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# taz.de -- Haftstrafe für IS-Aktivistin aus Bonn: Von der Katholikin zur Terr…
> Ein Düsseldorfer Gericht verurteilt erstmals eine Frau, die den
> „Islamischen Staat“ unterstützt hat. Ihr Mann kämpft in Syrien.
Bild: Drei Jahre und neun Monate muss sie in Haft bleiben: Karolina R. (r.) im …
DÜSSELDORF taz | Ruhig sitzt Karolina R. hinter der Panzerglasscheibe im
Saal I des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Ihr Körper ist von oben bis
unten dunkelgrau verhüllt, nur ihr Gesicht hat sie freigemacht, nachdem die
Fotografen den Saal verlassen haben. Konzentriert schaut die 26-Jährige zu
der Vorsitzenden Richterin Barbara Havliza. Diese hat R. gerade der
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland für schuldig
gesprochen. „Drei Jahre und neun Monate“, sagt Havliza jetzt.
R. habe fünfmal Geld über einen Mittelsmann in der Türkei an ihren Mann in
Syrien geschickt. Insgesamt über 5.000 Euro. Auch Brillen- und Helmkameras
soll sie für ihren Ehemann besorgt haben. Fared S., ein Deutschalgerier,
kämpft für den „Islamischer Staat“ in Syrien und dreht zusammen mit dem
Exrapper Denis Cuspert Propagandavideos für die Terrormiliz.
Karolina R. ist in Polen geboren, als Kleinkind kam sie mit ihrer Familie
nach Bonn. Die R.s sind katholisch, sonntags besuchten sie den
Gottesdienst. R. machte Abitur – ihr drittes Fach: katholische Religion –
und eine Ausbildung zur Erzieherin. Ehemalige Mitschülerinnen beschreiben
sie als ruhiges, unauffälliges Mädchen. Bis zur Abiturzeit kleidete sich R.
modern, schminkte sich, ging in Clubs, trank Alkohol. Vor fünf Jahren aber
begann sie, sich für den Islam zu interessieren, warum, das sagte sie im
Prozess nicht. Im September 2010 konvertierte sie.
Eine Moschee in Bonn vermittelte ihr Fared S. als Ehemann. Er sei ihr
erster Partner gewesen, sagte die Richterin Havliza. Es folgten die Heirat
nach islamischem Recht und die Geburt eines Sohnes, der heute fast drei
Jahre alt ist und zum Teil bei seiner Mutter im Gefängnis lebt.
## Er verbot ihr, in die Wohnung ihrer Eltern zu gehen
Fared S. habe starken Einfluss auf R. und ihren Glauben gehabt, so Havliza.
Nach der Geburt verbot er ihr, in die Wohnung der Eltern zu gehen, weil es
dort Alkohol zu trinken gebe. Er untersagte ihr jeden Kontakt zu
Freundinnen, die Wohnung durfte sie nur verlassen, wenn er es erlaubte. R.
radikalisierte sich, las Schriften, in denen Gewalt gegen „Ungläubige“
verherrlicht wird, darunter solche von al-Qaida. Schließlich befürwortete
sie den Terror des IS. „Sie richten nach Allahs Gesetz, sie töten die, die
getötet werden müssen“, das habe R. am Telefon gesagt, so Havliza. Die
Vorsitzende Richterin führt in der Urteilsbegründung mehrere solcher Zitate
an.
Der Bürgerkrieg in Syrien war häufig Thema bei dem Paar, Fared S. wollte
ausreisen, R. zunächst nicht. „Dann gab sie nach“, sagt Havliza. Gemeinsam
mit ihrem Mann, ihrem sieben Monate alten Sohn und ihrem Bruder, der auch
zum Islam konvertiert ist, reiste R. im Mai 2013 nach Syrien. Einen guten
Monat blieb sie dort, dann kehrte sie mit ihrem Sohn nach Bonn zurück; im
Oktober reiste sie erneut aus – auch weil ihr Mann sich eine Zweitfrau
genommen hatte und sie eifersüchtig war. Diesmal blieb R. zwei Monate. In
Deutschland sammelte sie Geld, kaufte Kameras, schickte Pakete und überwies
– zum Teil mithilfe eines Mitangeklagten, zum Teil mithilfe ihres
unwissenden Vaters – Geld an Fared S. Damit habe sie den IS unterstützt,
sagt die Richterin.
## Sie wollte sich scheiden lassen
Fared S. ist in mehreren Propagandavideos zu sehen, auf einem posiert er in
der Nähe von Homs vor Leichenbergen und ruft: „Wie ihr sehen könnt, haben
wir geschlachtet.“ Das Video soll nach der Eroberung eines Gasfeldes durch
den IS entstanden sein, 90 Menschen seien dabei getötet worden.
Karolina R. hatte im Prozess erst geschwiegen, dann ein Teilgeständnis
abgelegt und sich von ihrem Mann und dem IS distanziert. Sie wolle sich
scheiden lassen. Das rechnete ihr das Gericht strafmildernd an. Auch einige
Tatvorwürfe wurden fallen gelassen.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der
Bundesanwaltschaft, die für vier Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidiger
forderten höchstens zwei Jahre auf Bewährung. R.s Mitangeklagter, der
ebenfalls Geld sammelte und überwies, bekam ein Jahr und neun Monate auf
Bewährung.
24 Jun 2015
## AUTOREN
Sabine am Orde
## TAGS
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Schwerpunkt Syrien
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