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# taz.de -- Urteil zu E-Zigaretten: Weniger schädlich, nicht gesund
> In Frankfurt wird ein Importeur nikotinhaltiger Flüssigkeit wegen nicht
> zulässiger Zusatzstoffe verurteilt. Auswirkungen auf Verbraucher hat das
> vorläufig nicht.
Bild: Dampfendes Arzneimittel: Eine E-Zigarette in Aktion
FRANKFURT/MAIN taz | Wer mit sogenannten E-Zigaretten handelt, verstößt
einem Gerichtsurteil zufolge gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht
Frankfurt am Main fällte am Montag in einem Strafprozess das erste
entsprechende Urteil gegen einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen, der
mit E-Zigaretten gehandelt hatte.
Er muss eine Geldstrafe von 8.100 Euro zahlen, weil er in 134 Fällen
nikotinhaltige Flüssigkeiten aus China importiert hatte. Der Zoll hatte bei
ihm rund 15.000 Behälter mit „Liquids“ beschlagnahmt.
Der Prozess vor dem Landgericht galt als Pilotverfahren, für Konsumenten
hat das Urteil keine Auswirkung. Bisher hatten sich nur Verwaltungsgerichte
mit dem Thema beschäftigt, sie kamen zu den unterschiedlichsten Urteilen.
So hatte etwa ein Gericht in Münster festgestellt, das Gerät erfülle nicht
die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel: Es
ermangele ihm an der „für ein Arzneimittel erforderlichen therapeutischen
oder vorbeugenden Zweckbestimmung“.
Dagegen hatte das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalens den Vertrieb
der E-Zigarette als strafwürdigen Handel mit einem „nicht zugelassenen
Arzneimittel“ beurteilt. Auch Schleswig-Holstein und Bayern wollen in ihr
ein dubioses Genuss-, aber kein Arzneimittel sehen. Ein Düsseldorfer
Gericht hingegen hatte die Einstufung der Liquids als Arzneimittel
vorsichtig als „nicht ersichtlich abwegig“ bezeichnet. Das Inhalieren von
Nikotin beeinflusst die physiologischen Funktionen des Körpers, was die
Liquids zu einem „Funktionsarzneimittel“ macht.
## Prominente Dampfer
Seit 2007, als die elektronische Zigarette in Deutschland auf den Markt
kam, benutzen nach Herstellerangaben mehr als 2 Millionen Menschen das
Hightech-Produkt – zuletzt war es sogar im „Tatort“ prominent platziert,
als Katja Riemann in ihrer Rolle als Ermittlerin kaum ohne es zu sehen war.
Obwohl in allen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen herrschen,
zeichnet sich doch ein politischer Unwille ab, die E-Zigarette – analog zum
Nikotinkaugummi – einfach als ein Arzneimittel einzustufen, das zum Zwecke
der Entwöhnung nur in Apotheken erworben werden kann. Die E-Zigarette
müsste bis zur Zulassung umfangreiche Tests über sich ergehen lassen.
Auch der verurteilte Geschäftsmann war ursprünglich wegen Verstoßes gegen
das Arzneimittelgesetz angeklagt. Wegen des Nikotingehalts war die
Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, bei E-Zigaretten handele es sich um
genehmigungspflichtige Arzneien. Nach Ansicht der Frankfurter Richter sind
Liquids aber Tabakerzeugnisse und ihr Handel deshalb nicht erlaubt, weil
sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Der Richter bestätigte zwar, die
E-Zigarette sei eine „weniger schädliche Alternative zur Tabak-Zigarette“.
Sie habe mit „Gesundheit“ aber nichts zu tun.
Der 46-jährige Geschäftsmann hatte argumentiert, es seien legale
Genussmittel. Die E-Zigaretten hätten ihm nebenbei auch geholfen, eine
starke Nikotinsucht in den Griff zu bekommen. In einer Gaststätte hatte er
laut Anklage die Liquids sogar in einer Vitrine ausgestellt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig: Beide Parteien erwägen, in
Revision zu gehen. Dann könnte der Bundesgerichtshof als letzte Instanz
entscheiden, wie E-Zigaretten juristisch einzuordnen sind. Die klassische
Zigarette übrigens enthält neben Nikotin unter anderem Teer, Blausäure,
Benzol, Styrol und Aceton. Sie ist weiterhin in jedem Supermarkt
erhältlich.
25 Jun 2013
## AUTOREN
Arno Frank
## TAGS
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Gesundheit
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