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# taz.de -- Auslandsüberwachung des BND: Grundgesetz gilt auch im Ausland
> Wenn der Bundesnachrichtendienst Menschen in Afghanistan abhört, ist das
> verfassungswidrig, sagt der Frankfurter Richter Bertold Huber.
Bild: Zum Schutz deutscher Soldaten kann das Abhören von Telefonaten sinnvoll …
BERLIN taz | Die Abhöraktivitäten des Bundesnachrichtendiensts (BND) in
Afghanistan sind verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der Frankfurter
Richter Bertold Huber in einem Aufsatz, der demnächst in der Neuen
Juristischen Wochenschrift erscheint. Huber ist seit 1997 Mitglied der
G-10-Kommission des Bundestags und damit an der Genehmigung von
Abhörmaßnahmen der deutschen Geheimdienste beteiligt.
Jeden Monat gibt der BND mehr als 500 Millionen Daten aus der
Telekommunikationsüberwachung an den US-Dienst NSA weiter. Wie man
inzwischen weiß, handelt es sich dabei um Daten, die vom BND im Nahen
Osten, Nordafrika und Afghanistan gesammelt wurden.
Bisher ist diese Auslandsüberwachung des BND ein schwarzes Loch des
Rechtsstaats. Weder die Erfassung noch die Weitergabe dieser Daten ist im
G-10-Gesetz geregelt. Auch die G-10-Kommission muss weder informiert werden
noch zustimmen. Der BND hat bei der Auslandsaufklärung daher weitgehend
freie Hand.
Nach Hubers Analyse findet die Auslandsüberwachung allerdings „außerhalb
des verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens“ statt. „Das Briefgeheimnis
sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich“, heißt es in
Artikel 10 des Grundgesetzes. Das Fernmeldegeheimnis stehe laut Grundgesetz
also nicht nur Deutschen in Deutschland zu, betont Huber.
Damit gilt die Fernmeldefreiheit also auch für Afghanen, die von der
deutschen Staatsgewalt in Afghanistan abgehört werden. Und erst recht gilt
das Grundrecht, wenn der Telefonverkehr in Nordafrika vom bayerischen Bad
Aibling aus erfasst wird.
## Ausländer gelten dem BND als vogelfrei
Doch sieht man das in der Bundesregierung genauso? „Sachverhalte, denen
Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik fehlen, da insbesondere keine
deutschen Staatsangehörigen betroffen sind, unterfallen nach Auffassung der
Bundesregierung nicht dem Geltungsbereich des Art. 10 des Grundgesetzes“,
so ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der taz.
Nach Auffassung der Bundesregierung gilt für den BND also das Gleiche, was
uns an den USA so stört: Nur die eigenen Staatsbürger seien grundrechtlich
vor zu viel Überwachung geschützt, Ausländer im Ausland hält man für mehr
oder weniger vogelfrei.
Dies kritisiert auch Konstantin von Notz, der Datenschutzexperte der
Grünen. „Wenn wir Ausländer im Ausland zum Freiwild erklären, ist das mit
dem Grundgesetz und den Menschenrechten nicht vereinbar“, sagte er zur taz.
„Dann würden wir genau jene Totalerfassung samt Ringtausch ermöglichen, der
von den Diensten zur Aushebelung der jeweiligen nationalen Schutzregelungen
betrieben werden könnte.“
Bertold Huber ist nicht grundsätzlich gegen eine deutsche Überwachung von
Telefonaten und E-Mails in Afghanistan. Zum Schutz der dort stationierten
Bundeswehr könne dies durchaus geboten sein.
Aber wenn in ein Grundrecht eingegriffen werde, dann müsse zuvor ein
transparentes Gesetz die Voraussetzungen regeln. Und die Einhaltung der
Regeln müsse rechtstaatlich kontrolliert werden, etwa durch die
G-10-Kommission. Diese Mindeststandards seien nicht eingehalten.
18 Aug 2013
## AUTOREN
Christian Rath
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