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# taz.de -- NPD kämpft gegen Verbotsantrag: Diesmal eher keine groben Schnitzer
> Die Neonazi-Partei fordert eine Einstellung ihres Verbotsverfahren –
> mithilfe des Whistleblowers Edward Snowden.
Bild: Alle Verbotsversuche sind bisher gescheitert – und die NPD setzt mal wi…
BERLIN taz | Vier Monate liegt es zurück, dass der Bundesrat seinen
Verbotsantrag der NPD beim Bundesverfassungsgericht einreichte. Jetzt setzt
die Neonazi-Partei zur Verteidigung an: Sie übersandte einen 31-seitigen
Antrag nach Karlsruhe, mit klarer Forderung: der sofortigen Einstellung des
Verfahrens.
Der Verbotsantrag sei wegen „unbehebbarer Verfahrenshindernisse
unzulässig“, argumentiert NPD-Anwalt Peter Richter, auch Parteivize im
Saarland. Richters Antrag, der der taz vorliegt, zielt vor allem auf die
V-Leute-Frage. Zwar haben der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter
Friedrich (CSU) und die Innenminister der Länder in Testaten versichert,
das Verbotsmaterial komme nicht von staatlich bezahlten Spitzeln. Richter
hält dies aber für „nicht glaubhaft dargelegt“: Dazu bedürfe es erst der
„Einsicht in sämtliche V-Mann-Akten“. Andernfalls sei das Verfahren zu
beenden.
Bereits 2003 war ein erster Verbotsversuch gescheitert, da die Ankläger
nicht ausschließen konnten, dass die NPD durch V-Leute gesteuert wird. Auf
diese Verteidigungsstrategie setzt die Partei nun erneut. Bundeschef Udo
Pastörs sagte, unter derzeitigen Umständen müsse das Verfahren beendet
werden, sofern „in der Bundesrepublik noch ein Funken Rechtsstaat steckt“.
Nur liefert die NPD in ihrem Antrag keine konkreteren Hinweise darauf, wer
noch als V-Mann in der Partei tätig sein könnte. Intern wird mit Sorge auf
das Verfahren geblickt. Der Antrag sei diesmal „gründlicher formuliert“,
räumt der NPD-Rechtsbeauftragte Frank Schwerdt ein. „2003 gab es grobe
Schnitzer, diesmal eher nicht.“
## NPD setzt auf Zeit
Derzeit sitzen drei NPD-Strategen – Stefan Lux, Ronny Zasowk, Michael
Schäfer – daran, den Antrag zu entkräften. Auch die von Pastörs angeführte
Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern sammelt Gegenmaterial: Sie kommt
im Antrag besonders schlecht weg. Allein Pastörs taucht elfmal darin auf.
Die NPD setzt nun auch auf Zeit. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihr bis
Ende März eine Frist zur Stellungnahme gegeben. Sollte der jetzige Antrag
abgelehnt werden, beantragte NPD-Anwalt Richter eine Fristverlängerung um
drei Monate.
Richter hat dafür noch eine weitere Begründung: Es sei nicht
auszuschließen, dass die Parteispitze und er selbst weiter
„nachrichtendienstlich überwacht“ würden. Eine vertrauliche, interne
Kommunikation sei damit „nicht gewährleistet“, ein faires Verfahren nicht
möglich. Richter weitet dies sogar auf die NSA aus. Seit bekannt wurde,
dass der US-Geheimdienst selbst das Kanzlerinhandy überwachte, bestehe der
Verdacht, dass auch die NPD „Ziel von Abhörmaßnahmen“ sei. Richter
beantragt deshalb, erst den NSA-Ausschuss des Bundestags abzuwarten – und
den NSA-Whistleblower Edward Snowden zu befragen.
Das wird kaum geschehen. Geht aber zumindest der Aufschub durch, könnte
sich die Prozesseröffnung verzögern – hinter die Europawahl am 25. Mai.
Dort könnte die NPD nach dem Wegfall der Drei-Prozent-Hürde ein oder zwei
Mandate ergattern. Für die Verbotsantragsteller ein bedenkliches Szenario:
Sie werfen der NPD vor, die demokratische Grundordnung abschaffen zu
wollen, indem sie auf eine rein deutsche „Volkgemeinschaft“ setze. Auch
bündele die Partei „antidemokratische Tendenzen“: Ein Viertel ihrer
Vorstandsmitglieder seien einschlägig vorbestraft.
27 Mar 2014
## AUTOREN
Konrad Litschko
## TAGS
NPD
NPD-Verbot
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Bundesverfassungsgericht
Edward Snowden
Hitler
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