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# taz.de -- Ehegattensplitting für Homosexuelle: Das Finanzamt wird zum Outing…
> Die Lohnsteuerkarte verrät nach Einführung des Ehegattensplittings für
> Homosexuelle, wer verpartnert ist. Bei der katholischen Kirche droht dann
> die Kündigung.
Bild: Sieht harmlos und rosa aus, aber kann Existenzen gefährden: Die Lohnsteu…
BERLIN taz | Verpartnerten Homosexuellen, die bei der katholischen Kirche
arbeiten, droht nach Einführung des Ehegattensplittings die Kündigung. Sie
müssen beim Finanzamt einschreiten, damit es nicht dazu kommt. Denn nun
werden sie in der Steuerbehörde als verheiratet geführt. Dies wird durch
die Zuteilung der Steuerklasse für Verheiratete auf der monatlichen
Lohnsteuerabrechnung sichtbar. Bisher wurden Verpartnerte dort als ledig
geführt.
Mit verpartnerten Homosexuellen hat wiederum der Arbeitgeber katholische
Kirche ein Problem. Offiziell dürfen zwar Homosexuelle in kirchlichen
Einrichtungen beschäftigt werden. Doch dies nur, solange sie ihre
Sexualität nicht „ausleben“.
Tun sie es doch, droht die fristlose Kündigung. Nun aber wird ihr
Personenstand durch die Angabe der Lohnsteuerklasse für Verheiratete
bekannt. Und unter Verpartnerten dürfte die zölibatäre Lebensführung eher
selten sein. Darum schlägt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Alarm.
„Nach der jetzigen Fassung des Paragrafen 38b des Einkommensteuergesetzes
wird Eheleuten zwangsweise eine Steuerklasse zugeteilt, aus der ihre
Arbeitgeber ersehen können, dass sie eine Ehe eingegangen sind“, erläutert
Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. Diejenigen Homosexuellen, die bei der
katholischen Kirche arbeiten, müssen nun also einen Extraantrag beim
Finanzministerium stellen.
## Absichtlich ungünstig
Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, dass die Wahl einer
ungünstigeren Steuerklasse durchaus möglich sei – auf einen gesonderten
Antrag hin. „Das haben wir extra für solche Fälle eingerichtet“, so ein
Sprecher.
Vor einem solchen Problem standen in der Vergangenheit nämlich auch schon
Geschiedene, die neu heirateten. Auch dies missbilligt die katholische
Kirche und sprach in solchen Fällen schon Kündigungen aus. Verpartnerte
Homosexuelle beantragen nun weiterhin die Steuerklasse eins für Ledige. Bei
der Berechnung der Einkommensteuer am Ende des Jahres werden sie dann
wieder wie Verheiratete behandelt und profitieren dann auch vom
Ehegattensplitting.
Die katholische Kirche definiert ihren Umgang mit Homosexuellen in einem
Schreiben der Glaubenskongregation von 1986 einigermaßen spitzfindig: „Die
spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht
sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein
sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem
Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.“
Aus diesem Satz leiten die kirchlichen Arbeitgeber ab, dass praktizierende
Homosexuelle für den Dienst bei der Kirche nicht tragbar sind.
11 Jun 2013
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Diskriminierung
Homosexuelle
Homo-Ehe
Katholische Kirche
Ehegattensplitting
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