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# taz.de -- Urteil Bundesverfassungsgericht: Auch Homos dürfen splitten
> Die nächste Klatsche: Die Karslruher Richter stellen Homopaare steuerlich
> gleich. Die Opposition zeigt sich erfreut, der Druck auf die Regierung
> wächst.
Bild: In Frankreich braucht es keine Richtersprüche, da dürfen Homosexuelle e…
BERLIN taz/dpa/rtr | Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer
Homo-Ehe gewährt werden. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist
verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am
Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht
mit Eheleuten völlig gleich. Das Gericht begründete die Entscheidung damit,
dass die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung gegen den
Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße.
Das Gericht verlangte zudem, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August
2001 geändert werden. Bis die Gesetze neu geregelt sind, werden die
bestehenden Regelungen beim Ehegattensplitting auch auf eingetragene
Lebenspartnerschaften angewandt.
Damit urteilten die Richter wie erwartet im Sinne der Antragsteller. Seit
mehreren Jahren treibt das Bundesverfassungsgericht die Politik in Sachen
Gleichstellung vor sich her. In etlichen kleineren Rechtsbereichen stellten
die Richter eingetragene Lebenspartner und Ehegatten einander gleich, etwa
bei der betrieblichen Altersvorsorge, im öffentlichen Dienst, im
Beamtenrecht und bei der Erbschaftssteuer. Als letzte große Baustellen
galten bislang das Adoptions- und Steuerrecht.
Zuletzt erweiterte das Gericht im Februar die Apotionsmöglichkeiten von
Schwulen und Lesben. Ihnen wurde die sogenannte Sukzessivsadoption
gestattet, also die Adoption eines Kindes, das der Partner oder die Partner
zuvor adoptiert hatte.
## Union unter Druck
Damit geriet besonders die Union unter Druck. Als einzige der im Bundestag
vertretenen Parteien stellt sie sich bis heute gegen eine vollständige
Gleichstellung Homosexueller. Nach dem Urteil vom Februar hatte es den
Anschein, als öffneten sich CDU und CSU etwas. Einige prominente
Unionspolitiker forderten die Gleichstellung der Homoehe. Nach mehreren
Wochen der Diskussion kassierte Kanzlerin Angela Merkel das Thema
allerdings.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte die
Entscheidung. „Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im
Verfassungsrecht geben“, erklärte Manfred Bruns, LSVD-Sprecher am
Donnerstagmorgen.
## Beck frohlockt
Er fordert von der Regierung Merkel, die Ehe komplett zu öffnen. Nur so
könne sie noch vor der Wahl die jahrelang praktizierte Diskriminierung
beenden. Der LSVD rät allen Betroffenen, beim Finanzamt den Vollzug der
Vollstreckung zu beantragen.
„Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie“, erklärte
Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen in Bundestag.
Merkels Diskriminerungspolitik sei erneut an der Verfassung gescheitert. Er
forderte die Regierung auf, ihren Widerstand aufzugeben und die
Gesetzentwürfe zur Gleichstellung beim Steuer- und Adoptionsrechts zu
beschließen.
## Kristina Schröder begrüßt Urteil
Bundes-Familienministerin Kristina Schröder hat das Urteil begrüßt und eine
Änderung des Steuerrechts in Aussicht gestellt. „Der Staat hat ein
Interesse, das dauerhafte Füreinander-Da-Sein von zwei Menschen zu
begünstigen“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Sie bleibe
eine Anhängerin des Ehegattensplittings, sagte die CDU-Politikerin weiter.
Wenn der Kreis der Berechtigten jetzt ein wenig größer werde, sei dies
vernünftig. Das Karlsruher Urteil sei gut und richtig.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
begrüßte sich über das Urteil. Sie [1][twitterte] am Donnerstag: „Die
Entscheidung freut mich. Jetzt muss volle Gleichstellung folgen!“
6 Jun 2013
## LINKS
[1] http://twitter.com/sls_bmj/status/342567186734391296
## AUTOREN
Paul Wrusch
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