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# taz.de -- Gerichtsurteil in Frankreich: Ryanair muss 9 Millionen zahlen
> Dem Billigflieger Ryanair wird vorgeworfen, in Frankreich gegen das
> Sozialrecht verstoßen zu haben. Nun muss das Unternehmen Entschädigung
> leisten.
Bild: Ryanair will gegen das Urteil des französischen Gerichts in Berufung geh…
AIX-EN-PROVENCE afp | Wegen Missachtung des französischen Arbeits- und
Sozialrechts ist der irische Billigflieger Ryanair in Frankreich zu fast
neun Millionen Euro Entschädigung verurteilt worden. Außerdem verhängte das
Gericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence eine Geldbuße von
200.000 Euro. Das Unternehmen hatte bereits am Vortag angekündigt, es werde
gegen eine „negative Entscheidung“ in Berufung gehen.
Ryanair wurde schuldig gesprochen, bei der Nutzung des Regionalflughafens
Marseille Provence in Marignane gegen französisches Recht verstoßen zu
haben. Das irische Unternehmen hatte dort 2007 eine Niederlassung eröffnet,
die es Anfang 2011 nach der Einleitung von Strafermittlungen schloss. Auf
dem Flughafen nahe der Mittelmeerstadt Marseille beschäftigte die
Fluggesellschaft 127 Mitarbeiter, für die sie in Frankreich aber nie
Sozialabgaben zahlte.
In dem Verfahren waren unter anderem das Arbeitsamt, die Rentenkasse und
Gewerkschaften als Nebenkläger aufgetreten. Ihnen wurden die neun Millionen
Euro Schadenersatz für nicht gezahlte Sozialabgaben zugesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zudem gefordert, den Wert von vier Boeing 737
zu konfiszieren. Diesem Antrag folgte das Gericht jedoch nicht.
## Vereitelte Sozialabgaben
Das Gericht verwies auf ein Dekret aus dem Jahr 2006, wonach ausländische
Fluggesellschaften in Frankreich Sozialabgaben zahlen müssen, wenn sie dort
eine Niederlassung betreiben. Dies war nach Überzeugung des Gerichts in
Marignane der Fall. Ryanair habe dort Büros gehabt, technische Ausrüstung
und zwei leitende Angestellte beschäftigt. Das Personal habe zudem in der
Region gelebt.
Das irische Unternehmen betonte hingegen, es habe auf dem Regional-Airport
nur seine Maschinen warten lassen. Das fragliche Dekret habe Frankreich
eigens erlassen, um seine „defizitäre Fluggesellschaft Air France zu
schützen und die Konkurrenz auszugrenzen“.
Für die betroffenen Mitarbeiter seien in Irland Sozialabgaben bezahlt
worden. Die Piloten hätten irische Arbeitsverträge gehabt, die
Flugbegleiter seien von einer irischen Zeitarbeitsfirma vermittelt worden.
Alle Gehälter seien in Irland gezahlt worden. „Sie flogen auf irischen
Flugzeugen und arbeiteten in mehreren Ländern“, sagte einer der Anwälte des
Billigfliegers zu Prozessbeginn.
## Illegale Arbeitsorganisation
Ryanair bietet nach wie vor Flüge von Marignane aus an, aber nur während
der Sommersaison. Damit versucht die Airline, das französische Sozialrecht
zu umgehen. Diese Arbeitsorganisation sei ebenfalls illegal, betonten die
Anwälte der Pilotengewerkschaft SNPL, die zu den zivilen Nebenklägern
gehörte.
Neue Ermittlungen gegen Ryanair seien bereits eingeleitet worden. Ryanair
beziffert seinen Jahresumsatz für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 auf fast
4,9 Milliarden Euro und seinen Nettogewinn auf 569 Millionen Euro.
2 Oct 2013
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