# taz.de -- Was ändert sich 2013: Praxisgebühr weg, Rentenbeitrag sinkt | |
> Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um acht Euro und die Beiträge zur | |
> Pflegeversicherung werden teurer. Was sich ändert im Jahr 2013. | |
Bild: Das Ärgernis „Praxisgebühr“ fällt weg | |
BERLIN taz/dapd | Zum 1. Januar 2013 gibt es einige spürbare Veränderungen | |
im Geldbeutel der Verbraucher, mit Vor- und Nachteilen. | |
Die Praxisgebühr fällt weg. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal für | |
Arztbesuche wird im neuen Jahr abgeschafft. Dies ist eine Entlastung für | |
Ärzte und alle Patienten, den Krankenkassen fehlen dadurch allerdings zwei | |
Milliarden Euro pro Jahr in der Kasse. | |
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben. Minijobber dürfen statt | |
bisher 400 jetzt 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass die üblichen | |
Sozialbeiträge fällig werden. Wer bisher zwischen 401 und 450 Euro | |
verdiente und daher als Teilzeitbeschäftigter einen | |
Krankenversicherungsschutz hatte, bleibt aber bis Ende 2014 auch weiterhin | |
kranken- und rentenversichert nach altem Recht. | |
Neue Grenze für Midijobs. Die Höchstverdienstgrenze für die sogenannten | |
Midijobs, für die nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig | |
werden, wird von bisher 800 auf 850 Euro im Monat angehoben. | |
Neue Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger: Der Regelsatz in der Grundsicherung | |
für Langzeitarbeitslose steigt um 8 Euro auf 382 Euro im Monat. Die | |
Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche erhöhen sich je nach Alter auf 224 | |
bis 289 Euro monatlich. | |
Demenzkranke ohne körperlichen Hilfebedarf, aber mit sogenannten | |
„Einschränkungen in der Alltagskompetenz“ bekommen ein Pflegegeld von 120 | |
Euro pro Monat oder 225 Euro im Monat bei Betreuung durch einen ambulanten | |
Pflegedienst. | |
Neue Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherungsbeiträge: Für die Renten- | |
und Arbeitslosenversicherung klettert der beitragspflichtige Höchstbetrag | |
im Westen um 200 auf 5.800 Euro pro Monat. In Ostdeutschland steigt die | |
Grenze um 100 Euro auf 4.900 Euro monatlich. Auch in der | |
Krankenversicherung werden die Beitragsgrenzen angehoben. Hochverdiener | |
zahlen also etwas mehr in die Sozialkassen ein. | |
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von | |
bisher 1,95 Prozent auf nunmehr 2,05 Prozent, für Kinderlose auf 2,3 | |
Prozent vom Bruttoeinkommen, zur Hälfte zu tragen von Arbeitnehmern und | |
Arbeitgebern. | |
Der prozentuale Beitragssatz in der Rentenversicherung allerdings sinkt um | |
0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Bundesweit | |
gerechnet beträgt die Entlastung 6 Milliarden Euro. Der | |
Durchschnittsverdiener wird laut Angaben der Rentenversicherung damit im | |
Monat um 8 Euro entlastet. | |
Das gesetzliche Renteneintrittsalter verschiebt sich weiter nach hinten, | |
und zwar um einen Monat. Nur ältere Beschäftigte, die das Alter von 65 | |
Jahren und zwei Monaten erreicht haben, können abschlagsfrei in Rente | |
gehen. Wer im jüngeren Alter in den Ruhestand wechselt, muss Abschläge von | |
0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat in Kauf nehmen. | |
Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Rente und Erwerbsminderung ändern | |
sich: Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht, darf ab 2013 bis zu 450 Euro | |
im Monat hinzuverdienen. | |
Fernsehgebühren: Wer keinen Fernseher zuhause stehen hat und daher auch | |
keine Gebühren für die Glotze zahlen musste, wird im kommenden Jahr | |
belastet. Dann werden die Gebühren für den Empfang der | |
öffentlich-rechtlichen Programme und deren Onlineangebote nicht mehr pro | |
Empfangsgerät, sondern als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Ab 2013 | |
muss für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro | |
Monat gezahlt werden. (BD) | |
1 Jan 2013 | |
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