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# taz.de -- Menschenrechtsschutz im Ausland: Widerwillige Textilindustrie
> Wenn deutsche Firmen im Ausland Menschenrechte verletzen, sollen
> betroffene Arbeiter vor hiesigen Gerichten klagen können, fordern
> Aktivisten.
Bild: Welche Rechte müssen deutsche Unternehmen in ihren ausländischen Zulief…
BERLIN taz | Nachdem das Fabrikgebäude Rana Plaza in Bangladesch
eingestürzt war, begann für die Angehörigen der über 1.000 toten
Beschäftigten und die verletzten Überlebenden ein langer Kampf um
Entschädigung. Aber nur widerwillig lassen sich Textilfirmen, die dort
einkauften, auf Zahlungen ein.
Als eine Konsequenz aus der Katastrophe von April 2013 fordern das
Katholische Hilfswerk Misereor und die Organisation Germanwatch nun ein
Gesetz, um deutsche Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte im Ausland zu
verpflichten.
„Schadensersatz wie im Falle Rana Plaza darf keine Frage von Verhandlungen
zwischen Firmen und Betroffenen bleiben, sondern muss zu einem einklagbaren
Recht werden“, sagt Armin Paasch von Misereor.
Ein Gesetz solle festlegen, welche Arbeiterrechte deutsche Unternehmen in
ihren ausländischen Tochter- und Zulieferfirmen beachten müssen. Bei
Missachtung wären Schadensersatzklagen beispielsweise von Beschäftigten aus
Bangladesch vor deutschen Gerichten möglich.
## Die Bundesregierung habe versagt
Diese Forderung ist Teil der Studie „Globales Wirtschaften und
Menschenrechte – Deutschland auf dem Prüfstand“, die beide Organisationen
am Mittwoch veröffentlichen. Das Fazit: Die Bundesrepublik habe bei der
Umsetzung der Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte versagt.
Löhne, von denen die Beschäftigten leben können, Gesundheitsschutz, das
Recht auf gewerkschaftliche Betätigung, die Sicherheit der Fabrikgebäude:
Diese und weitere Bedingungen müssten die hiesigen Unternehmen in ihren
weltweit verstreuten Tochter- und Zulieferfirmen gewährleisten, wollten sie
die UN-Leitlinien einhalten.
Die 2011 beschlossene Regel wird aber bis heute nur bruchstückhaft
verwirklicht. Viele Konzerne ignorieren sie. Regierungen wie die deutsche
engagieren sich nach Ansicht der Kritiker ebenfalls zu wenig. „Fast drei
Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien hat Deutschland noch keinen
Aktionsplan zur Umsetzung erarbeitet“, sagt Cornelia Heydenreich von
Germanwatch.
Seine Partei setze sich für einen solchen Aktionsplan ein, so Frank
Schwabe, SPD-Sprecher für Menschenrechte im Bundestag. Allerdings habe die
Regierung noch nicht entschieden, welches Ministerium federführend sei,
heißt es im SPD-geführten Arbeitsministerium. Das Bundesjustizministerium
prüft die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale
Konzerne.
27 Feb 2014
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Bangladesch
Rana Plaza
Germanwatch
Zara
Bangladesch
Textilfabrik
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Entwicklungshilfe
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