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# taz.de -- Extremismusklausel ist rechtswidrig: Kristina Schröder abgewatscht
> Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene
> Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein
> Verein klagte dagegen – und gewann.
Bild: Ihre „Demokratieförderung“ entsprach doch nicht dem Rechtstaat: Kris…
DRESDEN taz | Das Verwaltungsgericht Dresden hat die „Extremismusklausel“
des Bundes für rechtswidrig erklärt. Der Verein Alternative Kultur- und
Bildungszentrum e. V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge geklagt, der ein Projekt des Vereins zwar als
„demokratiefördernd“ anerkannte, ihm aber Mittel verweigerte, weil der
Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte.
Nach dem Willen des Familienministeriums müssen alle Initiativen, die mit
staatlicher Unterstützung gegen rechts aktiv sind, diese Klausel
unterzeichnen. Demnach müssen Initiativen prüfen, ob Kooperationspartner,
Referentinnen und Referenten sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet
fühlen. Das Ministerium begründete die Einführung der Klausel 2010 mit dem
Verdacht, Initiativen gegen rechts würden von Linksextremisten
unterwandert.
Das Dresdener Urteil ist ein schwerer Schlag für Kristina Schröder, denn
das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht. Steffen Richter,
Sprecher des AKuBiZ, triumphiert: „Wir waren immer der Meinung, dass die
Feinde der Demokratie nicht diejenigen sind, die aktiv für sie streiten,
sondern diejenigen, die sie durch Formalia einschränken.“
Es ginge dem Verein nicht um die 600 Euro, die ihm vorenthalten wurden,
sondern um das „grundsätzliche Demokratieverständnis“. Steffen Richter
glaubt, dass das Urteil Signalwirkung haben wird und nun auch andere
Initiativen rechtliche Schritte gegen die Klausel einleiten werden.
AKuBiZ hatte schon 2010 den Demokratiepreis des Landes Sachsen abgelehnt,
weil Initiativen gegen rechts dort eine Extremismusklausel unterzeichnen
sollten, bevor Familienministerin Schröder diese ab 2011 bundesweit
einführte. Seither hagelte es bundesweit Proteste seitens
zivilgesellschaftlicher Initiativen. Sie sehen sich durch die Klausel unter
Generalverdacht gestellt und in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab nach dem
Urteil bekannt, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Bis
dahin bliebe die „Demokratieerklärung Bestandteil unserer Bescheide“, hieß
es aus Berlin.
25 Apr 2012
## AUTOREN
Jennifer Stange
## TAGS
Manuela Schwesig
Rechtsextremismus
Verfassungsschutz
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