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# taz.de -- Verdacht der Vorteilsnahme: Wulff muss vor Gericht
> Nächster öffentlicher Auftritt im Gerichtssaal: Der frühere
> Bundespräsident Christian Wulff muss sich wegen des Vorwurfs der
> Vorteilsnahme verantworten.
Bild: Ob ihm Denkerposen vor Gericht weiterhelfen? Christian Wulff.
HANNOVER dpa | Erstmals in Deutschland muss sich ein früherer
Bundespräsident vor Gericht verantworten. Wie die Deutschen Presse-Agentur
und Spiegel Online übereinstimmend berichten, hat das Landgericht Hannover
am Dienstag entschieden, ein Verfahren wegen Vorteilsnahme gegen Christian
Wulff zuzulassen. Das Gericht hatte seine Entscheidung den Anwälten in
einer 14-seitigen Stellungnahme mitgeteilt. Auf Anfrage wollte sich es sich
aber zunächst nicht öffentlich zu der Entscheidung äußern.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff zunächst im April wegen
Bestechlichkeit angeklagt, den Filmproduzenten David Groenewold wegen
Bestechung. Das Gericht stufte die Vorwürfe nun auf Vorteilsnahme und
Vorteilsgewährung herunter. Während Vorteilsnahme mit einer Freiheitsstrafe
von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht
das Strafgesetzbuch für Bestechung bis zu fünf Jahre Haft vor.
Prozessbeginn ist voraussichtlich der 1. November. Dies hatte das Gericht
den Verteidigern bereits vor einigen Wochen für den Fall einer Zulassung in
Aussicht gestellt. Nach dpa-Informationen sind zunächst 16 Verhandlungstage
angesetzt.
Groenewold hatte 2008 einen Teil der Kosten für einen Oktoberfestbesuch des
Ehepaares Wulff in München übernommen. Wulff, damals niedersächsischer
Ministerpräsident, wusste davon nach eigenen Angaben nichts. Es geht um
etwas mehr als 750 Euro.
## Wulffs Anwälte schweigen
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren
wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Das tat Wulff
einige Wochen später auch.
Während die Anwälte Wulffs zunächst nicht für eine Stellungnahme zu
erreichen waren, reagierten die Verteidiger Groenewolds enttäuscht. „Die
Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer
Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die
Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat“, sagte Rechtsanwalt Bernd
Schneider.
Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19
Monaten andauernden Wulff-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16.
Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der
Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Daraufhin war dieser
einen Tag später vom Amt des Staatsoberhauptes zurückgetreten.
27 Aug 2013
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