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# taz.de -- Kritik an Schröders Extremismusklausel: „Jetzt muss sie vollstä…
> Kristina Schröders Extremismusklausel ist rechtswidrig. Nun fordern
> Oppositionspolitiker ihre Abschaffung – und stellen die Kompetenz der
> Ministerin in Frage.
Bild: Muss sich eine neue Klausel ausdenken: Kristina Schröder.
BERLIN taz | Nach dem Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts zur
umstrittenen „Extremismusklausel“ haben führende Oppositionspolitiker am
Donnerstag Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) aufgefordert,
bei der Förderung von antirassistischen Projekten ab sofort auf den
Bekenntniszwang zu verzichten. Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte der
taz: „Nachdem nun die Rechtswidrigkeit festgestellt ist, muss die
Extremismusklausel unverzüglich abgeschafft werden.“
Neben Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerste sich auch
Linkspartei-Chef Klaus Ernst kritisch. Der taz sagte Ernst: „Das Urteil ist
eine schallende Ohrfeige für eine wankende Ministerin. Die
Extremismusklausel hat das Engagement gegen rechts behindert. Sie muss
jetzt vollständig fallen.“
Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piraten, sagte der taz, er „bezweifle,
dass das Familienministerium überhaupt in der Lage wäre, eine Regelung zu
finden, die juristisch und handwerklich in der Lage wäre, zu regeln, was
das Ministerium regeln möchte: Mit der Klausel soll politisch missliebigen
Gruppen die Weltsicht der Ministerin aufgedrückt werden.“
Das Bundesfamilienministerium reagierte zurückhaltend auf das Urteil, gegen
das noch Berufung eingelegt werden kann. Das Ministerium will zunächst die
schriftliche Begründung abwarten. Am Mittwoch hatte das Dresdner
Verwaltungsgericht die unter Familienministerin Schröder eingeführte
„Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt. Die Unterzeichnung dieses
Verfassungsbekenntnisses ist für zivilgesellschaftliche Initiativen eine
Bedingung zum Erhalt von Fördermitteln des Bundes im Kampf gegen
Rechtsextremismus und Rassismus.
Neben dem eigenen Verfassungsbekenntnis verlangt die Klausel, dass
Empfänger von Fördermitteln auch die Verfassungstreue ihrer Projektpartner
zu prüfen hätten. Antirassistische Initiativen kritisieren dies als
„Gesinnungs-TÜV“. Der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis hatte
den Bekenntniszwang als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat bei seiner Würdigung jedoch keine
Grundrechtsabwägung vorgenommen, sondern nur geprüft, ob die Klausel
juristisch und handwerklich in Ordnung ist. Das sei sie nicht, entschieden
die Richter. Der Grund: Die Anforderungen an die Projektträger seien zu
unbestimmt, um daran konkrete Förderzusagen zu knüpfen. So sei nicht klar,
wie Initiativen in der Praxis ihre Partner konkret auf deren
Verfassungstreue überprüfen könnten.
26 Apr 2012
## AUTOREN
M. Kaul
J. Stange
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