| # taz.de -- Kommentar Asylrecht für Homos: Ein Recht auf Solidarität | |
| > Die EU kritisiert gerne andere Länder wegen fehlender Homorechte. Selbst | |
| > hat sie verfolgte Homosexuelle kaum geschützt. Das hat jetzt endlich ein | |
| > Ende. | |
| Bild: Jetzt auch mit Recht auf Asyl in Europa: knutschende Männer. | |
| Wenn es um [1][die Rechte von Schwulen und Lesben] geht, zeigt die EU gern | |
| mit dem Finger auf andere: den Olympia-Ausrichter Russland zum Beispiel | |
| oder die nach rechts rückenden Staaten Südosteuropas – und natürlich auf | |
| Afrika und Asien. Zu Recht. | |
| Kamen verfolgte Homosexuelle jedoch nach Europa, konnten sie sich auf | |
| Solidarität nicht verlassen. Zwar ist die Verfolgung wegen Homosexualität | |
| in Deutschland ein Asylgrund, der faktisch auch geltend gemacht werden | |
| konnte. Gleichzeitig jedoch versuchten Behörden – auch in Deutschland – | |
| immer wieder Asylanträge abzulehnen, in dem sie drohende Gefängnisstrafen, | |
| Gewalt oder gar Ermordung zu einem bloßen Problem persönlichen Verhaltens | |
| machten. | |
| Wer mit Angehörigen des gleichen Geschlechts ins Bett will, solle das eben | |
| heimlich tun: Ins Schlafzimmer würden die Mullahs oder der schwulenhassende | |
| Mob schon nicht schauen, so ihr Rat. Und wenn doch: Pech gehabt. Diese | |
| Haltung war ein Schlag ins Gesicht Homosexueller, die sich in überaus | |
| feindseligen Gesellschaften geoutet hatten und deshalb in Gefahr geraten | |
| waren. Es war eine ideelle Kumpanei mit religiösen Fanatikern und | |
| nationalistischen Milizen. | |
| Damit ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass | |
| von Homosexuellen nicht verlangt werden darf, sich beim Ausleben ihrer | |
| sexuellen Ausrichtung in ihrer Heimat „zurückzuhalten“. Für Deutschland h… | |
| das Urteil keine praktische Folge mehr: Vor sieben Monaten hat hier das | |
| Bundesamt für Flucht und Migration schriftlich zugesichert, Homosexuellen | |
| keine Heimlichtuerei mehr zu empfehlen und so Asylanträge abzulehnen. | |
| Vorangegangen waren jahrelange Proteste. | |
| In anderen Ländern stand diese Korrektur noch aus. Der EuGH hat dies nun | |
| endlich nachgeholt. | |
| 7 Nov 2013 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Jakob | |
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