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# taz.de -- Grundsatzurteil zur E-Zigarette: Nikotin-Liquid ist kein Arzneimitt…
> Im Streit um die E-Zigarette hat ein Oberverwaltungsgericht in
> Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Behörden entschieden. Nun ist Brüssel
> dran.
Bild: Und qualmen tut sie auch, die E-Zigarette
MÜNSTER dpa | Das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster
hat ein [1][Grundsatzurteil] gesprochen. Nikotinhaltige Flüssigkeiten, die
zum genussvollen Verdampfen in E-Zigaretten produziert werden, sind keine
Arzneimittel.
Vor Gericht flossen Freudentränen: Eine Kauffrau hatte nach einer
Entscheidung der Stadt Wuppertal ihre zwei Geschäfte schließen müssen.
Jetzt darf sie die umstrittenen E-Zigaretten wieder verkaufen. Dies war
einer der drei Fälle (Aktenzeichen: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A
1100/12), über die das Gericht am Dienstag zum Thema E-Zigaretten beriet.
Das Urteil aus Münster aber ist längst nicht das Ende der Geschichte. Zum
Umgang mit E-Zigaretten gibt es kontroverse Meinungen: Genussmittel oder
Arzneimittel? Und gilt die Tabakverordnung? Die Verteidiger aller Seiten
zitieren die jeweils passenden juristischen Stellen.
Die Stoffe würden keine therapeutische Wirkung haben, sagen die Gegner der
Arzneimittel-Variante. Das sah nun auch das Gericht in Münster so.
Die Befürworter entgegnen, dass auch die Anti-Babypille keine
therapeutische Wirkung habe. Trotzdem würde niemand daran zweifeln, dass
sie ein Arzneimittel sei.
Hilfe soll jetzt aus Brüssel kommen. Die EU-Gesundheitsminister hatten im
Juni Pläne für ein Anti-Rauch-Gesetz vorgestellt. Demnach wollen die
Minister die E-Zigaretten nicht grundsätzlich verbieten, aber den Verkauf
einschränken.
## Nikotin-Menge ist entscheidend
Ab einer bestimmten Nikotin-Menge sollen die Produkte wie ein Medikament
behandelt werden - und bräuchten dann auch die entsprechende Zulassung. Bei
geringem Nikotingehalt würden die gleichen Auflagen wie für normale
Zigaretten gelten.
Sollte das EU-Parlament diesen Plänen zustimmen, hätte Deutschland nach
Aussage eines Gerichtssprechers in Münster 18 Monate Zeit, das EU-Recht in
nationales Recht umzusetzen. Erst dann wäre in Deutschland vom Gesetzgeber
die Ansicht festgeklopft, die die Stadt Wuppertal, das Land NRW und das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vertreten.
Bis dahin aber bleiben viele Unsicherheiten. Das OVG in Münster hat in den
drei Verfahren Revision zugelassen. Das Land NRW kündigte auch unmittelbar
nach dem Urteil an, entsprechende Rechtsmittel zu prüfen. So wird nicht
Brüssel, sondern im nächsten Schritt das Bundesverwaltungsgericht das Thema
E-Zigaretten prüfen.
17 Sep 2013
## LINKS
[1] http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/27_130917/index.php
## AUTOREN
Carsten Linnhoff
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