# taz.de -- BGH-Urteil zu „Legal High“-Mischung: Drogen sind keine Medikame… | |
> „Legal High“-Mischungen sind keine Medikamente, hat der BGH entschieden. | |
> Deshalb können Anbieter auch nicht nach dem Arzneimittelgesetz angeklagt | |
> werden. | |
Bild: Kein Medikament: Legal-High-Mischung „Spice“. | |
KARLSRUHE dpa | Es ist ein Rückschlag für Ermittler im Kampf gegen neue | |
Drogen: Berauschende Kräutermischungen fallen nach einer Entscheidung des | |
Bundesgerichtshof (BGH) nicht unter das Arzneimittelgesetz. Dieser Spruch | |
des BGH wurde am Montag bekannt. Ermittler zeigen sich schockiert. | |
„Das erschwert unserer Arbeit“, sagte Claudia Krauth von der Stuttgarter | |
Staatsanwaltschaft. Jetzt gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen | |
die Täter. | |
Das Betäubungsmittelgesetz greift häufig nicht. Denn die Kräutermischungen | |
enthalten synthetischen Drogenstoffe. Durch eine kleine Änderung der | |
chemischen Struktur können Drogenköche neue psychoaktive Stoffe | |
produzieren, die dann nicht unter bisherige Verbote fallen. Das | |
Arzneimittelgesetz diente daher oft als Weg, um Täter zu bestrafen. | |
Die BGH-Richter sprachen einen Mann vom Vorwurf des „Inverkehrbringens von | |
Arzneimitteln“ frei. Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte | |
ihn zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er in | |
seinem Laden „Alles rund um Hanf“ eine Kräutermischung als sogenanntes | |
„Legal High“ verkauft hatte. Die Kräuter wurden von den Kunden als | |
Cannabis-Ersatz geraucht. | |
Der BGH hat die Gründe für sein Urteil bisher nicht veröffentlicht. Die | |
Richter setzten aber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes um. | |
Dieser hatte im Juli entschieden, dass derartige Designerdrogen nach | |
europäischem Recht keine Arzneien sind. | |
Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz, | |
Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft, | |
ohne die wirklichen Inhaltsstoffe anzugeben. Der Konsum ist alles andere | |
als harmlos: Die Symptome reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu | |
Ohnmacht und Wahnvorstellungen. In Deutschland wurden mehrere Todesfälle | |
bekannt. | |
Eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt | |
dennoch nur in krassen Einzelfällen in Betracht: Die Staatsanwaltschaft | |
muss dafür unter anderem nachweisen, dass der Konsument genau durch das | |
Rauchen von dieser oder jener Mischung geschädigt wurde. | |
30 Sep 2014 | |
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