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# taz.de -- NRW gegen das Prostituiertenschutzgesetz: Ist lustloser Sex schon P…
> NRW hat viel Kritik an dem neuen Gesetz zum Schutz von Prostituierten und
> will im Bundesrat zahlreiche Änderungsanträge einreichen.
Bild: Ist das Prostitution? Sicher sein kann man sich nie
Berlin taz | Angenommen, eine Kroatin möchte in Berlin, Düsseldorf oder
Hamburg als Prostituierte arbeiten. Dafür muss sie sich künftig anmelden
und sich gesundheitlich beraten lassen. Sie sieht es das sogenannte
Prostituiertenschutzgesetz vor, das 2017 in Kraft treten soll.
Und angenommen, die Sachbearbeiterin im Amt, wo Anmeldung und Beratung
stattfinden sollen, nimmt die Sache tatsächlich so ernst, wie sich Union
und SPD das mit dem Gesetz wünschen – dann hätte die Beamtin jede Menge
Probleme.
Sie bräuchte zum Beispiel eine Dolmetscherin, wenn sie selbst kein
Kroatisch und die andere kein Deutsch spricht. Sie bräuchte Zeit, denn so
ein Gespräch kann dauern. Schließlich soll die Beamte so viel Vertrauen
aufbauen, dass die Frau sich als Zwangsprostituierte zu erkennen gibt,
falls sie tatsächlich eine ist. Und die Sachbearbeiterin bräuchte so etwas
wie eine soziokulturelle Ausbildung, denn es könnten zahlreiche kulturelle
Missverständnisse zwischen den beiden Frauen lauern.
Wer soll das leisten? Wer soll das bezahlen? Wir können das jedenfalls
nicht, wehren sich Länder und Kommunen gegen das Bundesgesetz, das massive
Auswirkungen auf den Behördenalltag vor Ort hat. So enthält das Gesetz
allein über 30 neue Verwaltungsvorgaben, die die Länder und Kommunen
umsetzen sollen.
## NRW will das Gesetz kippen
In Nordrhein-Westfalen ist die Kritik am Gesetz so heftig, dass das Land
zahlreiche Änderungsanträge einreichen will, wenn das
Prostituiertenschutzgesetz am 13. Mai im Bundesrat behandelt wird. Das hat
die taz aus internen Kreisen erfahren. Neben der Anmelde- und
Beratungspflicht will NRW auch die Kondompflicht für Freier kippen.
Letztere hält Emanzipationsministerin Barbara Steffens (Grüne) ohnehin für
„jenseits jeglicher Realität“. Fragwürdig sei zudem die Gesetzesdefinition
für „sexuelle Dienstleistungen“: Darunter könnte jetzt sogar der lustlose,
aber dankbare Beischlaf mit dem Partner fallen, weil der den Urlaub
bezahlt.
Ob die Länder etwas gegen das Gesetz ausrichten können, ist allerdings
unklar. Die Bundesregierung sieht es als nicht zustimmungspflichtig an, NRW
dagegen schon. So rechnet das Flächenland mit zweistelligen
Millionenbeträgen, die Anmeldung, Beratung und Kontrolle jährlich kosten
würden. Für sie Grund genug, um das Gesetz wenigstens in Teilen abmildern
zu wollen. Andererseits dürften hohe Kosten fürs Sexgewerbe angesichts
knapper Kassen schwer zu vermitteln sein.
19 Apr 2016
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Prostitution
Prostituiertenschutzgesetz
Sex
Prostitution
Sexarbeit
Prostitutionsgesetz
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