# taz.de -- Kritik an Schröders Extremismusklausel: „Jetzt muss sie vollstä… | |
> Kristina Schröders Extremismusklausel ist rechtswidrig. Nun fordern | |
> Oppositionspolitiker ihre Abschaffung – und stellen die Kompetenz der | |
> Ministerin in Frage. | |
Bild: Muss sich eine neue Klausel ausdenken: Kristina Schröder. | |
BERLIN taz | Nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zur | |
umstrittenen „Extremismusklausel“ haben führende Oppositionspolitiker am | |
Donnerstag Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert, | |
bei der Förderung von antirassistischen Projekten ab sofort auf den | |
Bekenntniszwang zu verzichten. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte der | |
taz: „Nachdem nun die Rechtswidrigkeit festgestellt ist, muss die | |
Extremismusklausel unverzüglich abgeschafft werden.“ | |
Neben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerste sich auch | |
Linkspartei-Chef Klaus Ernst kritisch. Der taz sagte Ernst: „Das Urteil ist | |
eine schallende Ohrfeige für eine wankende Ministerin. Die | |
Extremismusklausel hat das Engagement gegen rechts behindert. Sie muss | |
jetzt vollständig fallen.“ | |
Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piraten, sagte der taz, er „bezweifle, | |
dass das Familienministerium überhaupt in der Lage wäre, eine Regelung zu | |
finden, die juristisch und handwerklich in der Lage wäre, zu regeln, was | |
das Ministerium regeln möchte: Mit der Klausel soll politisch missliebigen | |
Gruppen die Weltsicht der Ministerin aufgedrückt werden.“ | |
Das Bundesfamilienministerium reagierte zurückhaltend auf das Urteil, gegen | |
das noch Berufung eingelegt werden kann. Das Ministerium will zunächst die | |
schriftliche Begründung abwarten. Am Mittwoch hatte das Dresdner | |
Verwaltungsgericht die unter Familienministerin Schröder eingeführte | |
„Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt. Die Unterzeichnung dieses | |
Verfassungsbekenntnisses ist für zivilgesellschaftliche Initiativen eine | |
Bedingung zum Erhalt von Fördermitteln des Bundes im Kampf gegen | |
Rechtsextremismus und Rassismus. | |
Neben dem eigenen Verfassungsbekenntnis verlangt die Klausel, dass | |
Empfänger von Fördermitteln auch die Verfassungstreue ihrer Projektpartner | |
zu prüfen hätten. Antirassistische Initiativen kritisieren dies als | |
„Gesinnungs-TÜV“. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis hatte | |
den Bekenntniszwang als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet. | |
Das Verwaltungsgericht Dresden hat bei seiner Würdigung jedoch keine | |
Grundrechtsabwägung vorgenommen, sondern nur geprüft, ob die Klausel | |
juristisch und handwerklich in Ordnung ist. Das sei sie nicht, entschieden | |
die Richter. Der Grund: Die Anforderungen an die Projektträger seien zu | |
unbestimmt, um daran konkrete Förderzusagen zu knüpfen. So sei nicht klar, | |
wie Initiativen in der Praxis ihre Partner konkret auf deren | |
Verfassungstreue überprüfen könnten. | |
26 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
M. Kaul | |
J. Stange | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kommentar Extremismusklausel: Die dreiste Frau Schröder | |
Von Kristina Schröder geht auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die | |
Demokratie aus: Sie ist nicht zu doof. Sie ist nur viel dreister, als es | |
dieser Gesellschaft guttut. | |
Extremismusklausel ist rechtswidrig: Kristina Schröder abgewatscht | |
Projekte, die vom Staat gefördert werden, sollten eine umstrittene | |
Extremismusklausel unterschreiben. So wollte es Kristina Schröder. Ein | |
Verein klagte dagegen – und gewann. | |
Kristina Schröder und Linksextremismus: Die Ministerin weiß von nichts | |
Das Familienministerium will nicht für die fragwürdige Extremismusbroschüre | |
verantwortlich sein. Dabei finanzierte es die Broschüre mit 120.000 Euro. | |
"Neues Deutschland" unter Beobachtung: Wachsam nach allen Seiten | |
Für Familienministerin Kristina Schröder ist die Tageszeitung "Neues | |
Deutschland" ein linksextremes Blatt. Ihre Chefin Merkel trifft die | |
Redakteure trotzdem. |