Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Beate Zschäpe mit neuem Anwalt: Es ist ihr Recht
> Beate Zschäpe will den NSU-Prozess gegen sich so gut wie möglich stören.
> Wahrscheinlich hofft sie, dass ihr neuer Anwalt besser steuerbar ist.
Bild: Fühlt sich von ihren bisherigen Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer n…
Nun also bekommt Beate Zschäpe im NSU-Prozess einen vierten
Pflichtverteidiger. Das ist ungewöhnlich, ja. Und teuer: Rund 600 Euro plus
Spesen soll jeder Zschäpe-Anwalt pro Prozesstag bekommen. Steuergeld, das
nun auch an Mathias Grasel geht. Rein rechtlich aber ist der Schritt in
Ordnung: Die Zahl der Pflichtverteidiger ist formell unbegrenzt. Und in
einem Mammutprozess wie dem zum NSU auch vertretbar.
Denn der Aufwand zeigt, wie viel sich der Rechtsstaat einen fairen Prozess
kosten lässt – ungeachtet, wer dort wofür angeklagt ist. Und das ist
richtig so.
Dass Zschäpe von ihren bisherigen drei Anwälten schlecht vertreten wird,
glaubt das Gericht dennoch nicht. Sonst wäre es den Entbindungsanträgen
gefolgt. Die Botschaft ist vielmehr: Wir berücksichtigen den geäußerten
Unmut. Im Zweifel für die Fairness. Natürlich will man damit auch weiteren
Störaktionen Zschäpes verbeugen.
Ob das gelingt, ist fraglich. Denn warum hat Zschäpe einen so jungen Anwalt
wie Grasel gewählt, der inzwischen zweieinhalb Jahre Beweisaufnahme
verpasst hat? Wahrscheinlich hofft sie, dass Grasel besser steuerbar ist
als ihr bisheriges Anwältetrio. Zschäpes will den Prozess torpedieren und
stellt daher bislang kaum untermauerte Misstrauensanträge, erhebt abwegige
Vorwürfe gegen ihre Anwälte (im Prozess im Internet gesurft).
Gut möglich, dass Grasel hieran anknüpfen soll. Dass es nun leichter wird
für die Richter ist also nicht ausgemacht.
7 Jul 2015
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
Beate Zschäpe
NSU-Prozess
Anwalt
Schwerpunkt Rechter Terror
NSU-Prozess
Schwerpunkt Rechter Terror
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Beate Zschäpe
NSU-Prozess
Schwerpunkt Rechter Terror
NSU-Prozess
Schwerpunkt Rechter Terror
## ARTIKEL ZUM THEMA
Beate Zschäpe und ihre Verteidiger: Der Höhepunkt der Krise
Die Richter lehnen die Abberufung der Anwälte im NSU-Prozess ab. Das
Verhältnis zwischen Anwälten und Angeklagter könnte kaum schlechter sein.
NSU-Prozess in München: Die Verteidigung will nicht mehr
Die drei bisherigen Verteidiger von Beate Zschäpe haben überraschend die
Entbindung von ihrem Pflichtmandat beantragt. Ob dem stattgegeben wird, ist
unklar.
NSU-Prozess in München: Liese 1111 mag Pornos
Ermittler werten das Youtube-Konto der NSU-Angeklagten Beate Zschäpe aus –
und finden auch Beiträge über Taten der Rechtsterroristen.
NSU-Prozess in München: Zschäpe und das Mädchen
Zschäpes neuer Anwalt hält sich zurück. Dafür sorgt eine Zeugin für
Aufsehen: Sie will Zschäpe mit einem kleinen Kind gesehen haben.
NSU-Prozess: Vier Anwälte für Frau Zschäpe
Mathias Grasel wird ein weiterer Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe.
Dieser will sich bei seiner Aufgabe noch von einem weiteren
Strafverteidiger unterstützen lassen.
NSU-Prozess in München: Ein Quartett für Zschäpe?
Beate Zschäpe scheitert mit einem Antrag, den Prozess zu stoppen. Als
Zeugin spricht die Ehefrau eines Verfassungsschützers.
Ex-Richter kritisiert Zschäpe-Anwälte: Der streitlustige Aktenwühler
Im Stillen durchforstet der Ex-Richter Bernd Heintschel-Heinegg Akten für
diverse NSU-Ausschüsse. Nun kritisiert er die Zschäpe-Anwälte.
Aufklärung über NSU-Mord in Hamburg: Viele neue offene Fragen
Die Linke beantragt in der Bürgerschaft einen Untersuchungs-Ausschuss zum
NSU. Welche Rolle spielten die Sicherheitsbehörden und die Neonazi-Szene?
Kommentar Zschäpe im NSU-Prozess: Das klingt nach Chaotisierung
„Etwas“ möchte Beate Zschäpe aussagen. Vielleicht. Große Erkenntnisse
brächte das sicher nicht. Das Gericht sollte besser auf Zeugen setzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.