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# taz.de -- Urteil zu Bundespräsidentenwahl: Keine Bühne für NPD-Kandidaten
> Die NPD wollte die Bundesversammlungen zu einer Aussprache über die
> Präsidentschaftskandidaten nutzen. Das Bundesverfassungsgericht sieht es
> anders.
Bild: Legal gewählt, trotzdem nicht mehr im Amt: Die Bundespräsidenten Köhle…
KARLSRUHE dpa | Die Klagen der rechtsextremen NPD gegen die
Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 sind vor dem
Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009
sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag.
Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs und zweier
Landtagsabgeordneter ab. Pastörs war beide Male Mitglied der
Bundesversammlung, die für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig ist.
Beide Male hatte er unter anderem erfolglos eine persönliche Vorstellung
der Kandidaten und mündliche Aussprachen gefordert. Deswegen sah er seine
Rechte als Versammlungsmitglied verletzt.
Die Richter urteilten, dass die Wahl des Staatsoberhaupts nach dem
Grundgesetz ohne Aussprache stattfinde. „Eine Personal- oder Sachdebatte
über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein“, sagte
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Rechte Pastörs' seien nicht
verletzt.
10 Jun 2014
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NPD
Horst Köhler
Christian Wulff
Bundespräsident
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Joachim Gauck
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