| # taz.de -- Reaktion auf Späh-Affäre: Grundgesetz weiter als die Grünen | |
| > Die Grünen-Spitze hat nach der Späh-Affäre einen Vorschlag: Sie will | |
| > Mails und SMS wie klassische Briefe schützen. Doch das ist längst | |
| > gültiges Recht. | |
| Bild: Auf dem Transportweg beim Provider oder bei der Post gilt das Telekommuni… | |
| FREIBURG taz | Die Grünen rennen offene Türen ein. Sie fordern angesichts | |
| der NSA-Spähaffäre, dass E-Mails und SMS in gleichem Maße geschützt sein | |
| sollen wie klassische Briefe. Doch das ist längst der Fall. | |
| In einem Beitrag für die Frankfurter Rundschau schrieben die | |
| Spitzenkandidaten Jürgen Trittin und Katrin Göring-Eckardt: „Wir wollen das | |
| Datenschutzrecht modernisieren und dafür den Artikel 10 Grundgesetz – das | |
| Postgeheimnis – ausbauen zu einem Kommunikations- und | |
| Mediennutzungsgeheimnis auch für die digitale Welt. Denn was für Briefe | |
| gilt, muss für jede E-Mail und SMS auch gelten.“ | |
| Was die Spitzengrünen in der Hektik des Wahlkampfs wohl übersehen haben: | |
| Das Grundgesetz gilt schon immer auch in der digitalen Welt. Artikel 10 | |
| enthält schließlich neben dem Post- und Briefgeheimnis auch das | |
| Fernmeldegeheimnis. Das Bundesverfassungsgericht spricht mit Blick auf die | |
| neuen Technologien bereits seit 2006 von der „Telekommunikationsfreiheit“. | |
| Deshalb sind E-Mails und SMS auch nicht ungeschützt, wie die Spitzen-Grünen | |
| offenbar annehmen. Karlsruhe hat den Schutz von Artikel 10 vielmehr auf | |
| E-Mails und SMS ausgedehnt. Geschützt sind dabei nicht nur die Inhalte, | |
| sondern auch die Verkehrsdaten. | |
| ## Grundrechte bieten keinen absoluten Schutz | |
| Zwar gilt das Telekommunikationsgeheimnis wie das Briefgeheimnis nur | |
| „unterwegs“, also auf dem Transportweg beim Provider oder bei der Post. | |
| Nach Ankunft der Mail oder SMS gilt aber ein anderes Grundrecht: das „Recht | |
| auf informationelle Selbstbestimmung“. Dieses allgemeine | |
| Datenschutzgrundrecht erfasst auch die Mails und SMS, die im Rechner oder | |
| Handy des Empfängers lagern. | |
| Grundrechte bieten allerdings keinen absoluten Schutz gegen staatliche | |
| Eingriffe. Der Staat kann vielmehr aufgrund von Gesetzen, die | |
| verhältnismäßig sein müssen, in Grundrechte eingreifen. Was verhältnismä�… | |
| ist, bestimmt im Streitfall das Bundesverfassungsgericht, das oft | |
| Korrekturen fordert, etwa 2010 in seinem Urteil zur | |
| Vorratsdatenspeicherung. Vermutlich wollen auch die Grünen der Polizei | |
| nicht jeden Zugriff auf E-Mails und SMS verbieten. | |
| Diskutiert wird immer wieder, ob das vom Bundesverfassungsgericht 1983 | |
| erfundene Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch ausdrücklich ins | |
| Grundgesetz geschrieben wird. Dies würde zwar an der Wirksamkeit nichts | |
| ändern, aber die Transparenz erhöhen. | |
| Karlsruhe aber erfindet lieber neue Grundrechte, so etwa im Jahr 2008 das | |
| strengere „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität | |
| informationstechnischer Systeme“. Es schützt private Computer-Festplatten | |
| vor heimlicher Ausspähung. | |
| 22 Jul 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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