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# taz.de -- Kommentar EGMR-Urteil zu Timoschenko: Die Willkür ist jetzt aktenk…
> Das Urteil des Straßburger Gerichts stellt fest, dass Ukraines Justiz
> nicht unabhängig ist. Kommt es nicht zur Freilassung Timoschenkos, muss
> die EU reagieren.
Bild: Timoschenko-Anhängerin mit dem Konterfei der Politikerin bei einer Soli-…
Ein Sieg auf der ganzen Linie ist der Urteilsspruch des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte für Julia Timoschenko ganz sicher nicht.
Dabei geht es nicht in erster Linie um diejenigen Beschwerdepunkte, wie
Mißhandlung in der Haft, mit denen die ukrainische Oppositionspolitikerin
in Straßburg keinen Erfolg hatte.
Vor allem geht es um die juristische Feststellung, dass der gesamte Prozess
eindeutig politisch motiviert gewesen sei. Dies ist beim besten Willen
nicht aus dem Urteil herauszulesen. Deshalb sollten sich alle diejenigen,
die jetzt die sofortige Freilassung der „politischen Gefangenen“
Timoschenko fordern und sich dabei auf den jüngsten Urteilsspruch aus
Straßburg beziehen wollen, lieber in vornehmer Zurückhaltung üben.
Dennoch ist die Gerichtsentscheidung auch eine Genugtuung - nicht nur für
Timoschenko, sondern für alle Menschen in der Ukraine. Einmal mehr ist
jetzt aktenkundig - und das von höchster Stelle -, dass von einem
Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz in der Ukraine keine Rede sein
kann, sondern Gesetzlosigkeit und Willkür herrschen sowie Menschenrechte
verletzt werden.
Die entscheidende Frage ist jetzt, wie die ukrainische Regierung und dabei
vor allem Staatspräsident Wiktor Janukowitsch auf das Urteil reagieren
werden. Übt sich Janukowitsch in Ignoranz, so wie Russlands Staatschef
Wladimir Putin das kaltschnäuzig mit Entscheidungen aus Straßburg tut? Oder
erkennt er an, dass im Fall Timoschenko fundamentale Rechte verletzt
wurden, was eine unverzügliche Freilassung zur Folge haben müßte?
Anders als im Fall des ehemaligen Innenministers Juri Lutzenko, der
unlängst begnadigt und aus der Haft entlassen wurde, lehnt Janukowitsch
bisher eine Freilassung Timoschenkos strikt ab. Bleibt er dabei, so ist das
nichts anderes als eine klare Absage an wirkliche Reformen und
demokratische Werte. Brüssel, das immer noch ein Assoziierungsabkommmen mit
Kiew in der Schublade liegen hat, sollte dieses unmissverständliche Signal
zu deuten wissen.
30 Apr 2013
## AUTOREN
Barbara Oertel
## TAGS
Ukraine
Julia Timoschenko
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Wiktor Janukowitsch
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