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# taz.de -- Falschdarstellung der Haasenburg GmbH: taz erwirkt Unterlassungserk…
> Ein Gericht habe der taz „Falschbehauptungen“ über den Kinderheimträger
> untersagt: So stand es auf der Firmen-Webseite. Diese Darstellung ist nun
> nicht mehr erlaubt.
Bild: Schild vor einer der Einrichtungen der Haasenburg GmbH
BERLIN taz | Die taz hat gegenüber der Haasenburg GmbH eine
Unterlassungserklärung erwirkt. Nach einem Bericht der taz am Wochenende
hatte die Haasenburg GmbH auf ihrer Homepage eine Erklärung abgegeben.
Darin schrieb die Firma, dass sie gegen die „objektiven und nachweislichen
Falschbehauptungen“ der taz „gerichtlich vorgegangen“ sei und ein Berliner
Gericht dies mit einer einstweiligen Verfügung untersagt hätte.
Gegen diese falsche Darstellung ist die taz umgehend juristisch vorgegangen
und erwirkte eine Unterlassungserklärung von der Firma. „Die Haasenburg
GmbH verpflichtet sich gegenüber der taz Verlags- und Vertriebs GmbH“,
heißt es in dem Schreiben der Kanzlei Schertz Bergmann, „es bei Meidung
einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der taz Verlags- und Vertriebs
GmbH festzusetzenden Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall vom
zuständigen Gericht zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen“, diese
Darstellung zu wiederholen.
Weiter muss es die Haasenburg GmbH unterlassen, zu behaupten, dass der taz
eine „Mehrzahl von Behauptungen untersagt wurde“, was die Firma zuvor
ebenfalls auf ihrer Homepage geschrieben hatte.
In dem Unterlassungsschreiben heißt es weiter: „im Gegenteil gibt unsere
Mandantschaft klar zu erkennen, dass sie nicht weiß, ob die
Berichterstattung vom Wochenende mit der erwirkten einstweiligen Verfügung
zusammenhängt“. Die Haasenburg hatte zuvor die Vermutung geäußert, daß das
so sein könnte, die taz hatte onsoweit Unterlassung verlangt.
Die Anträge der taz, der Haasenburg die Äußerung dieser Vermutung zu
untersagen, haben Landgericht und Kammergericht abgewiesen. Allerdings hat
das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung bestätigt, mit der der
Haasenburg verboten wurde zu behaupten „In der vergangenen Woche hat ein
Berliner Gericht gegen die taz nun eine einstweilige Verfügung erlassen.“
Tatsächlich lag diese einstweilige Verfügung mehrere Wochen zurück und
bezog sich lediglich auf einen falschen Eindruck, der angeblich mit einer
Bebilderung eines Artikels mit einer „Zaunansicht“ eines
Haasenburg-Geländes entstanden sein soll. Das Gericht hat die Darstellung
der Haasenburg verboten mit folgender Begründung: „Die taz... muß sich
nicht den Eindruck gefallen lassen, sich aus sachfremden Erwägungen,
sozusagen als Retourkutsche, kritisch mit den Einrichtungen der
Antragsgegnerin zu befassen, nur weil sie zuvor in einem Rechtsstreit
unterlegen war.“
18 Jun 2013
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