# taz.de -- Kommentar Extremismusklausel: Die dreiste Frau Schröder | |
> Von Kristina Schröder geht auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für | |
> die Demokratie aus: Sie ist nicht zu doof. Sie ist nur viel dreister, als | |
> es dieser Gesellschaft guttut. | |
Dass die Extremismusklausel politisch dämlich ist, weil sie die | |
effektivsten Bekämpfer von Extremisten selbst zu Extremisten macht, das ist | |
altbekannt und blöd genug. Kristina Schröders Wunderklausel ist aber nicht | |
nur dumm, sondern laut Dresdner Verwaltungsgericht auch handwerklich | |
schlecht gemacht, also rechtswidrig. | |
Das könnte nun beruhigen: Schröders Juristen sind wenigstens zu doof für | |
Jura. Doch Vorsicht: In der kantigen Welt der Familienministerin kann aus | |
der Extremismusklausel ruck, zuck eine Stasiklausel werden. | |
Man muss sich die Leitfragen, die die Dresdner Verwaltungsrichter zu | |
beantworten hatten, auf der Zunge zergehen lassen: Bestimmt die | |
Extremismusklausel verwaltungsrechtlich präzise genug, wie antirassistische | |
Initiativen sich gegenseitig zum Gesinnungs-TÜV bitten dürfen? Und: Wird | |
dort hinreichend geregelt, wie ein verfassungstreuer Staatsbürger zu | |
bestimmen ist? Die Antwort auf beide Fragen lautete nein. Das heißt | |
umgekehrt also: Eine rechtskonforme Klausel müsste konkret bestimmen, wie | |
sich diejenigen, die eigentlich gemeinsam den braunen Terror bekämpfen | |
wollten, gegenseitig korrekt auf ihre Gesinnung überprüfen können. | |
Obwohl die logische Folge wäre, die Klausel endlich zu kippen, ist zu | |
befürchten, dass die Familienministerin nun konsequent den Rechtsweg | |
ausschöpft und notfalls einen ganz anderen Schluss aus dem Urteil zieht: | |
Wenn die Anweisungen zur Selbstbespitzelung nicht präzise genug sind, dann | |
müssen sie eben präzisiert werden. | |
So geht von der Ministerin auch nach dem Richterspruch eine Gefahr für die | |
Demokratie aus. Denn Kristina Schröder ist nicht zu doof für Jura. Sie ist | |
nur viel dreister, als es dieser Gesellschaft guttut. | |
26 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Martin Kaul | |
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