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# taz.de -- Pestizid-Verbot zum Schutz von Bienen: Syngenta und Bayer klagen
> Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta gehen juristisch gegen das von der
> EU-Kommission verhängte Anwendungsverbot für mehrere Pestizide vor.
Bild: Nicht nur Imker sind besorgt über das Bienensterben.
LANGENFELD afp | Auch der Chemiekonzern Bayer ficht das EU-Verbot seiner
Pflanzenschutzmittel an, die nach Angaben der EU Honigbienen gefährden. Die
Pflanzenschutz- und Saatguttochter Bayer Crop Science habe bereits Mitte
August Klage gegen das Verbot eingereicht, sagte am Dienstag ein
Unternehmenssprecher.
Bayer Crop Science fordere Klarheit über die Verlässlichkeit rechtlicher
Rahmenbedingungen: Die beiden Pflanzenschutzmittel Imidacloprid und
Clothianidin seien seit vielen Jahren auf dem Markt, sie seien umfassend
geprüft und zugelassen worden.
Am Dienstagvormittag hatte die Schweizer Chemiefirma Syngenta
bekanntgegeben, dass sie gegen das Verbot ihres Pflanzenschutzmittels
Thiamethoxam Klage eingereicht habe.
Im April hatte sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter
Deutschland, für das Verbot von drei sogenannten Neonikotinoiden
ausgesprochen, die für das Massensterben der europäischen Bienenpopulation
verantwortlich gemacht werden. Von Dezember an dürfen die Wirkstoffe
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr für den Anbau von
Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden.
Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre, in denen mögliche Auswirkungen des
Verbots wissenschaftlich untersucht werden sollen, bevor die Maßnahme
erneut auf den Prüfstand kommt.
Der Sprecher von Bayer Crop Science sagte, das Unternehmen habe Klage beim
europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg eingereicht. Die Klage
werde nun geprüft. Bayer Crop Science gehe es darum, dass das Unternehmen
„im Hinblick auf künftige Investitionsentscheidungen verlässliche
Rahmenbedingungen“ brauche.
Die EU-Kommission habe sich mit dem Verbot eines bereits zugelassenen
Mittels über bestehende Regeln hinweggesetzt. Laut Pflanzenschutzrichtlinie
dürften bestehende Produktzulassungen nur zurückgenommen werden, wenn es
neue Fakten gebe. „Unserer Meinung nach gibt es keine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse.“
27 Aug 2013
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