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# taz.de -- Zoff um Prostitutionsgesetz: Mindestalter für Puffmutter?
> Die Koalition streitet über das Gesetz fürs Rotlichtmilieu. Einen
> Idiotentest für Prostituierte soll es nicht geben, versichert das
> Familienministerium.
Bild: Auch für „Prostitutionsfahrzeuge“ will das Gesetz Regeln festlegen, …
BERLIN taz | Knapp 80 Seiten samt Anhängen lang ist der Entwurf des
Prostituiertenschutzgesetzes. Ein üppiger Packen Papier. Das neue
Mautgesetz, das gerade beschlossen wurde, zählt rund 50 Seiten und betrifft
über 44 Millionen AutofahrerInnen in Deutschland. In der Prostitution
arbeiten hierzulande geschätzt 400.000 Frauen und Männer.
Was steht in einem Gesetzentwurf, der hoch umstritten ist? Und der
versucht, Moral und Recht zu verbinden, indem er Regeln für
SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen und KundInnen aufstellt? Selbst
über Auswirkungen für AnwohnerInnen wird nachgedacht.
Manches aus dem Papier, das der taz vorliegt, ist bekannt: Kondompflicht
für Sexkäufer, Anmeldepflicht für Prostituierte, Pflicht zu
Gesundheitskonsultationen. Als „Idiotentest“ kritisiert die
Prostituiertenorganisation Dona Carmen in Frankfurt/Main den Passus, dass
die Anmeldebescheinigung verweigert werden könne, wenn „eine Prostituierte
oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche
Einsicht verfügt“. Das weist das Familienministerium, zuständig für das
Gesetz, zurück. Es gebe „keine Pläne“ der Regierung, „einen ‚Idiotent…
für Prostituierte einzuführen“, sagte eine Sprecherin.
Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Doch die Abstimmung zwischen Union
und SPD ist nicht unkompliziert. CDU/CSU wollen es rigider, die SPD hätte
es gern liberaler. Am Donnerstagabend wollten sich dem Vernehmen nach
zuständige Gremien treffen, um erneut über strittige Fragen zu verhandeln.
Dabei dürfte es unter anderem um die Frage gehen, ob SexkäuferInnen ein
Bußgeld zahlen sollen, die kein Kondom verwenden. Unklar sind sich die
Koalitionspartner auch, wie alt mindestens BordellbetreiberInnen sein
müssen: volljährig oder doch besser 21?
Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie praxisnah das
Prostituiertenschutzgesetz ist. Wie will man beispielsweise überprüfen, ob
SexkäuferInnen tatsächlich Kondome benutzen? Indem Kontrollbehörden
benutzte Präservative einsammeln? Oder könnte es demnächst noch ein
weiteres Gesetz geben, eins zur Sexpolizei?
Der Entwurf entbehrt auch nicht unfreiwilliger Komik. So müssen
„Prostitutionsfahrzeuge [beispielsweise Wohnwagen, d. A.] so ausgestattet
sein, dass die Türen (…) von innen jederzeit zugänglich sind“. Und eine
Bordellerlaubnis erlischt, wenn der Betreiber nicht innerhalb eines Jahres
den Laden aufgemacht hat.
11 Jun 2015
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Prostitution
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Kondom
Koalition
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