# taz.de -- Anklage NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Die Form wahren | |
> Beate Zschäpes Anwälte fordern eine Nachbesserung der Anklage. Die | |
> Verteidiger kritisieren den Anklagepunkt der Mittäterschaft an den | |
> Gewalttaten des NSU. | |
Bild: Der Generalbundesanwalt Harald Range soll Formfehler in der Anklage verbe… | |
BERLIN dapd | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe kann sich auf | |
bessere Haftbedingungen einstellen. Das zuständige Oberlandesgericht | |
München habe einem Antrag auf Hafterleichterung stattgegeben, berichtete | |
Spiegel Online am Mittwoch. So dürfe Zschäpe nun ohne eine trennende | |
Scheibe mit ihren Verteidigern kommunizieren. Außerdem werde ihr | |
Briefverkehr zukünftig nicht mehr inhaltlich überwacht. | |
Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden der | |
Terrorzelle NSU, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie | |
besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen | |
angeklagt. | |
Es sei nicht zu befürchten, dass Zschäpe aus dem Gefängnis heraus | |
terroristisch aktiv werde, begründete das Gericht den Angaben zufolge die | |
Erleichterungen. Zudem geht das Gericht davon aus, dass die 38-Jährige | |
nicht über ihre Anwälte mit etwaigen Terrorkomplizen in Verbindung stehe, | |
da es den NSU seit dem Suizid von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht mehr | |
gebe. | |
## Angebliche Formfehler entdeckt | |
Außerdem berichtete Spiegel Online, dass Zschäpes Anwälte Formfehler in der | |
Anklage monierten. Der Generalbundesanwalt mache demnach nicht hinreichend | |
deutlich, ob die 38-Jährige nur Mitglied oder Gründerin des NSU gewesen | |
sei. Beides seien unterschiedliche Straftatbestände, weswegen sich Teile | |
der Anklageschrift widersprächen. Die Verteidiger forderten eine | |
Nachbesserung der Anklage. | |
Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine | |
Mittäterschaft an den Gewalttaten von Böhnhardt und Mundlos vorgeworfen | |
werde, aus Sicht der Anwälte gar nicht erst zugelassen werden. Es liege | |
„kein hinreichender Tatverdacht“ dafür vor, dass ihre Mandantin an der | |
Verbrechensserie beteiligt war, erläuterten die Verteidiger dem Bericht | |
zufolge. | |
9 Jan 2013 | |
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