| # taz.de -- Extremismusklausel ist rechtswidrig: Kristina Schröder abgewatscht | |
| > Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene | |
| > Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein | |
| > Verein klagte dagegen – und gewann. | |
| Bild: Ihre „Demokratieförderung“ entsprach doch nicht dem Rechtstaat: Kris… | |
| DRESDEN taz | Das Verwaltungsgericht Dresden hat die „Extremismusklausel“ | |
| des Bundes für rechtswidrig erklärt. Der Verein Alternative Kultur- und | |
| Bildungszentrum e. V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische | |
| Schweiz-Osterzgebirge geklagt, der ein Projekt des Vereins zwar als | |
| „demokratiefördernd“ anerkannte, ihm aber Mittel verweigerte, weil der | |
| Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte. | |
| Nach dem Willen des Familienministeriums müssen alle Initiativen, die mit | |
| staatlicher Unterstützung gegen rechts aktiv sind, diese Klausel | |
| unterzeichnen. Demnach müssen Initiativen prüfen, ob Kooperationspartner, | |
| Referentinnen und Referenten sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet | |
| fühlen. Das Ministerium begründete die Einführung der Klausel 2010 mit dem | |
| Verdacht, Initiativen gegen rechts würden von Linksextremisten | |
| unterwandert. | |
| Das Dresdener Urteil ist ein schwerer Schlag für Kristina Schröder, denn | |
| das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht. Steffen Richter, | |
| Sprecher des AKuBiZ, triumphiert: „Wir waren immer der Meinung, dass die | |
| Feinde der Demokratie nicht diejenigen sind, die aktiv für sie streiten, | |
| sondern diejenigen, die sie durch Formalia einschränken.“ | |
| Es ginge dem Verein nicht um die 600 Euro, die ihm vorenthalten wurden, | |
| sondern um das „grundsätzliche Demokratieverständnis“. Steffen Richter | |
| glaubt, dass das Urteil Signalwirkung haben wird und nun auch andere | |
| Initiativen rechtliche Schritte gegen die Klausel einleiten werden. | |
| AKuBiZ hatte schon 2010 den Demokratiepreis des Landes Sachsen abgelehnt, | |
| weil Initiativen gegen rechts dort eine Extremismusklausel unterzeichnen | |
| sollten, bevor Familienministerin Schröder diese ab 2011 bundesweit | |
| einführte. Seither hagelte es bundesweit Proteste seitens | |
| zivilgesellschaftlicher Initiativen. Sie sehen sich durch die Klausel unter | |
| Generalverdacht gestellt und in ihrer Arbeit eingeschränkt. | |
| Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab nach dem | |
| Urteil bekannt, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Bis | |
| dahin bliebe die „Demokratieerklärung Bestandteil unserer Bescheide“, hieß | |
| es aus Berlin. | |
| 25 Apr 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Jennifer Stange | |
| ## TAGS | |
| Manuela Schwesig | |
| Rechtsextremismus | |
| Verfassungsschutz | |
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