# taz.de -- Falschdarstellung der Haasenburg GmbH: taz erwirkt Unterlassungserk… | |
> Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger | |
> untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun | |
> nicht mehr erlaubt. | |
Bild: Schild vor einer der Einrichtungen der Haasenburg GmbH | |
BERLIN taz | Die taz hat gegenüber der Haasenburg GmbH eine | |
Unterlassungserklärung erwirkt. Nach einem Bericht der taz am Wochenende | |
hatte die Haasenburg GmbH auf ihrer Homepage eine Erklärung abgegeben. | |
Darin schrieb die Firma, dass sie gegen die „objektiven und nachweislichen | |
Falschbehauptungen“ der taz „gerichtlich vorgegangen“ sei und ein Berliner | |
Gericht dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hätte. | |
Gegen diese falsche Darstellung ist die taz umgehend juristisch vorgegangen | |
und erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Firma. „Die Haasenburg | |
GmbH verpflichtet sich gegenüber der taz Verlags- und Vertriebs GmbH“, | |
heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann, „es bei Meidung | |
einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der taz Verlags- und Vertriebs | |
GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom | |
zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen“, diese | |
Darstellung zu wiederholen. | |
Weiter muss es die Haasenburg GmbH unterlassen, zu behaupten, dass der taz | |
eine „Mehrzahl von Behauptungen untersagt wurde“, was die Firma zuvor | |
ebenfalls auf ihrer Homepage geschrieben hatte. | |
In dem Unterlassungsschreiben heißt es weiter: „im Gegenteil gibt unsere | |
Mandantschaft klar zu erkennen, dass sie nicht weiß, ob die | |
Berichterstattung vom Wochenende mit der erwirkten einstweiligen Verfügung | |
zusammenhängt“. Die Haasenburg hatte zuvor die Vermutung geäußert, daß das | |
so sein könnte, die taz hatte onsoweit Unterlassung verlangt. | |
Die Anträge der taz, der Haasenburg die Äußerung dieser Vermutung zu | |
untersagen, haben Landgericht und Kammergericht abgewiesen. Allerdings hat | |
das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der der | |
Haasenburg verboten wurde zu behaupten „In der vergangenen Woche hat ein | |
Berliner Gericht gegen die taz nun eine einstweilige Verfügung erlassen.“ | |
Tatsächlich lag diese einstweilige Verfügung mehrere Wochen zurück und | |
bezog sich lediglich auf einen falschen Eindruck, der angeblich mit einer | |
Bebilderung eines Artikels mit einer „Zaunansicht“ eines | |
Haasenburg-Geländes entstanden sein soll. Das Gericht hat die Darstellung | |
der Haasenburg verboten mit folgender Begründung: „Die taz... muß sich | |
nicht den Eindruck gefallen lassen, sich aus sachfremden Erwägungen, | |
sozusagen als Retourkutsche, kritisch mit den Einrichtungen der | |
Antragsgegnerin zu befassen, nur weil sie zuvor in einem Rechtsstreit | |
unterlegen war.“ | |
18 Jun 2013 | |
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