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# taz.de -- Implantat-Klage abgewiesen: Fehlender Beweis für Brustschmerzen
> Der TÜV haftet nicht: Die Schmerzensgeldklage einer Frau aus Ludwigshafen
> wegen mangelhafter Implantate wurde abgewiesen. Sie will in Berufung
> gehen.
Bild: Die inzwischen insolvente Poly Implant Prothèse (PIP) soll hunderttausen…
BERLIN taz | Es ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts im Skandal um
die mangelhaften Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant
Prothèse (PIP) – und für die geschädigten Frauen ist es ein wenig
ermutigendes Signal.
Am Donnerstag wies das Landgericht Frankenthal die Klage einer Frau aus
Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld ab. Zur Begründung sagte die
Richterin, die Klägerin habe nicht ausreichend bewiesen, dass die
minderwertigen Silikonkissen ihrer Gesundheit geschadet hätten.
Die Frau hatte dem TÜV Rheinland als zertifizierender Stelle für das
Medizinprodukt vorgeworfen, den Hersteller PIP nicht ausreichend überwacht
zu haben. Die inzwischen insolvente Firma soll über Jahre statt des
vorgeschriebenen medizinischen Silikons billiges Industriesilikon in die
Kissen gefüllt und diese weltweit an Hunderttausende Frauen verkauft haben.
Bei wie vielen Frauen die Kissen rissen, das Silikon sich im Körper
verteilte und Entzündungen hervorrief, ist nicht bekannt. In Europa
existieren weder staatliche Zulassungsverfahren für Medizinprodukte noch
Implantateregister, die eine solche Rückverfolgung ermöglichen würden. „Wir
gehen in Berufung“, sagte die Anwältin der Klägerin, Ruth Schultze-Zeu, der
taz.
## Beispiellose Rückrufaktion
Die heute 62-jährige Klägerin hatte sich die Implantate 2008 nach einer
Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen. Danach habe sie unter Fieber
und Erschöpfung gelitten. 2012 ließ sie sich die Kissen wieder
herausoperieren - damals hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte empfohlen, die Einlagen sicherheitshalber entfernen zu
lassen.
Vorausgegangen war eine in der Geschichte der Medizinprodukte beispiellose
Rückrufaktion des französischen Gesundheitsministeriums: 30.000 Frauen aus
Frankreich wurden im Dezember 2011 aufgerufen, sich die Implantate
vorsorglich wieder herausnehmen zu lassen. Bereits 2010 hatte Frankreich
die Vermarktung, den Vertrieb und die Verwendung der PIP-Implantate
europaweit untersagt.
Dem TÜV hatte die Klägerin vorgeworfen, seine Kontrollpflichten
vernachlässigt zu haben. Dazu hätten Analysen der Implantate oder
unangemeldete Besuche während des Produktionsprozesses gehört. Das Gericht
sah das anders. Denn: Solche Vorschriften fehlen im europäischen
Medizinprodukterecht.
„Wir haben hier eine Haftungslücke“, sagte der Berliner Medizinrechtler
Jörg Heynemann der taz, „solange kein konkreter Hinweis auf eine grobe
Täuschung vorliegt, ist der TÜV zu keinerlei unangemeldeten Kontrollen
verpflichtet.“ Heynemann, der mehr als 20 PIP-Geschädigte vertritt, will
deren Interessen vor französischen Gerichten durchsetzen: In Marseille
beginnt das Strafverfahren wegen grober Täuschung gegen den PIP-Gründer
sowie weitere Firmenmitarbeiter am 17. April. In
14 Mar 2013
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
PIP
Brustimplantate
Schmerzensgeld
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PIP
Medizin
Implantate
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