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# taz.de -- Weg frei für Finanztransaktionssteuer: Da kann London lange meckern
> Die Steuer auf Finanzprodukte kann kommen. Der Europäische Gerichtshof
> hat eine Klage Großbritanniens gegen ihre Einführung in 11 EU-Staaten
> abgewiesen.
Bild: Der Kapital in Londons Finanzdistrikt scheut vor der Steuer.
BRÜSSEL rtr/dpa | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat grünes Licht für
die geplante Einführung einer Börsensteuer in elf Euro-Ländern gegeben. Die
Luxemburger Richter wiesen am Mittwoch eine Klage Großbritanniens gegen den
EU-Ratsbeschluss vom Januar 2013 ab (Az: C-209/13). Der Beschluss
beschränke sich auf die Ermächtigung zur Begründung einer verstärkten
Zusammenarbeit, ohne selbst Bestandteile einer Finanztransaktionssteuer zu
enthalten, urteilte der EuGH.
Die britische Regierung hatte geklagt, weil sie durch den Ratsbeschluss
ihre Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet sah und
zusätzliche Kosten befürchtete. Großbritannien hat sich in mehreren
Verfahren vor dem EuGH gegen einen zu starken Einfluss aus Brüssel zur Wehr
gesetzt und versucht so auch den Finanzplatz London zu verteidigen.
Die Steuer gilt als Mittel, um Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor
an den Kosten der Krise zu beteiligen. Nach den Plänen soll der Steuersatz
bei Geschäften mit Anleihen und Aktien 0,1 Prozent betragen, bei
spekulativen Derivaten 0,01 Prozent. Dies ist ein Mindestsatz, über den die
Staaten hinaus gehen können. Nach Schätzungen der EU-Kommission würden die
elf Staaten etwa 34 Milliarden Euro Steuern einnehmen, davon Deutschland
allein 12 Milliarden Euro.
Neben Deutschland und Frankreich wollen auch Österreich, Belgien, Estland,
Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien die Steuer
einführen. Eine Einigung wird von Deutschland und Frankreich noch vor der
Europawahl am 25. Mai angestrebt.
30 Apr 2014
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