# taz.de -- Verfassungbeschwerde abgelehnt: GEZ-Gebühr für Computer legal | |
> Für „neuartige Rundfunkgeräte“ wie internetfähige PCs muss eine | |
> Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das entschied jetzt das | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Geht in Ordnung, wenn die Nutzer von internetfähigen Computern hierfür … | |
FREIBURG taz | Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Nutzer von | |
internetfähigen Computern hierfür Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Das | |
entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und bestätigte dabei ein | |
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010. | |
Computer, mit denen per Livestream Hörfunk- und Fernsehprogramme genutzt | |
werden können, gelten als „neuartige Rundfunkgeräte“. Das ist seit 2007 im | |
Länderstaatsvertrag über die Rundfunkgebühren geregelt. Für sie muss | |
grundsätzlich die Radiogebühr in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat | |
bezahlt werden. | |
Auch das iPhone und andere internetfähige Handys sind solche neuartigen | |
Rundfunkgeräte. Betroffen sind aber nur Computernutzer, die kein Radio oder | |
Fernsehgerät angemeldet haben. | |
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der für seinen Kanzlei-Computer keine | |
Rundfunkgebühren zahlen wollte, da er mit diesem Computer weder Fernsehen | |
noch Hörfunk nutze. Er sah seine Informations- und Berufsfreiheit verletzt. | |
## Kein Eingriff in die Berufsfreiheit | |
Das Bundesverfassungsgericht, das sich als Schutzmacht des | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht, lehnte die Verfassungsbeschwerde | |
wie erwartet ab. Es liege kein Eingriff in die Berufsfreiheit vor und der | |
Eingriff in die Informationsfreiheit sei gerechtfertigt, um eine „Flucht | |
aus der Rundfunkgebühr“ zu verhindern. Die Höhe der verlangten Gebühr sei | |
auch nicht unverhältnismäßig hoch. (Az.: 1 BvR 199/11) Ab 1. Januar 2013 | |
tritt ein neuer Länder-Staatsvertrag über die Rundfunkfinanzierung in | |
Kraft. | |
Dann wird die gerätebezogene Gebühr durch Rundfunktbeiträge ersetzt, die | |
jeder Haushalt und jeder Betrieb zahlen muss, auch wenn dort kein Radio, | |
kein Fernseher und auch kein sonstiges Empfangsgerät steht. Auch dieser | |
neue Rundfunkbeitrag ist verfassungsrechtlich umstritten. Am bayerischen | |
Verfassungsgerichtshof liegt eine Popularklage hierzu vor. | |
2 Oct 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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