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# taz.de -- NSU-Ermittlungen: Opferanwälte wollen mehr Akten
> Die Anwälte der Opfer der NSU-Mordserie beklagen eingeschränkte
> Akteneinsicht. Zu viele Papiere seien als vertraulich gekennzeichnet und
> damit unzugugänglich.
Bild: Die Opferanwälte würden auch gern in den Akten blättern wie hier Sachs…
BERLIN dpa | Nach der Anklageerhebung im NSU-Terrorkomplex beklagen Anwälte
der Opfer Intransparenz in dem Verfahren. Aus unersichtlichen Gründen seien
große Teile der Anklage als vertraulich eingestuft, würden also unter
Verschluss gehalten, sagte der Berliner Rechtsanwalt Mehmet Daimagüler der
Nachrichtenagentur dpa.
„Diese Art von Geheimhaltung habe ich in meiner bisherigen Praxis noch
nicht erlebt.“ Ähnlich äußerte sich der Opfer-Anwalt Detlef Kolloge, der
ein Beschwerdefax an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und das
Oberlandesgericht München sandte.
Daimagüler und Kolloge vertreten die Angehörigen von drei türkischen
Männern, die von der Neonazi-Terrorzelle NSU ermordet worden sein sollen.
Der Gruppe werden zehn Morde sowie mehrere Anschläge und Banküberfälle zur
Last gelegt. Anfang November erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die
mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche
Unterstützer. Die Hauptverhandlung soll im Frühjahr vor dem
Oberlandesgericht in München beginnen.
## Nur für den Dienstgebrauch
Laut Kolloge enthalten fast alle Akten der Anklage - insgesamt umfasse
diese knapp 600 Ordner – den Vermerk „VS – nur für den Dienstgebrauch“,
sind also vertraulich zu behandeln. „Für mich ist unklar, was das bedeuten
soll“, sagte Kolloge.
Der Jurist Daimagüler sprach von einem „merkwürdigen Geheimhaltungssystem�…
Dass gewisse Inhalte der Anklage – etwa Fotos von den Tatorten –
zurückgehalten würden, sei verständlich. „Aber der Tatkomplex als solcher
sollte öffentlich behandelt werden“, sagte Daimagüler. Ansonsten verfestige
sich bei den Bürgern der Eindruck, im Zusammenhang mit der NSU-Mordserie
werde nur „gemauschelt“ und nicht Teile der Sicherheitsbehörden, sondern
der Rechtsstaat insgesamt habe versagt. „Und schließlich hat
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Trauerfeier für die NSU-Opfer
höchstpersönlich eine lückenlose Aufklärung versprochen“, sagte Daimagül…
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wies die Kritik der
Anwälte zurück. „Das Verfahren steht in vollständigem Einklang mit den
Regeln der Strafprozessordnung. Alle Verfahrensbeteiligten haben umfassende
Akteneinsicht erhalten“, sagte er.
Nach der Strafprozessordnung würden das staatsanwaltliche Ermittlungs- und
das gerichtliche Zwischenverfahren nicht öffentlich geführt. „Dem
berechtigten Interesse der Öffentlichkeit trägt die Strafprozessordnung
dadurch Rechnung, dass das Kernstück eines Strafprozesses, nämlich die
gerichtliche Hauptverhandlung, öffentlich geführt wird.“
1 Dec 2012
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Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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