Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Umstellung der GEZ-Gebühren: Und jetzt alle
> Aus der Rundfunkgebühr wird bald der Rundfunkbeitrag. Was ändert sich im
> Privaten?
Bild: Jetzt geht wieder der Briefwechsel los.
„Ein Wohnung – ein Beitrag“, so simpel klingt die neue Faustformel. Doch …
einfach, wie es uns ARD, ZDF und Deutschlandradio glauben machen wollen,
ist es leider nicht immer. Für neun von zehn der bisherigen Zahlenden soll
sich schon mal gar nichts ändern, glaubt jedenfalls die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
Sie stellt den Großteil ihrer aktuellen „Teilnehmer“ um, nämlich die, die
einen Fernseher angemeldet haben. Und weil der neue einheitliche
Rundfunkbeitrag der alten Fernsehgebühr von monatlich 17,98 Euro
entspricht, dürfte das auch geräuschlos vonstattengehen.
Manch einer wird künftig hingegen mehr zahlen müssen als bisher, andere
wiederum sollten sich kümmern, weil sie sonst unnötig zu viel zahlen, ihnen
das die GEZ aber nicht sagt. Das neue Modell entlastet zweifellos
Großfamilien und Wohngemeinschaften. Mussten etwa erwachsende Kinder mit
eigenem Einkommen, die weiter im Elternhaus wohnen, oder auch jeder
WG-Bewohner bislang streng genommen eigene Fernseher, Radios und Computer
in seinem Zimmer melden, so greift für sie nun das neue System: Wer auch
immer gemeinsam hinter einer Wohnungstür lebt, er kann sich den künftigen
Beitrag mit seinen Mitbewohnern teilen.
## Brief an die GEZ
Wer nicht doppelt zahlen will, der muss allerdings selbst reagieren. Die
GEZ drückt sich vor einem flächendeckenden Mailing. Für bisherige
Mehrfachzahler lohnt sich daher ein Brief an die GEZ in 50439 Köln. Sie
müssen erklären, wer im Haushalt den Beitrag abdrückt und wer stattdessen
befreit werden soll – bestenfalls mit den bisherigen Teilnehmernummern. Wer
das verpennt, bekommt aber auch später sein Geld zurück. Jedenfalls können
in der zweijährigen Übergangsfrist zu viel gezahlte Beiträge
zurückgefordert werden, also bis einschließlich 2014.
Mehr zahlen muss wiederum, wer bisher nur Radio hörte oder ein „neuartiges
Empfangsgerät“ angemeldet hatte. Die kleine Gebühr von knapp 6 Euro fällt
mit dem Systemwechsel weg. Wer zu dieser Gruppe gehört, der sollte
allerdings in den vergangenen Wochen bereits Post von der GEZ erhalten
haben. Wer zuletzt nur ein Radio oder einen PC registriert hatte, der muss
nun folglich etwa dreimal so viel zahlen wie bisher. Und auch wer ein Leben
gänzlich frei von Rundfunk und Internet führt, wird nun zur Kasse gebeten.
## Ausbau der Untertitelung
Mehr zahlen müssen auch viele Behinderte, die Sender verweisen auf einige
Gerichtsentscheidungen. Wer das Merkmal „RF“ zur Befreiung von der
Rundfunkgebühr in seinem Behindertenausweis trägt, muss immerhin lediglich
knapp 6 statt 17,98 Euro zahlen. Im Gegenzug zur neuen Zahlpflicht für
diese Gruppe wollen ARD und ZDF allerdings auch die Untertitelung ihrer
Programme über den Videotext deutlich ausbauen. Außerdem sollen
insbesondere Krimis wie etwa die „Tatort“-Reihen über den Zweikanalton auch
als Hörspielfassung ausgestrahlt werden.
Wer taubblind ist, der kann sich indes auch in Zukunft befreien lassen –
wie auch Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung, Bafög oder Ausbildungsgeld.
Zur Erleichterung vor allem vieler Kleingärtner in Berlin sind auch kleine
Häuser in Schrebergärten meist befreit: Wer in seiner Laube nicht ernsthaft
leben kann, der muss keinen zweiten Beitrag berappen. Die neue Faustformel
greift eben tatsächlich nur bei echten Wohnungen.
12 Dec 2012
## AUTOREN
Daniel Bouhs
## TAGS
GEZ
Rundfunkgebühren
Rundfunkbeitrag
Welt
Rundfunkgebühren
Praxisgebühr
Hörfunk
GEZ
GEZ
## ARTIKEL ZUM THEMA
„Bild“ gegen GEZ: Das große Gebühren-Spiel
Die „Bild“ will eine „Wut-Welle“ gegen die neue Finanzierung von ARD und
ZDF auslösen. Die Verteidiger sind in der Unterzahl, haben aber einen
Vorteil.
Drogeriekette zieht vor Gericht: Rossmann gegen Rundfunkbeitrag
Deutschlands zweitgrößte Drogeriekette Rossmann geht juristisch gegen den
neuen Rundfunkbeitrag vor. Das Gleichheitsgebot werde verletzt.
Was ändert sich 2013: Praxisgebühr weg, Rentenbeitrag sinkt
Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um acht Euro und die Beiträge zur
Pflegeversicherung werden teurer. Was sich ändert im Jahr 2013.
Pro und Contra: Brauchen wir den Rundfunkbeitrag?
Im Januar startet die Neuregelung der Finanzierung von Hörfunk und
Fernsehen: Alle müssen zahlen. Ein Pro und Contra.
Veränderung der GEZ-Gebühren: Umstrittener Adressenhandel
Die Rundfunkgebühr wird zum Beitrag. Post von der GEZ kommt trotzdem
weiter. Aber woher kommen die Daten für die Suche nach Schwarzsehern?
Veränderung der Rundfunkgebühren: Zwangsabgabe auch bei Nichtkonsum
Aus der Rundfunkgebühr wird in wenigen Tagen der Rundfunkbeitrag. Was
ändert sich? Und warum eigentlich?
Wolfgang Thierse und das Fernsehen: Im Würgegriff der Thierses
Wolfgang Thierse donquichottet mal wieder gegen „Talkshows“. Wenn Parteien
es besser wissen, bitte: Hier ist Geld, hier ist Frequenz, salbadert die
Wohnzimmer leer.
Verfassungbeschwerde abgelehnt: GEZ-Gebühr für Computer legal
Für „neuartige Rundfunkgeräte“ wie internetfähige PCs muss eine
Rundfunkgebühr bezahlt werden. Das entschied jetzt das
Bundesverfassungsgericht.
Rundfunkgebühren der GEZ: Die Bürokratie macht keine Fehler
Die GEZ fordert von Dirk Müller fast 470 Euro, obwohl er eine geistige
Behinderung hat und von der Gebühr befreit ist. Er hätte einen Antrag
stellen müssen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.