| # taz.de -- NPD verliert gegen Gauck: Alles Spinner | |
| > Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Bundespräsident die | |
| > NPD als „Spinner“ bezeichnen darf. Dieser habe „Gestaltungsspielraum“. | |
| Bild: NPD-Aufmarsch gegen eine Asylbewerberunterkunft in Eisenhüttenstadt. | |
| KARLSRUHE taz | Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als | |
| „Spinner“ bezeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag | |
| entschieden. In einem Grundsatzurteil räumte Karlsruhe dem | |
| Bundespräsidenten viel Spielraum ein. | |
| Anlass war eine Diskussion Gaucks mit Berliner Schülern im August 2013. | |
| Gauck hatte – im Zusammenhang mit der NPD – Bürger gelobt, „die auf die | |
| Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzeigen“. Die NPD sah darin | |
| einen unzulässigen Eingriff Gaucks in die Chancengleichheit der Parteien. | |
| NPD-Anhänger würden als „leicht geisteskrank“ dargestellt und das mitten … | |
| Wahlkampf und vor beeinflussbaren Jungwählern, kritisierten die NPDler bei | |
| der mündlichen Verhandlung im Februar. „Der Bundespräsident hat kein | |
| Polemikverbot“, konterte dessen Rechtsvertreter. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Organklage der NPD zurückgewiesen. | |
| Der Begriff „Spinner“ könne an sich zwar diffamierende Wirkung haben. | |
| Zulässig sei die Bezeichnung aber, um Menschen zu kennzeichnen, die | |
| „unbelehrbar“ und „unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des | |
| Nationalsozialismus“ weiter rechtsradikale Überzeugungen vertreten. Damit | |
| habe Gauck nicht willkürlich gegen die NPD agitiert. | |
| Gauck durfte auch generell zur Unterstützung von Protesten gegen | |
| NPD-Aktivitäten rund um ein Flüchtlingsheim in Berlin-Hellersdorf aufrufen, | |
| so die Verfassungsrichter. Schließlich habe der Bundespräsident nur zur | |
| Nutzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgerufen und nicht zu | |
| Gewalt und Sachbeschädigungen. | |
| ## „Widerlich“ und „ekelig“ | |
| In der mündlichen Verhandlung war deutlich geworden, dass Gauck | |
| rechtsextreme Gedanken auch als „widerlich“, „eklig“ und „unappetitli… | |
| bezeichnet hatte. Darauf gingen die Richter in ihrem Urteil nun aber | |
| erstaunlicherweise nicht mehr ein. Gut für Gauck. Im grundsätzlichen Teil | |
| der Entscheidung erklärten die Richter den Spagat des Präsidentenamtes. | |
| Einerseits verkörpere er „die Einheit des Staates“. Andererseits müsse er | |
| auch auf neue gesellschaftliche Entwicklungen eingehen können. Wie der | |
| Bundespräsident seine Rolle erfülle, entscheide er selbst. Er sei frei in | |
| der Wahl seiner Themen und frei in der Wahl seiner Kommunikationsformen. Er | |
| könne ein „neutraler“ Bundespräsident sein, müsse es aber nicht. Der | |
| Präsident habe dabei einen „weiten Gestaltungsspielraum“. | |
| Allerdings stehe der Bundespräsident auch nicht „über dem Gesetz“. So dü… | |
| er nicht willkürlich in die Chancenfreiheit der Parteien eingreifen, | |
| betonten die Richter. Er dürfe Parteien nicht ohne sachlichen Grund | |
| ausgrenzen. Insbesondere Beleidigungen und Schmähkritik seien ihm verwehrt. | |
| Das Urteil hat grundsätzlich Bedeutung, da das Grundgesetz zur | |
| Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidenten so gut wie keine Vorgaben | |
| macht. Die Klage der NPD war auch die erste Verfassungsklage zu diesem | |
| Thema. | |
| Gauck war nicht nach Karlsruhe gekommen. Sein Staatsekretär David Gill | |
| sagte aber nach einem Telefonat mit Gauck: „Der Bundespräsident ist dankbar | |
| für die Klarstellung.“ | |
| 10 Jun 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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