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# taz.de -- Forderung von Bibliotheken: E-Books = Gedruckte Bücher
> Bislang haben Bibliotheken kein Recht zum Erwerb und Verleih
> elektronischer Bücher. Das wollen sie ändern. Autoren dagegen sehen ihre
> Rechte gefährdet.
Bild: Bislang voller Druckwerke: Bibliotheken
BERLIN dpa | Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich für eine rechtliche
Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern ein. Bislang können
Bibliotheken nicht jedes E-Book erwerben, erklärte der Verband am Dienstag
in Berlin. Die Büchereien sind demnach abhängig davon, wie die Verlage
jeweils über die Lizenz-Erteilung entscheiden. Anders als bei physischen
Medien – also bei gedruckten Büchern, CDs oder DVDs – hätten die
Bibliotheken nach dem geltenden Urheberrecht kein Recht zum Erwerb und
Verleih elektronischer Medien.
Um auf das Thema aufmerksam zu machen, gibt es eine europäische Kampagne.
Sie trägt in Deutschland den Titel [1][„E-Medien in der Bibliothek: mein
gutes Recht!“].
Der Verband Deutscher Schriftsteller (VS) forderte zum „Welttag des Buchs“
am 23. April dagegen den uneingeschränkten Schutz des Urheberrechts.
Irreführend sei die Behauptung, das geltende Urheberrecht unterlaufe den
Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgern Bildung und Information zu
ermöglichen. Wer hochwertige und ansprechende Werke und die literarische
Produktion fördern wolle, dürfe der „Gratismentalität“ nicht das Wort
reden,
[2][//vs.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++1d32685e-c9fe-11e3-9eb1-5
25400248a66:erklärte der VS] am Dienstag in Berlin.
Das Urheberrecht müsse auch neuen Möglichkeiten wie der Ausleihung von
E-Books angepasst werden. Bücher und Urheberrecht gehörten zusammen. Für
die Kreativen gebe es keinen Unterschied, ob Bücher in gedruckter Form oder
als E-Book gelesen würden.
22 Apr 2014
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[1] http://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.h…
[2] http://https
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