# taz.de -- Kommentar Asylrecht für Homos: Ein Recht auf Solidarität | |
> Die EU kritisiert gerne andere Länder wegen fehlender Homorechte. Selbst | |
> hat sie verfolgte Homosexuelle kaum geschützt. Das hat jetzt endlich ein | |
> Ende. | |
Bild: Jetzt auch mit Recht auf Asyl in Europa: knutschende Männer. | |
Wenn es um [1][die Rechte von Schwulen und Lesben] geht, zeigt die EU gern | |
mit dem Finger auf andere: den Olympia-Ausrichter Russland zum Beispiel | |
oder die nach rechts rückenden Staaten Südosteuropas – und natürlich auf | |
Afrika und Asien. Zu Recht. | |
Kamen verfolgte Homosexuelle jedoch nach Europa, konnten sie sich auf | |
Solidarität nicht verlassen. Zwar ist die Verfolgung wegen Homosexualität | |
in Deutschland ein Asylgrund, der faktisch auch geltend gemacht werden | |
konnte. Gleichzeitig jedoch versuchten Behörden – auch in Deutschland – | |
immer wieder Asylanträge abzulehnen, in dem sie drohende Gefängnisstrafen, | |
Gewalt oder gar Ermordung zu einem bloßen Problem persönlichen Verhaltens | |
machten. | |
Wer mit Angehörigen des gleichen Geschlechts ins Bett will, solle das eben | |
heimlich tun: Ins Schlafzimmer würden die Mullahs oder der schwulenhassende | |
Mob schon nicht schauen, so ihr Rat. Und wenn doch: Pech gehabt. Diese | |
Haltung war ein Schlag ins Gesicht Homosexueller, die sich in überaus | |
feindseligen Gesellschaften geoutet hatten und deshalb in Gefahr geraten | |
waren. Es war eine ideelle Kumpanei mit religiösen Fanatikern und | |
nationalistischen Milizen. | |
Damit ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass | |
von Homosexuellen nicht verlangt werden darf, sich beim Ausleben ihrer | |
sexuellen Ausrichtung in ihrer Heimat „zurückzuhalten“. Für Deutschland h… | |
das Urteil keine praktische Folge mehr: Vor sieben Monaten hat hier das | |
Bundesamt für Flucht und Migration schriftlich zugesichert, Homosexuellen | |
keine Heimlichtuerei mehr zu empfehlen und so Asylanträge abzulehnen. | |
Vorangegangen waren jahrelange Proteste. | |
In anderen Ländern stand diese Korrektur noch aus. Der EuGH hat dies nun | |
endlich nachgeholt. | |
7 Nov 2013 | |
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## AUTOREN | |
Christian Jakob | |
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