# taz.de -- UNO behindert Kongo-Friedensprozess: Reiseverbot für Rebellen | |
> Kurz vor den nächsten Friedensgesprächen verhängt die UNO Sanktionen. Die | |
> M23-Rebellen dürfen möglicherweise nicht zum Treffen mit Kongos Regierung | |
> fahren. | |
Bild: Schweres Geschütz: M23-Rebell mit Panzerfaust. | |
BERLIN taz | Der Beschluss in New York fiel mitten in der weihnachtlichen | |
Sitzungspause: Am 31. Dezember verhängte das UN-Sanktionskomitee, das das | |
UN-Waffenembargo gegen bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik | |
Kongo überwacht, ein kollektives Reise- und Finanztransaktionsverbot gegen | |
die kongolesische Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März). | |
Die M23, die gegen Kongos Armee im Osten des Landes kämpft, steht nun auf | |
der UN-Liste von Personen, gegen die alle Staaten „die Einreise oder den | |
Transit durch ihr Territorium verhindern“ sowie „Guthaben, andere | |
Finanzmittel und ökonomische Ressourcen auf ihrem Gebiet, die direkt oder | |
indirekt im Besitz oder unter Kontrolle solcher Personen stehen, sofort | |
einfrieren“ sollen. | |
Bisher standen auf dieser seit 2005 geführten und ständig aktualisierten | |
Liste nur Einzelpersonen – darunter mehrere M23-Kommandanten und | |
Unternehmen. Mit der M23 wird jetzt erstmals eine Organisation als Ganzes | |
gelistet, separat M23-Präsident Jean-Marie Runiga. Um das Gleichgewicht zu | |
wahren, setzte das UN-Komitee auch den schärfsten Gegner der | |
Tutsi-geführten M23 auf die Liste: die im Kongo kämpfende ruandische | |
Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas). Ihre Führer | |
stehen allerdings schon seit 2005 darauf. | |
Der Beschluss des UN-Sanktionskomitees kommt zur Unzeit. Kongos Regierung | |
verhandelt mit der M23 im Rahmen eines regionalen Friedensprozesses. Nur | |
gegen die Zusage dieser Gespräche hatte sich die M23 Ende November aus der | |
Provinzhauptstadt Goma zurückgezogen, die sie zehn Tage lang kontrollierte. | |
Die Gespräche begannen am 9. Dezember in Uganda und wurden kurz vor | |
Weihnachten auf den 4. Januar 2013 vertagt. | |
## „Manipulation der UNO“ | |
Mit dem UN-Reiseverbot darf Uganda jetzt aber strenggenommen keine | |
M23-Delegation mehr ins Land lassen. Was das bedeutet, ist noch unklar. Die | |
M23 nannte den UN-Beschluss eine „Manipulation der UNO“ durch Kongos | |
Regierung. | |
Der Sanktionsbeschluss gegen die M23 misst mit zweierlei Maß. Begründet | |
wird er mit nicht näher aufgeführten „Massentötungen von Zivilisten“ sow… | |
46 Vergewaltigungen und 146 Zwangsrekrutierungen von Kindern durch die M23 | |
seit Juli 2012. | |
Zum Vergleich: Kurz vor Weihnachten warf die UN-Menschenrechtskommission | |
Kongos Regierungsarmee 126 Vergewaltigungen allein zwischen dem 20. und 30. | |
November vor. Frühere UN-Untersuchungen nennen andere Milizen als die M23 | |
im Ostkongo als die Haupttäter von Massakern. Dennoch gelten jetzt gegen | |
die M23 die schärfsten UN-Strafmaßnahmen. | |
## Unidentifizierbare Hubschrauber im Tiefflug | |
Offenbar lässt die UNO jetzt die Muskeln spielen, nachdem intern kritisiert | |
worden war, dass die Blauhelmsoldaten in Goma im November nicht die | |
Einnahme der Stadt durch die Rebellen verhindert hatten. Regelmäßig | |
patrouillieren jetzt nachts UN-Kampfhubschrauber über M23-Stellungen | |
nördlich von Goma. Zweimal sind solche Hubschrauber unter Beschuss geraten, | |
zuletzt am 26. Dezember. In einer am Mittwoch verbreiteten Erklärung | |
„bedauerte“ die M23 dies und führte aus, die Hubschrauber seien | |
unangekündigt, unidentifizierbar und im Tiefflug gekommen. | |
Zuvor hatte die UN-Mission im Kongo gewarnt, dass „jeder Angriff auf | |
UN-Streitkräfte ein Kriegsverbrechen ist“. Auffallend milder war die | |
UN-Reaktion ausgefallen, als im Südsudan die Regierungsarmee vor kurzem | |
einen UN-Hubschrauber abschoss, wobei alle vier Besatzungsmitglieder | |
starben. Die dortige UN-Mission sprach den Hinterbliebenen ihr Beileid aus. | |
Der UN-Sicherheitsrat äußerte „Bedauern“. | |
2 Jan 2013 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
## TAGS | |
M23 | |
Kongo | |
Uganda | |
Uno | |
Kongo | |
Kongo | |
Kongo | |
Kongo | |
Joseph Kabila | |
Kongo | |
Goma | |
M23 | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Krieg im Kongo: Rebellen im Leerlauf | |
Die M23-Rebellen im Ostkongo tun sich schwer mit dem Aufbau ziviler | |
Strukturen. Aber Krieg führen sie derzeit nicht. Wie lange geht das noch | |
gut? | |
Krieg im Kongo: Regierung und Rebellen wollen reden | |
Nach der Vermittlung Ugandas starten nun Verhandlungen zum Ostkongo. Die | |
Beteiligten wollen über militärische, politische und soziale Fragen | |
sprechen. | |
118. -122. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess I: Alles was atmet, wird entfernt | |
Ein Ex-Kämpfer aus dem Umfeld des FDLR-Militärführers Mudacumura packt über | |
die Kriegsstrategie der Hutu-Miliz aus. Die Prozesstage zusammengefasst | |
Teil I. | |
Rebellen im Kongo erklären Waffenruhe: Eine Friedenstruppe für Ostkongo | |
Bei den Verhandlungen über eine Friedenslösung für den Kongo ist ein Erfolg | |
zu verzeichnen. Die M23-Rebellen sind zu einer – auch einseitigen – | |
Waffenruhe bereit. | |
Zentralafrikanische Republik: Kabilas Garde hilft in Bangui | |
Präsidialgardisten aus dem Kongo sollen dem bedrängten Staatschef Bozizé | |
beistehen. Ein offizielles Eingreifen würde heikle Erinnerungen wachrufen. | |
Krise im Kongo: Rebellen wollen Staat machen | |
Nach elf Tagen zogen sich die Rebellen auf internationalen Druck aus Goma | |
zurück. Sie nahmen alles mit, was man mitnehmen konnte. Jetzt wird | |
verhandelt. | |
Proteste im Kongo: Neue Truppen für den Osten | |
4.000 Soldaten in Goma sollen dazu beitragen, die Lage im Osten des Landes | |
zu stabilisieren. Doch Gespräche zwischen Rebellen und Regierung verzögern | |
sich. | |
Kommentar Ostkongo: Vorleistung der Rebellen | |
Die M23-Rebellen haben ihren Teil der Abmachung erfüllt – den Rückzug aus | |
Goma. Nun ist es an Präsident Joseph Kabila zu handeln. | |
Verfahren gegen Kongos Ex-Vizepräsident: Stochern im Kriegsnebel | |
Das Verfahren gegen Kongos Ex-Vizepräsident Bemba verdeutlicht die | |
Unzulänglichkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs. |