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# taz.de -- Was ändert sich 2013: Praxisgebühr weg, Rentenbeitrag sinkt
> Der Hartz-IV-Regelsatz steigt um acht Euro und die Beiträge zur
> Pflegeversicherung werden teurer. Was sich ändert im Jahr 2013.
Bild: Das Ärgernis „Praxisgebühr“ fällt weg
BERLIN taz/dapd | Zum 1. Januar 2013 gibt es einige spürbare Veränderungen
im Geldbeutel der Verbraucher, mit Vor- und Nachteilen.
Die Praxisgebühr fällt weg. Die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal für
Arztbesuche wird im neuen Jahr abgeschafft. Dies ist eine Entlastung für
Ärzte und alle Patienten, den Krankenkassen fehlen dadurch allerdings zwei
Milliarden Euro pro Jahr in der Kasse.
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben. Minijobber dürfen statt
bisher 400 jetzt 450 Euro monatlich verdienen, ohne dass die üblichen
Sozialbeiträge fällig werden. Wer bisher zwischen 401 und 450 Euro
verdiente und daher als Teilzeitbeschäftigter einen
Krankenversicherungsschutz hatte, bleibt aber bis Ende 2014 auch weiterhin
kranken- und rentenversichert nach altem Recht.
Neue Grenze für Midijobs. Die Höchstverdienstgrenze für die sogenannten
Midijobs, für die nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge fällig
werden, wird von bisher 800 auf 850 Euro im Monat angehoben.
Neue Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger: Der Regelsatz in der Grundsicherung
für Langzeitarbeitslose steigt um 8 Euro auf 382 Euro im Monat. Die
Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche erhöhen sich je nach Alter auf 224
bis 289 Euro monatlich.
Demenzkranke ohne körperlichen Hilfebedarf, aber mit sogenannten
„Einschränkungen in der Alltagskompetenz“ bekommen ein Pflegegeld von 120
Euro pro Monat oder 225 Euro im Monat bei Betreuung durch einen ambulanten
Pflegedienst.
Neue Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherungsbeiträge: Für die Renten-
und Arbeitslosenversicherung klettert der beitragspflichtige Höchstbetrag
im Westen um 200 auf 5.800 Euro pro Monat. In Ostdeutschland steigt die
Grenze um 100 Euro auf 4.900 Euro monatlich. Auch in der
Krankenversicherung werden die Beitragsgrenzen angehoben. Hochverdiener
zahlen also etwas mehr in die Sozialkassen ein.
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt von
bisher 1,95 Prozent auf nunmehr 2,05 Prozent, für Kinderlose auf 2,3
Prozent vom Bruttoeinkommen, zur Hälfte zu tragen von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern.
Der prozentuale Beitragssatz in der Rentenversicherung allerdings sinkt um
0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Bundesweit
gerechnet beträgt die Entlastung 6 Milliarden Euro. Der
Durchschnittsverdiener wird laut Angaben der Rentenversicherung damit im
Monat um 8 Euro entlastet.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter verschiebt sich weiter nach hinten,
und zwar um einen Monat. Nur ältere Beschäftigte, die das Alter von 65
Jahren und zwei Monaten erreicht haben, können abschlagsfrei in Rente
gehen. Wer im jüngeren Alter in den Ruhestand wechselt, muss Abschläge von
0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat in Kauf nehmen.
Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitiger Rente und Erwerbsminderung ändern
sich: Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht, darf ab 2013 bis zu 450 Euro
im Monat hinzuverdienen.
Fernsehgebühren: Wer keinen Fernseher zuhause stehen hat und daher auch
keine Gebühren für die Glotze zahlen musste, wird im kommenden Jahr
belastet. Dann werden die Gebühren für den Empfang der
öffentlich-rechtlichen Programme und deren Onlineangebote nicht mehr pro
Empfangsgerät, sondern als Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben. Ab 2013
muss für jede Wohnung ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro
Monat gezahlt werden. (BD)
1 Jan 2013
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