| # taz.de -- Urteil zu E-Zigaretten: Weniger schädlich, nicht gesund | |
| > In Frankfurt wird ein Importeur nikotinhaltiger Flüssigkeit wegen nicht | |
| > zulässiger Zusatzstoffe verurteilt. Auswirkungen auf Verbraucher hat das | |
| > vorläufig nicht. | |
| Bild: Dampfendes Arzneimittel: Eine E-Zigarette in Aktion | |
| FRANKFURT/MAIN taz | Wer mit sogenannten E-Zigaretten handelt, verstößt | |
| einem Gerichtsurteil zufolge gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht | |
| Frankfurt am Main fällte am Montag in einem Strafprozess das erste | |
| entsprechende Urteil gegen einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, der | |
| mit E-Zigaretten gehandelt hatte. | |
| Er muss eine Geldstrafe von 8.100 Euro zahlen, weil er in 134 Fällen | |
| nikotinhaltige Flüssigkeiten aus China importiert hatte. Der Zoll hatte bei | |
| ihm rund 15.000 Behälter mit „Liquids“ beschlagnahmt. | |
| Der Prozess vor dem Landgericht galt als Pilotverfahren, für Konsumenten | |
| hat das Urteil keine Auswirkung. Bisher hatten sich nur Verwaltungsgerichte | |
| mit dem Thema beschäftigt, sie kamen zu den unterschiedlichsten Urteilen. | |
| So hatte etwa ein Gericht in Münster festgestellt, das Gerät erfülle nicht | |
| die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel: Es | |
| ermangele ihm an der „für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen | |
| oder vorbeugenden Zweckbestimmung“. | |
| Dagegen hatte das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens den Vertrieb | |
| der E-Zigarette als strafwürdigen Handel mit einem „nicht zugelassenen | |
| Arzneimittel“ beurteilt. Auch Schleswig-Holstein und Bayern wollen in ihr | |
| ein dubioses Genuss-, aber kein Arzneimittel sehen. Ein Düsseldorfer | |
| Gericht hingegen hatte die Einstufung der Liquids als Arzneimittel | |
| vorsichtig als „nicht ersichtlich abwegig“ bezeichnet. Das Inhalieren von | |
| Nikotin beeinflusst die physiologischen Funktionen des Körpers, was die | |
| Liquids zu einem „Funktionsarzneimittel“ macht. | |
| ## Prominente Dampfer | |
| Seit 2007, als die elektronische Zigarette in Deutschland auf den Markt | |
| kam, benutzen nach Herstellerangaben mehr als 2 Millionen Menschen das | |
| Hightech-Produkt – zuletzt war es sogar im „Tatort“ prominent platziert, | |
| als Katja Riemann in ihrer Rolle als Ermittlerin kaum ohne es zu sehen war. | |
| Obwohl in allen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen herrschen, | |
| zeichnet sich doch ein politischer Unwille ab, die E-Zigarette – analog zum | |
| Nikotinkaugummi – einfach als ein Arzneimittel einzustufen, das zum Zwecke | |
| der Entwöhnung nur in Apotheken erworben werden kann. Die E-Zigarette | |
| müsste bis zur Zulassung umfangreiche Tests über sich ergehen lassen. | |
| Auch der verurteilte Geschäftsmann war ursprünglich wegen Verstoßes gegen | |
| das Arzneimittelgesetz angeklagt. Wegen des Nikotingehalts war die | |
| Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, bei E-Zigaretten handele es sich um | |
| genehmigungspflichtige Arzneien. Nach Ansicht der Frankfurter Richter sind | |
| Liquids aber Tabakerzeugnisse und ihr Handel deshalb nicht erlaubt, weil | |
| sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Der Richter bestätigte zwar, die | |
| E-Zigarette sei eine „weniger schädliche Alternative zur Tabak-Zigarette“. | |
| Sie habe mit „Gesundheit“ aber nichts zu tun. | |
| Der 46-jährige Geschäftsmann hatte argumentiert, es seien legale | |
| Genussmittel. Die E-Zigaretten hätten ihm nebenbei auch geholfen, eine | |
| starke Nikotinsucht in den Griff zu bekommen. In einer Gaststätte hatte er | |
| laut Anklage die Liquids sogar in einer Vitrine ausgestellt. | |
| Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Beide Parteien erwägen, in | |
| Revision zu gehen. Dann könnte der Bundesgerichtshof als letzte Instanz | |
| entscheiden, wie E-Zigaretten juristisch einzuordnen sind. Die klassische | |
| Zigarette übrigens enthält neben Nikotin unter anderem Teer, Blausäure, | |
| Benzol, Styrol und Aceton. Sie ist weiterhin in jedem Supermarkt | |
| erhältlich. | |
| 25 Jun 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Arno Frank | |
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