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# taz.de -- EuGH zu Rechten Homosexueller: Blutspenden müssen erlaubt werden
> Das Blutspendeverbot für homosexuelle Männer wird wohl fallen. Außerdem
> werden die Rechte homosexueller Asylbewerber gestärkt.
Bild: Schwule werden in Zukunft wohl nicht mehr pauschal von Blutspendeaktionen…
LUXEMBURG dpa | Einflussreiche Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden sowie Asyl in der EU
gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten
Fällen folgen die Richter dem Gutachter.
Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung
zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden
ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit.
Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer
Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer
diskriminieren.
Der Gutachter erkennt an, dass der Staat damit die Gesundheit der
Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus
erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt
hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.
In einem anderen Fall beschränkt das Gutachten den Handlungsspielraum der
EU-Länder bei der Überprüfung der Homosexualität von Asylbewerbern. Zwar
dürfen demnach die Staaten untersuchen, ob die Angaben glaubwürdig sind.
Die Asylbehörden dürfen den Bewerber aber nicht zudringlich befragen,
medizinisch untersuchen oder gar einen Nachweis sexueller Aktivitäten
verlangen. Dies verstoße gegen die EU-Grundrechte. Im konkreten Fall hatten
niederländische Behörden den Asylantrag von drei Männern abgelehnt, die auf
ihre Homosexualität verwiesen.
18 Jul 2014
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Asylrecht
Blutspende
Homosexualität
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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Homosexuelle
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Europäischer Gerichtshof
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