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# taz.de -- Kommentar Extremismusklausel: Die dreiste Frau Schröder
> Von Kristina Schröder geht auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für
> die Demokratie aus: Sie ist nicht zu doof. Sie ist nur viel dreister, als
> es dieser Gesellschaft guttut.
Dass die Extremismusklausel politisch dämlich ist, weil sie die
effektivsten Bekämpfer von Extremisten selbst zu Extremisten macht, das ist
altbekannt und blöd genug. Kristina Schröders Wunderklausel ist aber nicht
nur dumm, sondern laut Dresdner Verwaltungsgericht auch handwerklich
schlecht gemacht, also rechtswidrig.
Das könnte nun beruhigen: Schröders Juristen sind wenigstens zu doof für
Jura. Doch Vorsicht: In der kantigen Welt der Familienministerin kann aus
der Extremismusklausel ruck, zuck eine Stasiklausel werden.
Man muss sich die Leitfragen, die die Dresdner Verwaltungsrichter zu
beantworten hatten, auf der Zunge zergehen lassen: Bestimmt die
Extremismusklausel verwaltungsrechtlich präzise genug, wie antirassistische
Initiativen sich gegenseitig zum Gesinnungs-TÜV bitten dürfen? Und: Wird
dort hinreichend geregelt, wie ein verfassungstreuer Staatsbürger zu
bestimmen ist? Die Antwort auf beide Fragen lautete nein. Das heißt
umgekehrt also: Eine rechtskonforme Klausel müsste konkret bestimmen, wie
sich diejenigen, die eigentlich gemeinsam den braunen Terror bekämpfen
wollten, gegenseitig korrekt auf ihre Gesinnung überprüfen können.
Obwohl die logische Folge wäre, die Klausel endlich zu kippen, ist zu
befürchten, dass die Familienministerin nun konsequent den Rechtsweg
ausschöpft und notfalls einen ganz anderen Schluss aus dem Urteil zieht:
Wenn die Anweisungen zur Selbstbespitzelung nicht präzise genug sind, dann
müssen sie eben präzisiert werden.
So geht von der Ministerin auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die
Demokratie aus. Denn Kristina Schröder ist nicht zu doof für Jura. Sie ist
nur viel dreister, als es dieser Gesellschaft guttut.
26 Apr 2012
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Verfassungsschutz
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