NSU-Prozess
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Oberlandesgericht München
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