Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Anklage gegen Neonazi-Terroristin: Zschäpe muss vor Gericht
> Die Anklage gegen NSU-Mitglied Beate Zschäpe ist zugelassen worden. Sie
> muss sich so auch wegen Mittäterschaft bei zehn Morden verantworten.
Bild: Wie sehr war sie beteiligt? Das wird nun ein Gericht klären.
BERLIN taz | Das Oberlandesgericht München hat nach übereinstimmenden
Medienberichten am Donnerstag die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier
weitere Angeklagte in allen Punkten zugelassen.
Somit muss sich die 38-Jährige nicht nur wegen schwerer Brandstiftung und
Mitgliedschaft in der Terrorgruppe NSU vor Gericht verantworten, sondern
auch wegen Mittäterschaft bei zehn Morden. Das wiegt juristisch so schwer
als ob sie selbst geschossen hätte. Das Gericht wollte sich offiziell am
Nachmittag noch nicht äußern. Dagegen bestätigte Zschäpes Berliner Anwältin
Anja Sturm die Entscheidung.
Bei einer Verurteilung muss Beate Zschäpe mit lebenslanger Haft rechnen,
womöglich sogar mit Sicherungsverwahrung. Ihr Verteidigerteam hatte Anfang
des Monats noch versucht, die Mordvorwürfe in der fast 500-seitigen Anklage
der Bundesanwaltschaft in Zweifel zu ziehen. Das Oberlandesgericht hält die
mutmaßliche Rechtsterroristin dagegen für „hinreichend verdächtig“.
Der Prozessbeginn vor dem 6. Strafsenat wird nun für April erwartet.
Vorsitzender Richter wird Manfred Götzl sein, der den Ruf hat, ein harter
Hund sein zu können.
Neben Beate Zschäpe werden vier mutmaßliche NSU-Helfer angeklagt. Unter
ihnen ist der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Der 37-Jährige soll
dem NSU zusammen mit dem ebenfalls angeklagten Ex-Neonazi Carsten S. die
Pistole besorgt haben, mit der die Neonazis neun Migranten erschossen.
Wohlleben ist neben Zschäpe der einzige in dem Verfahren, der weiter in
Untersuchungshaft bleiben muss.
Für den Mammutprozess in München wird momentan der Schwurgerichtssaal im
Justizzentrum umgebaut. Wegen der großen Zahl von rund 60 Nebenklägern
werden die Plätze für Zuschauer und Medienvertreter vermutlich auf 100
begrenzt sein.
31 Jan 2013
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
Beate Zschäpe
Terrorismus
Rechtsextremismus
Schwerpunkt Neonazis
Justiz
Schwerpunkt Rechter Terror
Ralf Wohlleben
NSU-Prozess
Bundesanwaltschaft
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Zschäpe
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
Terrorismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Die mutmaßlichen NSU-Helfer: Angeklagt und Zeuge
Beihilfe zum Mord und Unterstützung einer Terrorgruppe, das wirft die
Bundesanwaltschaft den vier mutmaßlichen Helfern des NSU-Trios vor. Zwei
von ihnen schweigen.
Keine türkische Medien bei NSU-Prozess: Harte Kritik an Platzvergabe
„Armutszeugnis“ und „größtmöglicher Unfall“: Politiker und
Journalistenverbände üben einhellig Kritik an der Nicht-Akkreditierung von
türkischen Medien beim NSU-Prozess.
Ermittlungen gegen Rechtsextremisten: Beinfreiheit für den Bundesanwalt
Die Bundesanwaltschaft darf nur Staatsschutzfälle ermitteln. Nach dem Fall
NSU scheint das Gesetz aber zu eng. Doch das Justizministerium zögert.
NSU-Verfahren in München: Prozess soll am 17. April beginnen
Es wird der größte Terrorprozess seit den RAF-Verfahren: Zunächst sind 85
Termine bis Januar 2014 angesetzt. Das Verfahren könnte zweieinhalb Jahre
dauern.
Kommentar NSU: Die große Zschäpe-Show
Die mutmaßliche NSU-Terroristin wird medial als Mädchen von nebenan
inszeniert. Die zentralen Fragen zum NSU-Komplex werden nicht mehr
gestellt.
NSU-Terroristin Beate Zschäpe: Anwälte zweifeln Anklage an
Beate Zschäpe sei keine Mittäterschaft bei den NSU-Morden nachgewiesen
worden, sagen ihre Anwälte. Die Haftbedingungen werden erleichtert.
Anklage NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Die Form wahren
Beate Zschäpes Anwälte fordern eine Nachbesserung der Anklage. Die
Verteidiger kritisieren den Anklagepunkt der Mittäterschaft an den
Gewalttaten des NSU.
Anklage gegen NSU-Terroristin: Der Prozess soll im April beginnen
Der Zeitplan für den Prozess um die Terrorzelle NSU wird konkreter. Noch im
Januar soll über die Zulassung der Klage entschieden werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.