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# taz.de -- Abmahnung für Online-Plattform: Frag den Staat – provozier ihn n…
> Das Innnenministerium mahnt die Online-Plattform “Frag den Staat“ ab. Nun
> ist ein Streit über Urheberrechte und Informationsfreiheit entbrannt.
Bild: Was dürfen die Bürger von ihrem Staat erfahren?
BERLIN dpa | Das Bundesinnenministerium streitet mit der Internet-Plattform
„Frag den Staat“ um die Veröffentlichung eines internen Dokuments. Das
Ministerium hat die Betreiber der Seite abgemahnt, weil sie das Papier ins
Internet stellten. Hinter „Frag den Staat“ steht die Open Knowledge
Foundation Deutschland, die sich für freie Verbreitung von Informationen
einsetzt. Der Verein wehrt sich nun und will vor Gericht ziehen. Es
zeichnet sich ein Streit um Urheberrecht und Informationsfreiheit ab.
Das Papier ist eine interne Stellungnahme des Innenministeriums vom
November 2011 zur Prozenthürde bei der Europawahl. Darin bewerten zwei
Juristen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte damals
entschieden, dass eine Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl nicht zulässig
ist. Das gelte wahrscheinlich auch für eine niedrigere Prozenthürde,
befanden die Mitarbeiter des Ministeriums.
Das Ministerium selbst musste das Schreiben an „Frag den Staat“
herausgeben, weil ein Mitglied des Vereins nach dem
Informationsfreiheitsgesetz angefragt hatte. Das Ministerium untersagte
aber, die Unterlagen zu veröffentlichen. Es verwies dabei auf das
Urheberrecht.
Die Webseite habe „keine Berechtigung dazu, das erhaltene Dokument auch zu
verbreiten“, heißt es in der Abmahnung, die „Frag den Staat“ am Mittwoch
veröffentlichte. Es sei keine offizielle Stellungnahme des
Innenministeriums, daher habe man der Veröffentlichung widersprochen,
erklärte ein Ministeriumssprecher.
Die Open Knowledge Foundation veröffentlichte die Aktenauskunft dennoch.
„Das Dokument ist ja nicht geheim“, sagte Projektleiter Stefan Wehrmeyer.
Jeder Bürger könne es erneut anfragen und bekäme es dann auch zugeschickt.
Auf „Frag den Staat“ hätten das bisher gut 100 Menschen getan.
Wehrmeyer will es auf einen Prozess ankommen lassen. „Wir wollen eine
höchstrichterliche Klärung, ob das Urheberrecht höher wiegt als die
Informationsfreiheit.“
In dem Streit geht es auch um grundsätzliche Fragen. Das Innenministerium
wirft der Webseite vor, „weitgehend anonyme Antragstellungen zu
ermöglichen“. Wehrmeyer spricht von einer „Kampagne“ gegen die Webseite.
Das Innenministerium antworte auf Anfragen nicht mehr direkt über die
Plattform, sondern bitte Antragsteller um eine andere Kontaktadresse.
Über „Frag den Staat“ können Bürger Anfragen nach Unterlagen an Behörden
schicken. Die Behörden müssen die Dokumente häufig herausgeben. Dazu
verpflichtet sie das Informationsfreiheitsgesetz.
23 Jan 2014
## TAGS
Bundesinnenministerium
Informationsfreiheitsgesetz
Schwerpunkt Urheberrecht
Klage
Schwerpunkt Urheberrecht
Internet
Netzneutralität
Datenschutz
Export
Netzpolitik
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