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# taz.de -- Streit der Woche: Lohnt Protest gegen die GEZ?
> Ab Januar 2013 braucht die GEZ nicht mehr zu schnüffeln. Dann müssen alle
> zahlen – auch wenn sie keinen Fernseher haben. Gut so?
Bild: Ob Fernseher oder nicht, ob einer oder keiner: Jeder muss die neue Rundfu…
Es ist beschlossene Sache. Ab Januar 2013 muss jeder Haushalt für
öffentlich-rechtliche Rundfunkangebote zahlen – unabhängig davon, ob ein
Fernseher, Computer oder ein Radio vorhanden ist. Zuerst unterzeichneten
die Ministerpräsidenten der Länder, dann wurde der
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Jahr 2011 von den Länderparlamenten
verabschiedet. Dennoch regt sich Widerstand in der Bevölkerung.
Das neue Beitragsmodell ist ein Nachfolgemodell der GEZ. Die alte
Rundfunkgebühr, die geräteabhängig ermittelt wurde, wird abgelöst durch
einen neuen Rundfunkbeitrag, der für alle Privathaushalte gilt. Auch für
Betriebsstätten werden künftig je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte
Gebühren fällig. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen
Gründen ist weiterhin möglich.
Das neue Modell soll gerechter sein und die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicher stellen. Aber nicht alle scheinen
zufrieden zu sein. Laut dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel gingen gegen die
Haushaltsabgabe bei den Petitionsausschüssen der Landtage bislang etwa 800
Beschwerden ein. Am stärksten sei der Protest in Berlin und Brandenburg.
Auch der Passauer Jurist Ermano Geuer ist entschlossen, sich zu wehren. Mit
einer sogenannten Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof will
er die Neuregelung stoppen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl
für Öffentliches Recht der Universität Passau sieht darin eine Verletzung
des Gleichheitsgrundsatzes der Bayerischen Verfassung. Die Popularklage ist
eine bayerische Sonderform. Jeder Bürger kann sie einreichen, ohne von dem
Sachverhalt unmittelbar betroffen zu sein.
Sollte Geuer Recht bekommen, würde sich dies nur auf Bayern beziehen. Das
Bundesland wäre angehalten, den Vertrag den Feststellungen des Gerichts
entsprechend anzupassen. Geuer ist sich jedoch sicher: „Das würde auf
Deutschland ausstrahlen.“
Martin Stadelmaier (SPD), der Chef der Mainzer Staatskanzlei, in der die
Rundfunkkommission der Länder angesiedelt ist, rechnet hingegen fest damit,
dass Geuers Klage scheitern wird. Das neue Beitragsmodell sei in einem
zehnjährigen Prozess juristisch sorgfältig abgewogen worden.
„Insgesamt ist das neue Modell viel gerechter“, sagt er der
Ńachrichenagentur dpa. Stadelmaier räumt jedoch ein, dass es ein
Gebührenmodell ganz ohne Ungerechtigkeiten nicht geben könne. Bundesweit
müssten schätzungsweise rund 600.000 Radiohörer ohne Fernseher künftig mehr
Geld zahlen. „Aber wie viele davon nutzen dann nicht zusätzlich doch mit
Computern und Smartphones den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“ fragt er.
Zudem sieht er einen weiteren Vorteil: „Außerdem muss die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht mehr hinter der Haustür nach
Schwarzsehern schnüffeln.“ Das wichtigste Motiv für die Umstellung sei der
Bevölkerungsrückgang, argumentiert Stadelmaier. Ohne den neuen Beitrag
würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2020 aufgrund der
demografischen Entwicklung etwa eine Milliarde Euro an Einnahmen verlieren.
Für die einen ist es eine Frage der Moral, dass alle einen Beitrag zahlen.
Sie möchten, dass unabhängiger Qualitätsjournalismus eine Zukunft hat, sie
halten fest am Gedanken der Solidarität. Andere fragen sich einfach, warum
Menschen zahlen sollten, die keinen Fernseher haben? Sie sehen darin nur
eine ungerechte Abzocke und unnötige Gleichmacherei. Wieder andere haben
Bedenken beim Datenschutz.
Soll man sich gegen den neuen GEZ-Beitrag wehren?
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16 Oct 2012
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## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
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