| # taz.de -- Daten-Affäre wird konkret: Die Nummern kamen aus Berlin | |
| > Half der BND, deutsche Islamisten im Ausland zu orten? Der Geheimdienst | |
| > weist den Vorwurf der Beihilfe zu gezielten Tötungen jetzt zurück | |
| Bild: Brisante Informationen: Telefondaten von Terrorverdächtigen können töd… | |
| FREIBURG taz | Langsam wird klar, warum der BND seine enge Zusammenarbeit | |
| mit US-Partnerdiensten wochenlang unter der Decke hielt. Er muss sich nun | |
| nämlich fragen lassen, ob er mit der Weitergabe von über 500 Millionen | |
| Datensätzen pro Monat Beihilfe zur gezielten Tötung von Islamisten in | |
| Afghanistan, in Pakistan und im Jemen leistet. | |
| Mit dieser Frage muss sich am Montag auch das Parlamentarische | |
| Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags beschäftigen. „Es wäre schlimm, wenn | |
| der BND zu solchen Tötungen beiträgt“, sagte SPD-Innenexperte Thomas | |
| Oppermann, der auch das Gremium leitet. | |
| Der BND liefert den Amerikanern nicht nur Mobilfunknummern von | |
| Verdächtigen, sondern auch Funkzellendaten aus Afghanistan. Zum einen gibt | |
| der BND Mobilfunknummern von Islamisten an die Amerikaner weiter. Mit Hilfe | |
| dieser Nummern können die Amerikaner den Aufenthalt der Betroffenen in | |
| Afghanistan, Pakistan oder im Jemen orten. Denn ein betriebsbereites Handy | |
| nimmt laufend Kontakt mit der örtlichen Funkzelle auf. | |
| Zum anderen gibt der BND allein in Afghanistan monatlich rund 80 Millionen | |
| Kommunikationsdaten an die Amerikaner weiter. Viele dieser Daten betreffen | |
| den Standort (also die Funkzelle) von Mobilfunkgeräten. | |
| ## Der BND verteidigt sich | |
| Am Wochenende verteidigte sich der Geheimdienst, dass die bloßen | |
| Funkzellendaten noch keine „zielgenaue“ Ortung eines Verdächtigen zulasse. | |
| „Mobilfunknummern sind für eine zielgenaue Lokalisierung nicht geeignet“, | |
| betonte der BND betont nun auf Anfrage der taz. Das gleiche gelte für | |
| Funkzellendaten, denn die Funkzellen seien, insbesondere in Afghanistan, | |
| viel zu groß. | |
| Der BND betont außerdem, er gebe Daten an „ausländische Partnerdienste“ n… | |
| mit einer schriftlichen Zweckbeschränkung weiter. Danach dürften die Daten | |
| „nicht als Grundlage oder Begründung“ für Folter, Strafverfolgung oder | |
| Todesurteile benutzt werden. „Eine Verwendung zum Zwecke des Einsatzes | |
| körperlicher Gewalt ist nur dann zulässig, solange und soweit ein | |
| gegenwärtiger Angriff vorliegt oder unmittelbar droht.“ | |
| Die gezielte Tötung eines Islamisten in Afghanistan mit Hilfe von | |
| BND-Handy-Daten wäre demnach also nur dann möglich, wenn dieser gerade | |
| dabei ist, einen Anschlag auszuführen. Die Bundesregierung hat Ende 2011 im | |
| Bundestag erklärt, sie habe „keinen Zweifel daran, dass sich auch die | |
| US-Partnerbehörden“ an solche Zweckbeschränkungen halten, heißt es in | |
| Drucksache 17/8088. | |
| ## Beihilfe zum Mord? | |
| Laut Spiegel hat der BND seit 2011 in vier Fällen maßgebliche Hilfe | |
| geleistet, um Anschläge auf deutsche Soldaten in Afghanistan zu verhindern. | |
| Ob die Anschläge mit Hilfe von US-Drohnenangriffen unterbunden wurden, | |
| blieb dabei aber offen. | |
| Der BND wehrt sich auch gegen den Vorwurf, BND-Präsident Schindler habe in | |
| seiner Behörde gegen internen Widerstand eine neue US-freundliche Linie | |
| durchgesetzt. Das hatte die Süddeutsche Zeitung geschrieben. Schindler, der | |
| seit Dezember 2011 im Amt ist, habe weder die Dienstvorschriften noch die | |
| Übermittlungspraxis geändert, so der BND. Die Erlasslage beim BND sei auch | |
| nicht laxer als beim BKA oder dem Verfassungsschutz. | |
| Bernd Riexinger, der Vorsitzende der Linkspartei, bezeichnete | |
| Drohnentötungen als „Mord“. Die Bundesanwaltschaft solle Ermittlungen | |
| prüfen. Generalbundesanwalt Range hat jüngst allerdings erklärt, dass die | |
| USA sogar deutsche Staatsbürger in Afghanistan rechtmäßig töten dürfen, | |
| wenn diese auf Seiten der Taliban oder anderer Aufständischen kämpfen. | |
| Ermittlungen sind damit eher unwahrscheinlich. | |
| 11 Aug 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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