| # taz.de -- Ex-Richter kritisiert Zschäpe-Anwälte: Der streitlustige Aktenwü… | |
| > Im Stillen durchforstet der Ex-Richter Bernd Heintschel-Heinegg Akten für | |
| > diverse NSU-Ausschüsse. Nun kritisiert er die Zschäpe-Anwälte. | |
| Bild: Nicht erfreut über die Kritik: Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl (links) | |
| MÜNCHEN taz | Zuletzt kannte man Bernd von Heintschel-Heinegg nur als | |
| stillen Aktenwühler. Wenn überhaupt. Für den NSU-Untersuchungsausschuss im | |
| Bundestag sichtete der frühere Richter 3.600 Aktenordner, bereiste | |
| Verfassungsschutzämter - und belieferte die Abgeordneten mit allen | |
| relevanten Dokumenten. Aktuell macht er diesen Job für die NSU-Ausschüsse | |
| in NRW, Hessen und Baden-Württemberg. Als „Fährtensucher im | |
| Dokumentendickicht“ beschrieb sich der 70-jährige Bayer einmal selbst. | |
| Nun wagt sich der Fährtensucher in die Offensiveund attackiert die Anwälte | |
| von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess. Bisher „vermag ich eine aktive | |
| Verteidigung nicht zu erkennen“, schreibt von Heintschel-Heinegg auf einem | |
| Rechtsblog. Die Anwälte bemerkten offenbar nicht, „in welche Richtung die | |
| Beweisaufnahme läuft“. Richtung Höchststrafe nämlich. Auch sei irritierend, | |
| dass die Anwälte - trotz wiederholtem Misstrauensantrag Zschäpes - an ihrem | |
| Mandat „kleben“. Hätten Verteidiger doch eine „Beistandsfunktion“, die… | |
| heißen könne, dass man sich nicht gegen solche Vorwürfe wehrt - sondern | |
| „seine Entbindung beantragt“. | |
| Das sitzt. In Rechtskreisen wird der Beitrag eifrig diskutiert. Denn von | |
| Heintschel-Heinegg kennt sich nicht nur in der NSU-Materie aus - er war | |
| auch Vorgänger von Manfred Götzl am Münchner Oberlandesgerichts. Der ist | |
| heute Vorsitzender Richter im NSU-Prozess. Von einer „derben Frechheit“, | |
| twitterte prompt Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl. | |
| ## Zschäpe-Verteidiger: „derbe Frechheit“ | |
| Er habe nur auf ein rechtlich „nicht ausdiskutiertes“ Problem hinweisen | |
| wollen, verteidigt sich von Heintschel-Heinegg. Müssten Verteidiger nicht | |
| ihre Person zurückstellen, wenn Mandanten, wie im Fall Zschäpe, so massiv | |
| unzufrieden seien? Er jedenfalls, so Heintschel-Heinegg, würde keinen | |
| Mandanten vertreten, wenn dieser „nicht restlos überzeugt“ sei, optimal | |
| verteidigt zu werden. | |
| Seit 2010, seinem 65. Lebensjahr, ist von Heintschel-Heinegg „nur noch“ | |
| Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Mit | |
| Neonazi-Großprozessen kennt er sich aus - auch mit klaren Worten. Als | |
| oberster Richter in München verurteilte er 2005 Martin Wiese zu sieben | |
| Jahren Haft, für dessen Anschlagsplan auf das jüdische Zentrum in München. | |
| Er beließ es nicht dabei, sondern erklärte Wieses Gruppe auch zur | |
| „terroristischen Vereinigung“. Dies, so von Heintschell-Heinegg damals, | |
| auch als „Warnung“ an die rechte Szene. | |
| 26 Jun 2015 | |
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| Konrad Litschko | |
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