| # taz.de -- Kritik an Schröders Extremismusklausel: „Jetzt muss sie vollstä… | |
| > Kristina Schröders Extremismusklausel ist rechtswidrig. Nun fordern | |
| > Oppositionspolitiker ihre Abschaffung – und stellen die Kompetenz der | |
| > Ministerin in Frage. | |
| Bild: Muss sich eine neue Klausel ausdenken: Kristina Schröder. | |
| BERLIN taz | Nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zur | |
| umstrittenen „Extremismusklausel“ haben führende Oppositionspolitiker am | |
| Donnerstag Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert, | |
| bei der Förderung von antirassistischen Projekten ab sofort auf den | |
| Bekenntniszwang zu verzichten. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte der | |
| taz: „Nachdem nun die Rechtswidrigkeit festgestellt ist, muss die | |
| Extremismusklausel unverzüglich abgeschafft werden.“ | |
| Neben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerste sich auch | |
| Linkspartei-Chef Klaus Ernst kritisch. Der taz sagte Ernst: „Das Urteil ist | |
| eine schallende Ohrfeige für eine wankende Ministerin. Die | |
| Extremismusklausel hat das Engagement gegen rechts behindert. Sie muss | |
| jetzt vollständig fallen.“ | |
| Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piraten, sagte der taz, er „bezweifle, | |
| dass das Familienministerium überhaupt in der Lage wäre, eine Regelung zu | |
| finden, die juristisch und handwerklich in der Lage wäre, zu regeln, was | |
| das Ministerium regeln möchte: Mit der Klausel soll politisch missliebigen | |
| Gruppen die Weltsicht der Ministerin aufgedrückt werden.“ | |
| Das Bundesfamilienministerium reagierte zurückhaltend auf das Urteil, gegen | |
| das noch Berufung eingelegt werden kann. Das Ministerium will zunächst die | |
| schriftliche Begründung abwarten. Am Mittwoch hatte das Dresdner | |
| Verwaltungsgericht die unter Familienministerin Schröder eingeführte | |
| „Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt. Die Unterzeichnung dieses | |
| Verfassungsbekenntnisses ist für zivilgesellschaftliche Initiativen eine | |
| Bedingung zum Erhalt von Fördermitteln des Bundes im Kampf gegen | |
| Rechtsextremismus und Rassismus. | |
| Neben dem eigenen Verfassungsbekenntnis verlangt die Klausel, dass | |
| Empfänger von Fördermitteln auch die Verfassungstreue ihrer Projektpartner | |
| zu prüfen hätten. Antirassistische Initiativen kritisieren dies als | |
| „Gesinnungs-TÜV“. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis hatte | |
| den Bekenntniszwang als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet. | |
| Das Verwaltungsgericht Dresden hat bei seiner Würdigung jedoch keine | |
| Grundrechtsabwägung vorgenommen, sondern nur geprüft, ob die Klausel | |
| juristisch und handwerklich in Ordnung ist. Das sei sie nicht, entschieden | |
| die Richter. Der Grund: Die Anforderungen an die Projektträger seien zu | |
| unbestimmt, um daran konkrete Förderzusagen zu knüpfen. So sei nicht klar, | |
| wie Initiativen in der Praxis ihre Partner konkret auf deren | |
| Verfassungstreue überprüfen könnten. | |
| 26 Apr 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| M. Kaul | |
| J. Stange | |
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