# taz.de -- Extremismusklausel ist rechtswidrig: Kristina Schröder abgewatscht | |
> Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene | |
> Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein | |
> Verein klagte dagegen – und gewann. | |
Bild: Ihre „Demokratieförderung“ entsprach doch nicht dem Rechtstaat: Kris… | |
DRESDEN taz | Das Verwaltungsgericht Dresden hat die „Extremismusklausel“ | |
des Bundes für rechtswidrig erklärt. Der Verein Alternative Kultur- und | |
Bildungszentrum e. V. (AKuBiZ) hatte gegen den Landkreis Sächsische | |
Schweiz-Osterzgebirge geklagt, der ein Projekt des Vereins zwar als | |
„demokratiefördernd“ anerkannte, ihm aber Mittel verweigerte, weil der | |
Verein die Klausel nicht unterschreiben wollte. | |
Nach dem Willen des Familienministeriums müssen alle Initiativen, die mit | |
staatlicher Unterstützung gegen rechts aktiv sind, diese Klausel | |
unterzeichnen. Demnach müssen Initiativen prüfen, ob Kooperationspartner, | |
Referentinnen und Referenten sich den Zielen des Grundgesetzes verpflichtet | |
fühlen. Das Ministerium begründete die Einführung der Klausel 2010 mit dem | |
Verdacht, Initiativen gegen rechts würden von Linksextremisten | |
unterwandert. | |
Das Dresdener Urteil ist ein schwerer Schlag für Kristina Schröder, denn | |
das Gericht gab dem Kläger in allen Punkten recht. Steffen Richter, | |
Sprecher des AKuBiZ, triumphiert: „Wir waren immer der Meinung, dass die | |
Feinde der Demokratie nicht diejenigen sind, die aktiv für sie streiten, | |
sondern diejenigen, die sie durch Formalia einschränken.“ | |
Es ginge dem Verein nicht um die 600 Euro, die ihm vorenthalten wurden, | |
sondern um das „grundsätzliche Demokratieverständnis“. Steffen Richter | |
glaubt, dass das Urteil Signalwirkung haben wird und nun auch andere | |
Initiativen rechtliche Schritte gegen die Klausel einleiten werden. | |
AKuBiZ hatte schon 2010 den Demokratiepreis des Landes Sachsen abgelehnt, | |
weil Initiativen gegen rechts dort eine Extremismusklausel unterzeichnen | |
sollten, bevor Familienministerin Schröder diese ab 2011 bundesweit | |
einführte. Seither hagelte es bundesweit Proteste seitens | |
zivilgesellschaftlicher Initiativen. Sie sehen sich durch die Klausel unter | |
Generalverdacht gestellt und in ihrer Arbeit eingeschränkt. | |
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab nach dem | |
Urteil bekannt, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Bis | |
dahin bliebe die „Demokratieerklärung Bestandteil unserer Bescheide“, hieß | |
es aus Berlin. | |
25 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Jennifer Stange | |
## TAGS | |
Manuela Schwesig | |
Rechtsextremismus | |
Verfassungsschutz | |
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