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# taz.de -- Schockbilder auf Zigarettenschachteln: Zweimal „Schwarze Lunge“…
> Faulfüße und Raucherlungen werden bald EU-weit auf Tabakprodukten vor den
> Folgen des Rauchens warnen. So will es ein neuer Beschluss des
> Europaparlaments.
Bild: Nicht mehr „Rot“ oder „blau“, sondern „Lunge“ oder „Faulfu�…
STRASSBURG afp/dpa | Mit Schockbildern und unübersehbaren Warnhinweisen
sollen in der Europäischen Union junge Menschen verstärkt vom Einstieg ins
Rauchen abgehalten werden. Darauf zielt die neue Tabakrichtlinie ab, die
das Europaparlament am Mittwoch in abschließender Lesung unter Dach und
Fach gebracht hat.
Die nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Unterhändlern des
Parlaments und den EU-Staaten erzielte Vereinbarung sieht vor, dass auf
Zigarettenpackungen spätestens ab 2017 abschreckende Bilder prangen müssen,
etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge.
Außerdem müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von
Warnhinweisen wie „Rauchen tötet“ bedeckt sein. Das gleiche gilt für
Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, der vor allem bei
Jugendlichen beliebt ist. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie
sind aber wesentlich kleiner.
In vielen Länder gehen Regierungen mit Gesetzen und Warnungen gegen das
Rauchen vor. In Australien etwa müssen Zigaretten seit Oktober 2012 in
einheitlichen Schachteln mit großflächigen Schockbildern verkauft werden.
Die Zahl der Anrufe bei einer Hotline zur Rauchentwöhnung habe seitdem um
78 Prozent zugenommen, berichtete vor wenigen Tagen die Fachzeitschrift
Medical Journal of Australia.
Die neuen Vorschriften gelten nach Angaben des Europaparlaments für rund 90
Prozent aller Tabakprodukte. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, die
bei jungen Leuten wenig beliebt sind, reichen hingegen weiter die bisher
vorgeschriebenen Warnhinweise.
## Das Ende der Menthol-Zigarette
Besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern
oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, sollen ganz aus
Tabakprodukten verbannt werden. Das gleiche gilt für Aromen, die wie
Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und
deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern.
Menthol-Zigaretten sollen ebenfalls vom Markt verbannt werden – allerdings
erst ab 2020.
Erstmals wird es auch EU-weite Regeln für elektronische Zigaretten geben,
die nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampfen und in einigen
Mitgliedsländern, etwa Frankreich, weit verbreitet sind. Der bis zuletzt
heftig umstrittene Kompromiss schreibt Obergrenzen für den Nikotingehalt in
der Flüssigkeit und die Größe der Kartuschen vor.
E-Zigaretten können als Medikament eingestuft werden, wenn sie als
vorbeugende oder heilende Mittel dargestellt werden, oder aber als
Tabakprodukt. Eine Apothekenpflicht gibt es somit nicht. Sie unterliegen
den gleichen Werbebeschränkungen wie herkömmliche Tabakprodukte. Die
EU-Kommission soll außerdem innerhalb von zwei Jahren die bisher kaum
bekannten möglichen Auswirkungen von E-Zigaretten auf die Gesundheit
bewerten.
## Die Regelung wird schrittweise umgesetzt
Angesichts der „enormen Schäden“, die das Rauchen mit jährlich 700.000
frühzeitigen Todesfällen verursache, seien strikte Regeln zum
Gesundheitsschutz unbedingt nötig, betonte die deutsche Grüne Rebecca
Harms.
Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im Europäischen Amtsblatt
veröffentlicht wurde – was bis Ende März geschehen dürfte. Die EU-Staaten
haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen. Der Tabakindustrie wird dann noch eine zusätzliche Frist von
einem Jahr für die Umstellung gewährt. Dies bedeutet, dass Zigaretten und
andere Tabakprodukte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, bis
spätestens Frühjahr 2017 aus dem Handel gezogen werden müssen
26 Feb 2014
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