# taz.de -- Urteil zu Bundespräsidentenwahl: Keine Bühne für NPD-Kandidaten | |
> Die NPD wollte die Bundesversammlungen zu einer Aussprache über die | |
> Präsidentschaftskandidaten nutzen. Das Bundesverfassungsgericht sieht es | |
> anders. | |
Bild: Legal gewählt, trotzdem nicht mehr im Amt: Die Bundespräsidenten Köhle… | |
KARLSRUHE dpa | Die Klagen der rechtsextremen NPD gegen die | |
Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 sind vor dem | |
Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 | |
sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu | |
beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag. | |
Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs und zweier | |
Landtagsabgeordneter ab. Pastörs war beide Male Mitglied der | |
Bundesversammlung, die für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig ist. | |
Beide Male hatte er unter anderem erfolglos eine persönliche Vorstellung | |
der Kandidaten und mündliche Aussprachen gefordert. Deswegen sah er seine | |
Rechte als Versammlungsmitglied verletzt. | |
Die Richter urteilten, dass die Wahl des Staatsoberhaupts nach dem | |
Grundgesetz ohne Aussprache stattfinde. „Eine Personal- oder Sachdebatte | |
über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein“, sagte | |
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Rechte Pastörs' seien nicht | |
verletzt. | |
10 Jun 2014 | |
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