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# taz.de -- Verfassungsrichter Peter Müller: Zu befangen für Präsidentschaft…
> Neonazis haben die Wahl zweier Ex-Bundespräsidenten vor dem
> Verfassungsgericht angefochten. Bei der Klage darf ein prominenter
> Richter nicht mitentscheiden.
Bild: Darf nicht mitmachen: Verfassungsrichter Peter Müller.
FREIBURG taz | Der ehemalige CDU-Politiker Peter Müller kann erstmals wegen
Befangenheit nicht an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
teilnehmen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts
entschieden – gegen den Willen von Peter Müller, der sich nicht für
befangen hielt.
Peter Müller war bis August 2011 als Ministerpräsident des Saarlandes im
Amt. Seit Dezember ist er als Bundesverfassungsrichter am Zweiten Senat.
Seine Wahl löste Diskussionen darüber aus, ob Expolitiker als
Verfassungsrichter geeignet sind oder ständig Diskussionen wegen
Befangenheit drohen.
Nun ist es das erste Mal passiert: Müller darf nicht über die Anfechtung
der Bundespräsidentenwahlen von Horst Köhler und Christian Wulff mit
entscheiden, obwohl er zunächst sogar als federführender Richter zuständig
war. Der Grund für Müllers Ausschluss: Er hatte selbst als Wahlmann an den
beiden Bundesversammlungen 2009 und 2010 teilgenommen.
Dieser Beschluss ist aber keine Präzedenzentscheidung dafür, dass Müller in
politischen Verfahren nun laufend fehlen wird. Das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt ausdrücklich, dass ein Richter bei der
Entscheidung über ein Gesetz nicht allein deshalb befangen ist, weil er
einst – sei es als Abgeordneter, Minister oder im Bundesrat – an dessen
Entstehung mitgewirkt hat.
Mit ihrer Klage gegen die Bundespräsidentenwahlen haben Politiker der
rechtsextremen NPD um den Schweriner Landtagsabgeordneten Udo Pastörs die
Kritik seriöser Staatsrechtler wie Ulrich Battis und Martin Morlok
aufgenommen: Bei der Auswahl der Wahlmänner finde in vielen Landtagen eine
Blockwahl statt, die die Landtagsabgeordneten entmündige.
Karlsruhe konnte über die NPD-Klagen bisher aber noch nicht entscheiden,
weil die Neuwahlen nach den Rücktritten von Köhler und Wulff jeweils
unerwartet früh kamen. Deshalb wurde auch Joachim Gauck im März nach dem
umstrittenen Verfahren gewählt.
Auch die Wahl von Joachim Gauck hat Udo Pastörs inzwischen angefochten.
Immerhin war Peter Müller diesmal nicht als Wahlmann beteiligt. Mal sehen,
ob Joachim Gauck so lange durchhält, bis Karlsruhe das Wahlverfahren für
seine NachfolgerIn geklärt hat.
(Az: 2 BvE 2/09 u. a.)
2 May 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
NPD
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