| # taz.de -- Anklage NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Die Form wahren | |
| > Beate Zschäpes Anwälte fordern eine Nachbesserung der Anklage. Die | |
| > Verteidiger kritisieren den Anklagepunkt der Mittäterschaft an den | |
| > Gewalttaten des NSU. | |
| Bild: Der Generalbundesanwalt Harald Range soll Formfehler in der Anklage verbe… | |
| BERLIN dapd | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe kann sich auf | |
| bessere Haftbedingungen einstellen. Das zuständige Oberlandesgericht | |
| München habe einem Antrag auf Hafterleichterung stattgegeben, berichtete | |
| Spiegel Online am Mittwoch. So dürfe Zschäpe nun ohne eine trennende | |
| Scheibe mit ihren Verteidigern kommunizieren. Außerdem werde ihr | |
| Briefverkehr zukünftig nicht mehr inhaltlich überwacht. | |
| Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden der | |
| Terrorzelle NSU, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie | |
| besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen | |
| angeklagt. | |
| Es sei nicht zu befürchten, dass Zschäpe aus dem Gefängnis heraus | |
| terroristisch aktiv werde, begründete das Gericht den Angaben zufolge die | |
| Erleichterungen. Zudem geht das Gericht davon aus, dass die 38-Jährige | |
| nicht über ihre Anwälte mit etwaigen Terrorkomplizen in Verbindung stehe, | |
| da es den NSU seit dem Suizid von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht mehr | |
| gebe. | |
| ## Angebliche Formfehler entdeckt | |
| Außerdem berichtete Spiegel Online, dass Zschäpes Anwälte Formfehler in der | |
| Anklage monierten. Der Generalbundesanwalt mache demnach nicht hinreichend | |
| deutlich, ob die 38-Jährige nur Mitglied oder Gründerin des NSU gewesen | |
| sei. Beides seien unterschiedliche Straftatbestände, weswegen sich Teile | |
| der Anklageschrift widersprächen. Die Verteidiger forderten eine | |
| Nachbesserung der Anklage. | |
| Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine | |
| Mittäterschaft an den Gewalttaten von Böhnhardt und Mundlos vorgeworfen | |
| werde, aus Sicht der Anwälte gar nicht erst zugelassen werden. Es liege | |
| „kein hinreichender Tatverdacht“ dafür vor, dass ihre Mandantin an der | |
| Verbrechensserie beteiligt war, erläuterten die Verteidiger dem Bericht | |
| zufolge. | |
| 9 Jan 2013 | |
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